Bemerkungen auf dem Zeugnis

Konzept [Bearbeiten]

Zeugnisformulierungen für das Feld „Bemerkungen“: [Bearbeiten]

Folgende Formulierungen auf den Zeugnissen für das Bemerkungsfeld sind verbindlich
an der GGS Don Bosco :

Versetzungsbemerkungen [Bearbeiten]

Versetzung bei ausreichenden Leistungen in allen Fächern

N wird in die Klasse 3 / 4 versetzt.

Achtung: Diese Bemerkung wird in unserem Zeugnisprogramm generiert.

Versetzung trotz mangelhafter Leistung

N wird in die Klasse 3 / 4 versetzt.

Achtung: Diese Bemerkung wird in unserem Zeugnisprogramm unterhalb des Bemerkungsfeldes generiert, wenn man das Textfeld richtig eingestellt hat.

Bei Versetzung trotz Minderleistungen in einem oder mehreren Fächern steht im Bemerkungsfeld
außerdem folgender Text:  

Die Versetzungskonferenz erwartet auf Grund der Gesamtentwicklung, dass mit intensiver Einzelförderung /hinreichender Förderung im Fach xy/ in den Fächern x und y eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klasse möglich ist.

Nichtversetzung

N wird nicht in die Klasse 4 versetzt. (Nichtversetzung nach Klasse 2 in die Klasse 3 siehe Verbleib)

Achtung: Diese Bemerkung wird unterhalb des Bemerkungsfeldes generiert, wenn man das Textfeld richtig eingestellt hat.

Gefährdete Versetzung im Halbjahreszeugnis

Halbjahreszeugnis:

a) Nicht ausreichende Leistungen gefährden die Versetzung.

b) Bei gleichbleibenden Leistungen ist die Versetzung gefährdet.

Gefährdete Versetzung auf Versetzungszeignis (ohne mangelhafte Leistung)

N. muss seine / ihre Leistungen im Fach Mathe/ Deutsch steigern, um erfolgreich am Unterricht im 2. 3. 4. Schuljahr teilnehmen zu können.

N. muss seine / ihre Leistungen in den Fächern Mathe und Deutsch steigern, um erfolgreich am Unterricht im 2. 3. 4. Schuljahr teilnehmen zu können.

Vorversetzung

N. wird versetzt und nimmt ab dem 01.08.20XX am Unterricht der Klasse X teil.

Rücktritt

Klasse 1 und 2 siehe "Verbleib in der Schuleingangsphase"

Verbleib in der Schuleingangsphase:

Wenn die Eltern der Wiederholung des 1. Schuljahres zustimmen:

N. nimmt in ihrem/ seinem 2. Schulbesuchsjahr weiterhin am Unterricht der Klasse 1 teil.

Wenn die Eltern der Wiederholung des 2. Schuljahres zustimmen:

N. nimmt in ihrem/ seinem 3. Schulbesuchsjahr weiterhin am Unterricht der Klasse 2 teil.

(Verbleibt ein Kind am Ende des 2. Schuljahres, so bekommt es kein Notenzeugnis sondern ein Textzeugnis mit dem Vermerk des Verbleibs in der Schuleingangsphase.)

Wenn die Eltern dem Verbleib nicht zustimmen:

Auf Grund der beschriebenen Defizite im sprachlichen Bereich/ mathematischen Bereich/ sprachlichen und mathematischen Bereich wurde ein Verbleib in der Lerngruppe des 1. Schuljahres empfohlen.

"Versetzung" normal in Klasse 2 / aus Klasse 1

Achtung! In die Klasse 2 gibt es keine Versetzung!

N. nimmt ab dem 01.08.20XX in ihrem/ seinem 2. Schulbesuchsjahr am Unterricht der Klasse 2 teil.

"Versetzung" in Klasse 2 trotz mangelhafter Leistung/ Teilnahme am Unterricht der Klasse 2

Achtung! In die Klasse 2 gibt es keine Versetzung!

Es gilt wie oben:

  • N. nimmt ab dem 01.08.20XX in ihrem/ seinem 2. Schulbesuchsjahr am Unterricht der Klasse 2 teil.

