Bildungs- und Erziehungsvereinbarung

Konzept  [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

Konzept [Bearbeiten]

Sinn des Elternvertrags [Bearbeiten]

<p style="text-align: justify;">Schule hat den gesetzlichen Auftrag, mit den Eltern eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung festzulegen.</p> <p style="text-align: justify;">"Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen.</p> <p style="text-align: justify;">In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen." (§ 42 SchulG NRW)</p> <p style="text-align: justify;">Der Elternvertrag wurde mit den Eltern der Schule entworfen und in die Schulkonferenz zur Abstimmung gegeben.</p> <p style="text-align: justify;">Diese Vereinbarung wird von den Eltern bei der Anmeldung der Schulneulinge unterschrieben. Er kann z.B. beim Elternsprechtag als Gesprächsgrundlage dienen, wenn Eltern ihre Pflichten nicht einhalten oder aber noch einmal grundsätzlich auf die Elternpflichten im Schulalltag hingewiesen werden muss. Außerdem sollte der Elternvertrag und seine Inhalte evtl auf den Klassenpflegschaft / Elternabenden thematisch aufgegriffen werden.</p>  

Inhalt des Elternvertrags [Bearbeiten]

Vereinbarung zwischen Schule und Eltern an der GGS Don-Bosco

Wir sind eine Schulgemeinschaft. Kinder, Eltern, LehrerInnen und BetreuerInnen des Offenen Ganztags arbeiten bei uns harmonisch zusammen. Nur so können wir eine positive Lernatmosphäre schaffen. Dazu gehört, dass Eltern dafür Sorge tragen, ihre Kinder in folgenden Bereichen zu unterstützen und die genannten Punkte einzuhalten. Umgekehrt bieten die Lehrkäfte verbindlich zahlreiche Gelegenheiten zur Zusammenarbeit. 

 

Elternpflichten

In der Familie achten wir darauf:

  • dass unser Kind ausreichend schläft,
  • dass es zu Hause frühstückt,
  • dass es die Tischmanieren einhält,
  • dass es lernt, die Toilette selbständig und hygienisch zu benutzen.

Für den Schulweg achten wir darauf:

  • dass unser Kind die Verkehrsregeln kennt und beachtet,
  • dass es den Schulranzen selbst trägt,
  • dass es pünktlich zum Unterricht erscheint,
  • dass es bei Bedarf pünktlich abgeholt wird,
  • dass es spätestens am Schultor verabschiedet wird („Kiss and go“-Prinzip)
  • dass wir mit dem Auto nicht im Halteverbot stehen, die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten (Zone 30!) und im Straßenverkehr Rücksicht nehmen.

Für die Arbeit in der Schule achten wir darauf:

  • dass unser Kind ein gesundes Schulfrühstück und Getränk (z.B. Wasser, ungesüßter Tee) mitbringt,
  • dass es täglich sein vollständiges Unterrichtsmaterial dabei hat:
  • Mäppchen: Bleistifte, Buntstifte, Spitzer, Radiergummi, Lineal, Schere, Klebestift,
  • Turnbeutel: Sportkleidung und Turnschuhe mit heller Sohle,
  • dass das Unterrichtsmaterial beschriftet ist (auch Hausschuhe und Turnbeutel!),
  • dass der Ranzen regelmäßig mit dem Kind aufgeräumt wird,
  • dass beim Sport- bzw. Schwimmunterricht kein Schmuck getragen und lange Haare zusammengebunden werden.

Für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus achten wir darauf:

  • dass die Klassenlehrerin bei allen Fragen und Problemen erste Ansprechpartnerin ist,
  • dass Hausaufgaben, Mitteilungen und Elternbriefe (Postmappe) täglich eingesehen und Rückmeldungen pünktlich gegeben werden,
  • dass bei Bedarf Gesprächstermine vereinbart und zuverlässig eingehalten werden,
  • dass unser Kind bei Krankheit zu Hause bleibt und rechtzeitig entschuldigt wird,
  • dass wir oder weitere Bezugspersonen immer erreichbar sind (Sind Handynummer/Adresse noch aktuell?),
  • dass Streitigkeiten an der Schule unter keinen Umständen mit Gewalt gelöst werden. Unser Kind wird nicht aufgefordert zurückzuschlagen, sondern es soll die „Stopp-Regel“ des schulischen Konzeptes „Gewaltfrei lernen“ anwenden.
  • dass wir an allen Elternsprechtag und Elternabenden teilnehmen. 

 

Schulpflichten

Alle an der GGS Don Bosco tätigen Lehrkräfte und Erzieher stellen sicher: 

  • dass wir Sie stets über Neuigkeiten ihr Kind und die Schule betreffend informieren und gesprächsbereit sind.
  • dass die Kinder in einer ruhige Lernatmosphäre mit individueller Förderung und Freude lernen
  • dass allen Schülern das soziale und gewaltfreie Lernen vermittelt wird.
  • dass wir in allen Klassen nach einheitlichen Unterrichts- und Bewertungsstandards arbeiten, die sich am Lehrplan orientieren
  • dass wir auf die Gesundheit und Hygiene in der Schule achten, dazu gehört auch ein gesundes Frühstück und Mittagessen
  • dass wir in der Beschulung der Kinder eng mit der OGS und ggf. anderen Partnern zusammenarbeiten
  • dass Kinder mit speziellem Förderbedarf von Grundschul- und Sonderpädagogen bestmöglich gefördert werden
  • dass wir eine Schulgemeinschaft anstreben, in der Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und auch gemeinsam gefeiert wird.

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

  • Elternvertrag
  • Elternvereinbarung für Gespräche blanko

u.a.

rechtliche Hintergründe [Bearbeiten]

 

Kategorien [Bearbeiten]

Suchbegriffe: Elternvereinbarung / Elternvertrag / Verienbarung / Erziehungsvereinbarung / Erziehungsvereinbarungen

 

 

 

Material  [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

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Unterstützungsportal  [Bearbeiten]

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