Klassenkonferenz

Konzept [Bearbeiten]

 

Aufgaben der Klassenkonferenz [Bearbeiten]

  • Entscheidung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse.
  • Beratung über den Leistungsstand der Schüler
  • Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen
  • Beurteilung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens
  • Weiterführen der sonderpädagogischen Förderung oder dessen Aufhebung. Siehe unter AOSF.
  • Entscheidungen über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichem Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich

►Die Klassenkonferenz berät und bestimmt -nicht- über Ordnungsmaßnahmen wie den Ausschluss vom Unterricht. Dies geschieht bei Anlass in einer Teilkonferenz.

Klassenkonferenz an der GGS Don Bosco [Bearbeiten]

An unserer Schule werden die Anliegen in der Regel in Jahrgangstufenkonferenzen oder der Lehrerkonferenz abgestimmt. Die Klassenkonferenz tagt nur in in  bestimmten Fällen wie einem AOSF, Anträge die Versetzung betreffend u.a..

Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]

Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen

  1. des Schulgesetztes zusammengefasst unter Mitwirkungsgremien
  2. der schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung

Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.

Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§ 62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.

Zusammensetzung der Klassenkonferenz

Mitwirkungsgremium*Vorsitz (stimmberechtigt)Mitglieder (stimmberechtigt)Beratende (können Anträge stellen)BemerkungenSchulaufsicht /
Schulträger

 

Klassenkonferenz KlassenlehrerIn LehrerInnen der Klasse u. pädagogische und sozialpädagogische Personal Vorsitzende(r) u. Stellvertretung der Klassenpflegschaft / SchulleiterIn oder von ihr / ihm Beauftragte(r) Die Klassenkonferenz berät und bestimmt seit dem "SchulG ÄG 2006" -nicht- mehr über Ordnungsmaßnahmen wie den Ausschluss vom Unterricht. Dies geschieht bei Anlass in einer Teilkonferenz. Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen
''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der

pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können.

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

  • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
  • Suche Klassenkonferenz

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

- Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

→Klicken Sie hier auf den Referenzrahmen Schulqualität, um zum Unterstützungsangebot zu diesem Konzept zu gelangen - beachten Sie dazu die rechts unten angegebenen Abschnitte/ Tags des Referenzrahmens.

→Klicken Sie direkt auf die Tags rechts unten um zu erfahren, welche weiteren schulindividuellen Konzepte es an Ihrer Schule zu dieser Rubrik des Referenzrahmens gibt.