Es steht hier außerdem der Text unter Bemerkungen:

Die Lehrerkonferenz erwartet auf Grund der Gesamtentwicklung, dass mit intensiver Einzelförderung /hinreichender Förderung im Bereich Sprache/ Mathematik eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klasse möglich ist.

Seiteneinsteiger [Bearbeiten]

Verbleib/ Versetzung Bemerkung von Seiteneinsteigern

Auch bei nur wenigen Wochen des Schulbesuchs.

Vorgaben durch das Schulamt hier:

Verbleiben in der Seiteneinsteigerklasse

xy nimmt weiterhin am Unterricht in der "Internationale Förderklasse" teil.

Übergang in Klasse 5 & Empfehlung auf weiterhin Seiteneinsteigerklasse

x/y wird N wird in die Klasse 5 versetzt. Er/Sie hat am Unterricht in der "Internationale Förderklasse" teilgenommen. Eine intensive Deutschförderung ist weiterhin (dringend) notwendig.

 

Sozialverhalten / Arbeitsverhalten: [Bearbeiten]

N. muss auch (weiterhin) lernen, sich an Vereinbarungen und Absprachen zu halten, um eine geregelte Teilnahme am Schulleben zu gewährleisten.

N. muss auch weiterhin lernen, ihre/seine Aufgaben pflichtgemäß zu erledigen.

Schwimmen [Bearbeiten]

Der Erwerb eines Schwimmabzeichens wird auf dem darauf folgendem Zeugnis vermerkt (nur die beste Leistung) N. hat das Seepferdchen erworben.N. hat das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze / Silber/ Gold erworben.

Höchstes Schwimmabzeichen kann auf Verlangen der Eltern vermerkt werden (Satz wie oben).Bei Vorlage eines Schwimmabzeichens kann dessen Besitz vermerkt werden.N. besitzt das Seepferdchen.N. besitzt das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze / Silber/ Gold.

Unpünktlichkeit [Bearbeiten]

Bei häufiger protokollierter Unpünktlichkeit:

xy erscheint regelmäßig unpünktlich zum Unterricht. Die Eltern sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass xy punktlich zum Unterricht erscheint.

Unvollständiges Material/Sportsachen [Bearbeiten]

xy Materialien/Sportsachen (im Fach xy) sind häufig unvollständig oder fehlen. Eltern sind verpflichtet, ihr Kind angemessen auszustatten und evtl. für schnelle Abhilfe zu sorgen.

Hintergrund:

Bezieht sich auf § 41 Schulgesetz NRW:

Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht

(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.

Hausaufgaben vergessen [Bearbeiten]

xy erledigt nicht regelmäßig und zuverlässig seine Hausaufgaben.

Unentschuldigtes Fehlen [Bearbeiten]

Bei häufigem protokolliertem unentschuldigtem Fehlen:

xy fehlt häufig unentschuldigt. Bei Krankheit oder Fehlen ist umgehend eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer einzureichen.

Herkunftssprachlicher Unterricht [Bearbeiten]

Für HSU und Griech. Orthod. gibt es getrennet Noten. Deshalb müssen sie auch getrennt aufgeschrieben werden.

a.) HSU nicht im Zuegnisfeld sondern nur unter Bemerkungen:

N. hat am herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch/ Griechisch/… teilgenommen. Ihre / Seine Leistung wird mit (Note) bewertet.+ Bescheinigung vom Sprachlehrer

b.) Falls es auch eine Note gibt zu griech. Orthodox vorgene siehe folgend

Sprachschulen & Unterricht [Bearbeiten]

xy hat am Unterricht an der "xy/ Polnischen Schule der Königin Riceza" teilgenommen. (Bescheinigung siehe Anlage)

orth. Religion [Bearbeiten]

N. hat am griechisch-orthodoxen Religionsunterricht mit (Note) Leistungen teilgenommen. Erscheint AUF dem Zeugnis statt Religion.

