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Lehrerkonferenz
Inhaltsübersicht
2. Grundsätze zur Lehrerkonferenz [Bearbeiten]
4. Konferenzleitung [Bearbeiten]
5. Protokollführung [Bearbeiten]
6. Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
7. Zusammensetzung [Bearbeiten]
Konzept [Bearbeiten]
Grundsätze zur Lehrerkonferenz [Bearbeiten]
- Beschlüsse sind noch einmal aus den Protokollen herausgezogen und extra aufgeführt. Siehe unter Beschlüsse.
- Die Lehrerkonferenz ist Teil der Mitwirkungsgremien an der Schule.
Beschlüsse [Bearbeiten]
Siehe unter Beschlüsse
Konferenzleitung [Bearbeiten]
Die Konferenz leitet die Schulleitung. Sie lädt rechtzeitig ein unter Benennung der Tagesordnungspunkte.
Protokollführung [Bearbeiten]
Protokolle finden Sie unter Material. Die Protokolle werden spätestens 6 Tage nach der Konferenz an die SL geschickt, die sie unter Material einfügt.
Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u. / Link orange markiert
- der schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten einer Lehrerin und eines Lehrers.
Die rechtlichen Bestimmungen im Schulgesetz zur Lehrerkonferenz entnehmen Sie bitte der Tabelle / auf Buch klicken.
Zusammensetzung [Bearbeiten]
Mitwirkungsgremium* | Vorsitz (stimmberechtigt) | Mitglieder (stimmberechtigt) | Beratende (können Anträge stellen) | Bemerkungen | Schulaufsicht / Schulträger
|
---|---|---|---|---|---|
Lehrerkonferenz | SchulleiterIn | LehrerInnen und Lehrer sowie Schulleitung und pädagogische und sozialpädagogische Personal | - | SchulsozialarbeiterInnen sind Gäste und sind nicht wahl- oder stimmberechtigt, sofern sie nicht im Landesdienst stehen.
Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal kann auch in die Schulkonferenz gewählt werden. |
Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen
|
''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der
pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können. |
Versetzungs- und Zeugniskonferenz [Bearbeiten]
Zeugnis- und Beratungskonferenzen können einmal im Schulhalbjahr nach der Unterrichtszeit am Vormittag beginnen, sofern die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts sichergestellt wird. (§ 23 ADO)
Es finden zwei Zeugniskonferenzen im Schuljahr statt - jeweils ca. zwei bis drei Wochen vor der Zeugnisausgabe zum Schulhalbjahrszeugnis bzw. zum Zeugnis zum Ende des Schuljahres.
Die Termine der Zeugniskonferenzen werden dem Kollegium mir der Jahresplanung & Entwicklungsleiste rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Zeugniskonferenzen finden am gängigen Konferenztag statt - am Ende der dritten Stunde.
Der ausnahmsweise frühzeitig endende Unterricht an den Tagen der Zeugniskonferenzen wird den Eltern mit der Schuljahresplanung frühzeitig mitgeteilt. Mit der Leiterin der OGS, dem Hausmeister etc. werden diese Termine abgesprochen.
Die Zeugniskonferenzen dauern erfahrungsgemäß länger als normale Konferenzen oder Dienstbesprechungen. Damit für Kolleginnen oder Kollegen mit Kindern eine Verlässlichkeit herrscht ("Vereinbarkeit von Familie und Beruf"), enden die Zeugniskonferenzen auf jeden Fall um spätestens 16 Uhr.
Die Pflicht zur Teilnahme haben alle die Kolleginnen und Kollegen, die in denjenigen Klassen tätig sind, die "besprochen" werden. Erfahrungsgemäß ist dies bei der Zeugniskonferenz zum Schulhalbjahr ein kleinerer Kollegen-/Kolleginnenkreis als zum Schuljahresende.
In Rücksichtnahme auf die Teilzeitkräfte, werden diejenigen Klassen, in denen die Teilzeitkräfte tätig sind, der Reihenfolge ihrer Stundenreduzierung entsprechend, zuerst abgehandelt, damit die Teilzeitkräfte früher von der Konferenz entlassen werden können.
Stunden, die wegen der Zeugniskonferenz entfallen, werden von den Kolleginnen und Kollegen in Eigenverantwortung zeitnah nachgeholt. Dies wird entsprechend im Klassenbuch dokumentiert.
Die Protokollantin / der Protokollant wird von den Kolleginnen / den Kollegen dementsprechend entlastet, als dass diese ihre in der Konferenz erwähnten Schülerinnen und Schüler mit Vor- und Nachname und entsprechendem Wortlaut der Bemerkung oder Anmerkung per Mail an diesen innerhalb der folgenden drei Werktage schicken.
Dass Protokoll der Zeugniskonferenzen ist der Schulleitung innerhalb einer Woche vorzulegen, damit es bei der Kontrolle / Durchsicht der Zeugnisse durch die Schulleitung vorliegt.
Die Zeugnisse der Klassen sind der Schulleitung spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin der Zeugnisausgabe vorzulegen.
Die Zeugnisausgabe zum Schulhalbjahr erfolgt für die dritten und vierten Klassen zum von der Landesregierung vorgeschlagenen Termin.
Die Zeugnisausgabe zum Schuljahresende erfolgt für die ersten bis dritten Schuljahre genau vier Tage vor dem letzten Schultag vor den Sommerferien, für die vierten Schuljahre am letzten Tag vor den Sommerferien.
Die Elternsprechtage beginnen mit dem Tag der Zeugnisausgabe und dauern über einen Zeitraum von drei Arbeitstagen. Sie finden zeitlich generell in der unterrichtsfreien Zeit statt, berücksichtigen auch Eltern oder Erziehungsberechtigte, die berufstätig sind, und werden von den Kolleginnen bzw. Kollegen (in der Regel den KlassenlehrerInnen) protokolliert. Teilzeitkräfte beraten sich bitte bei Wunsch nach entsprechender Entlastung frühzeitig und aus eigenem Antrieb mit der Schulleitung über Möglichkeiten, Wünsche und Vorschläge.
Der Zeitplan der jeweiligen KollegInnen wird zur Ansicht der Schulleitung vorgelegt und abgeheftet.
Material [Bearbeiten]
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
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Unterstützungsportal [Bearbeiten]
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