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Klassenpflegschaft
Wikifehler: Name 'Rechtliche Rahmenbedingungen' kann nicht doppelt verwendet werden
Inhaltsübersicht
2. Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
3. Aufgaben und Wünsche an die Klassenpflegschaft [Bearbeiten]
4. Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
5. None|Schulprogramm [Bearbeiten]
7. Aufgaben der Klassenpflegschaft [Bearbeiten]
8. Ergänzende Wahl und Geschäftsordung [Bearbeiten]
10. Material [Bearbeiten]
Konzept [Bearbeiten]
Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u. und unter Mitwirkungsgremien
- der entsprechenden schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung
Die schuleigene Wahlordnung und Geschäftsordnung sollten Sie unbedingt kennen!
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§ 62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Klassenpflegschaft
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist zwar nur beratendes Mitglied der Klassenpflegschaft, allerdings muss der Pflicht auf Information an die Eltern nachgekommen werden sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angestrebt werden. Deshalb ist die Anwesenheit und Mitgestaltung der Klassenpflegschaft nach Absprache mit dem Vorsitz durch die Klassenleitung dringend angezeigt. Eine alleinige Gestaltung des Klassenpflegschaftstreffens durch die Klassenleitung ist umgekehrt genauso wenig rechtens wie ratsam.
Die Zusammensetzung des Gremiums entnehmen Sie bitte der entsprechenden Zeile der Tabelle.
Mitwirkungsgremium* | Vorsitz (stimmberechtigt) | Mitglieder (stimmberechtigt) | Beratende (können Anträge stellen) | Bemerkungen | Schulaufsicht / Schulträger
|
---|---|---|---|---|---|
Klassenpflegschaft/ Elternabend | Klassenpflegschaftvorsitzende/r | Alle erziehungsberechtigte Eltern (nur eine Stimme pro Kind) | KlassenlehrerIn | Besonderheit: Zum erstes Treffen des 1. Schuljahres und der ersten Wahl lädt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer ein/ Verwandte oder Geschwister sind nicht Mitglieder | Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen
|
''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der
pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können. |
Aufgaben und Wünsche an die Klassenpflegschaft [Bearbeiten]
Der Gesetzgeber im Schulgesetz bestimmt die Aufgaben folgendermaßen:
Wahlen
Das Schulgesetz sieht für die Klassenpflegschaft folgende Aufgaben vor:
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Bitte beachten Sie dringend die Vorgaben zu Wahlen im schulischen Gremien (s.o.)!
Aufgaben:
- Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern.
- Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule
- Information und Meinungsaustausch über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse
- Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
Schulprogramm [Bearbeiten]
fehlt
Konzept [Bearbeiten]
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u./Link orange markiert
- der schuleigenen Geschäftsordnung sowie
- der entsprechenden schuleigenen Wahlordnung
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Klassenpflegschaft
Die Klassenlehrerin /der Klassenlehrer ist zwar nur beratendes Mitglied der Klassenpflegschaft, allerdings muss der Pflicht auf Information an die Eltern nachgekommen werden sowie eine vertrauensvollen Zusammenarbeit angestrebt werden. Deshalb ist die Anwesenheit und Mitgestaltung der Klassenpflegschaft nach Absprache mit dem Vorsitz durch die Klassenleitung dringen angezeigt. Eine alleinige Gestaltung des Klassenpflegschaftstreffen durch die Klassenleitung ist umgekehrt genauso wenig rechtens wie ratsam.
Den Vorsitz, die Mitglieder und beratende Teilnehmer der Konferenz entnehmen Sie bitte der Tabelle im Link.
Aufgaben der Klassenpflegschaft [Bearbeiten]
http://info-qs-wiki.qualitaetsmanagement-schule.de/index.php?title=Klassenpflegschaft
Ergänzende Wahl und Geschäftsordung [Bearbeiten]
Die KGS Friedlandstraße hat eine ergänzende Wahl- und Geschäftsordung zu den Ausführungen oben.
Sie ist zu beachten und die/der Vorsitzende u. Vertretung sind darüber zu informieren
- Geschäftsordnung zur Elternmitwirkung der KGS Friedlandstraße
- Wahlordnung der KGS Friedlandstraße
- Infobrief an Vorsitz und. Vertretung siehe Material: hier
TOPs / Themen [Bearbeiten]
Schuljahresanfang
Liste der zu besprechenden Tagesordnungspunkte auf den Klassenpflegschaften zum Beginn des Schuljahres:
Verweis auf Datei Themen für den Elternabend.docx (Siehe auch Materialordner)
zum Schulhalbjahr
Bitte einfügen oder ergänzen (Klassenlehrerinnen)!
(Tops zu den Klassenpflegschaften der einzelnen Stufen siehe Material)
Verweis auf Datei Themen Elternabend.docx (Siehe auch Materialordner)== Material
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Material [Bearbeiten]
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
- Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
- Suche Klassenpflegschaft
Unterstützungsportal [Bearbeiten]
- Unterstützungsportal
Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.
Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.
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