DsF Prozess [Bearbeiten]

Dsf = Dokumentation sonderpädagogischer Förderbedarf. Siehe auch DsF/Deif.

yx befindet sich im erweiterten förderdiagnostischen Prozess.

AO-SF Prozess [Bearbeiten]

Kirsch Schulamt 2013:

Bemerkung zum sonderpädagogischen Förderbedarf/ Anwendung § 19 Abs. 7

Alle Zeugnisse von Kindern im GL (Gemeinsames Lernen) enthalten die Bemerkung, dass die Kinder sonderpädagogisch gefördert wurden. Der jeweilige Förderschwerpunkt ist zu nennen. Der Bildungsgang kann genannt werden (Nennung ist erst ab der 5. Klasse vorgeschrieben). Zum Bildungs-gang bitte auch § 14 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 2 AO-SF inkl. VV beachten.

Formulierungsvorschlag:

N.N. wurde im Gemeinsamen Lernen mit dem Förderschwerpunkt ….sonderpädagogisch gefördert und im Bildungsgang … unterrichtet.

Die Klassenkonferenz kann gem. § 19 Absatz 7 AO-SF im Einzelfall aus zwingenden päda-gogischen Gründen von den §§ 21- 36 AO-SF sowie von Vorgaben der AO-GS abweichen, wenn gewährleistet ist, dass die erwarteten Lernergebnisse eingehalten werden. Dies ist in der Schülerakte zu dokumentieren, wird aber nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

(bisher: Lernen: xy wird nach dem Bildungsgang Lernen unterrichtet

E/S : Bei xy besteht ein Förderschwerpunkt in der sozial- emotionalen Entwicklung)

Ethik [Bearbeiten]

  • Im Notenfeld "Religion" muss „s.Bemerkung“ stehen.
  • Unter Bemerkungen steht dann:

"Statt katholischem/evangel. Religionsunterricht wurde "Ethik“ erteilt. Kind xy hat am/im Fach Ethik (mit regem, gutem, sehr gutem Erfolg) teilgenommen."

LRS/ Dyskalulie [Bearbeiten]

Es gilt: Laut VVZ zur AOGS -kann- eine Benotung im Bereich Lesen & Rechtschreiben erfolgen - muss aber nicht. Der Bereich Mathematik und Dyskalkulie wird in der Verordnung nicht erwähnt, so dass ein Aussetzen der Benotung nicht erfolgen kann.

Dyskalkuliemit/ Note:

N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Mathe-Förderung teil.

(Auf Wunsch der Eltern kann auch aufgenommen werden: "Bei xy wurde eine Dyskalkulie diagnostiziert.")

Dyskalkulie/ LRS mit Note:

Bei der Notengebung im Fach Deutsch wurde der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens berücksichtigt. N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Lese- Rechtschreib- Förderung teil.

LRS/ ohne Note:

xy erhält keine Note im Fach Rechtschreibung (und/ oder) Lesen. Der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens wurde berücksichtigt. N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Lese- Rechtschreib- Förderung/ Mathe-Förderung teil.


LRS - Zeugnis

  • LRS Erlass:

"Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Gesamtnote im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik 'Bemerkungen' aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat." LRS Erlass NRW Quelle: LRS Erlass)

  • KMK-Grundsätze

"In Zeugnissen kann vor allem in der Grundschule in besonders begründeten Ausnahmefällen auf die Bewertung der Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zeitweise verzichtet werden. (...) Die Leistungsbewertung enthält vor allem in der Primarstufe immer eine pädagogische Komponente. (...) Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind jedoch in geeigneter Weise im Zeugnis zu vermerken."Quelle: KMK-Grundsätze (Seite 4)

  • Verwaltungsvorschriften von 2012 zur AO-GS (§ 6, VV 6.3 zu Absatz 3)

"Soweit der [LRS]-Erlass (...) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und / oder Rechtschreiben verzichtet werden." (vgl. Anlage zu Nr. 6.1 VvzAO-GS).Wenn die Schule diesen Weg beschreitet, muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden (Quelle: VVZ zur AOGS)

LRS -Versetzung

Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben.

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Material [Bearbeiten]


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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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