Dienstliche Beurteilung

Konzept  [Bearbeiten]

 

Informationen des Schulamtes (Intranet) [Bearbeiten]

Dienstliche Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern im Beamtenverhältnis ist in den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung geregelt (Rd. Erl. des MSW vom 02.01.2003, BASS 21-02 Nr. 2). Form und Abwicklung müssen den Vorgaben entsprechen.Die Unterlagen für die 1. und 2. dienstliche Beurteilung sind auf dem Dienstweg über das Schulamt für die Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln zu senden an:401/2, Frau Schmittzur Weiterleitung anBR Köln, Dez. 47.3.G.K 

 

Beizufügende Unterlagen [Bearbeiten]

  • Dienstliche Beurteilung (2-fach)
  • Gespräch hat stattgefunden (2-fach, falls nicht im Dokument Dienstliche Beurteilung enthalten)
  • Aufstellung Fehlzeiten bei der 2. dienstlichen Beurteilung! (2-fach)

Bitte heften Sie die Ausfertigungen jeweils zusammen!Die/Der zu Beurteilende erhält eine Kopie der dienstlichen Beurteilung. 

 

Kriterien und Form der Beurteilung

Anlass der Beurteilung:

  • Erste dienstliche Beurteilung im Rahmen der Probezeit
  • Zweite dienstliche Beurteilung im Rahmen der Probezeit 

Bewährungsfeststellung:

Erste dienstliche Beurteilung:

Die/Der Beschäftigte hat sich in der bisherigen Probezeit
egg bewährt.
egg eingeschränkt bewährt.
egg nicht bewährt.

Zweite dienstliche Beurteilung:

Die/Der Beschäftigte hat sich in der Probezeit
egg in vollem Umfang bewährt.

Zusatzfeststellung:

egg Die/Der Beschäftigte hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.

egg Die/Der Beschäftigte hat sich nicht bewährt.

egg Die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt werden.

 

Muster für die Dienstliche Beurteilung [Bearbeiten]

https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/dienstrecht/allgemeines-beamtenrecht-laufbahnrecht/beurteilungsrichtlinien-fuer

 

Richtlinien [Bearbeiten]

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2020-10/beurteilungsrichtlinien_vom_19.07.2017_gueltig_ab_01.01.2018.pdf

 

Weiter Informationen [Bearbeiten]

Allgemein [Bearbeiten]

Die dienstliche Beurteilung von Beamten wird aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs.2) abgeleitet, wonach jeder Deutsche einen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll, wenn seine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dazu vorhanden sind.

Die gesetzliche Grundlage für die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (LBG) festgelegt. Im § 14 LBG wird für die Probezeit vorgeschrieben, dass die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten unter Anlegung eines strengen Maßstabs wiederholt zu beurteilen sind.

Im § 93 LBG heißt es, dass diese Beurteilungen mit einem Gesamturteil abzuschließen sind und einen Vorschlag für die weitere Verwendung enthalten sollen. Sie sind zu den Personalakten zu nehmen. "Dem Beamten ist Gelegenheit zu geben, von seiner Beurteilung vor Aufnahme in die Personalakten Kenntnis zu nehmen und sie mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Eine Gegenäußerung des Beamten ist ebenfalls zu den Personalakten zu nehmen."

Dazu gibt es die LVO Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalenin der u.a. allgemine Aussagen zur Probezeit und zur Beurteilung finden. Sie gilt für alle Beamtinnen in NRW.

Dazu gibt es einen entsprechenden Erlass - die so genannten "Beurteilungsrichtlinien (neu ab 2018)" -, in dem die Verfahrensvorschriften für die inhaltliche und formale Durchführung der dienstlichen Beurteilung festgelegt sind.

 

FAQ zu den Beurteilungsrichtlinien [Bearbeiten]

 Fragen und Antworten Link  FAQ-Beurteilungsrichtlinien.pdf

Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]

Blauer Kasten in groß:Hierhttp://zentral.qs-wiki.de/index.php?title=Dienstliche_Beurteilung


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Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]

Ablauf und Formblatt an der KGS Friedlandstraße [Bearbeiten]

  • An der Schule gilt der "Ablauf" wie im Kasten oben beschrieben.
  • Bei einer anfallenden Dienstlichen Beurteilung in der Probezeit füllen Sie bitte dieses Formular nur bis Punk 3 am Computer aus: Verweis auf Datei dbform03.doc (Siehe auch Materialordner)
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die 111491@schule.nrw.de
  • Die Angaben sind neben anderen Faktoren Grundlage für die Beurteilung, d.h. geben Sie dringend alles an, was unter die angegebenen Punkte passt!

 

Literatur und Leseempfehlungen [Bearbeiten]

Schul- und Dienstrecht

  • Mitwirkung - Tabelle: Gremien/ Vorsitz/ Mitglieder beachten (Teilkonferenzen sind zu vernachlässigen)
  • AOSF - lesen des blauen Kastens reicht

Es reicht, wenn Sie die jeweiligen Ausführungen auf der Seite (auch im blauen Kasten lesen). Die Erlasse, Verordnungen u.a. müssen Sie nicht lesen!


Ausnahme:

Allgemeine Dienstordnung ADO - (§ 5 - 19 zumindest gelesen haben)


Interne Vereinbarungen


Fachwissenschaft/ Didaktik/ Erziehung

  • Stumpenhorst / Rechtschreibdidaktik

Tipps

  • Machen Sie sich Gedanken: Wie gestalten Sie Ihren Unterricht, um eine möglichst häufige "individuelle Förderung" jedes Kindes zu gewährleisten? (Mathematik/ Deutsch u.a.)
  • Was kennzeichnet gute Aufgaben im Mathematikunterricht? Wie bringen Sie solche Aufgaben in den Unterricht mit ein?
  • Die blauen Kästen sind Zusammenfassungen zum jeweiligen Themengebiet, so dass man nicht zahlreiche erlasse u.a. lesen muss. Die blauen Kästen stehen für über 20 Schulen in Köln zur Verfügung.

 

Material intern [Bearbeiten]

Vergleiche auch mit evtl. Material oben!

Hier finden Sie das Material:

Materialsammlung

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

Kategorien [Bearbeiten]

__NOTOC__

 

 

Material  [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

  • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
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Unterstützungsportal  [Bearbeiten]

 Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

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