LRS & Dyskalkulie

Konzept 

Angaben aus Tipps (Intrante der Stadt Köln) 

Ablauf

Erstellung des Berichts der Schule aufgrund eines Antrags auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII wegen Rechtschreib-; Lese- oder Rechenschwierigkeiten.

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

 

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Das Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche stellt für sich alleine noch keine seelische Behinderung dar. Dies ist erst der Fall, wenn sich daraus seelische Störungen oder psychosomatische Reaktionen des Kindes oder Jugendlichen ergebenFühren diese Reaktionen beim Kind oder Jugendlichen zu einer Beeinträchtigung einer aktiven und selbstbestimmten Gestaltung seines gesellschaftlichen Lebens, so kann eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen. 

Die Feststellung einer drohenden Teilhabebeeinträchtigung ist Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Der Jugendhilfeträger ist alleine entscheidungsbefugt, benötigt für seine Entscheidung jedoch weitergehende Information von der besuchten Schule. 

Befürchtet die Schule, nach Ausschöpfung aller schulischen Fördermaßnahmen, eine drohende Teilhabebeeinträchtigung aufgrund einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche, sollte sie frühzeitig die entsprechende Fachberatung einschalten. Eine Übersicht der Fachberaterinnen und Fachberater finden Sie rechts im Downloadbereich. Sollte sich die Beeinträchtigung bestätigen, so stellen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe LRS/Rechenschwäche. Die Eltern können diesen Antrag auch unabhängig von der Schule stellen. Das Jugendamt informiert dann die Schule und das Schulamt über die Antragstellung und fordert von der Schule einen Bericht an (siehe Vordruck "Bericht Grundschule LRS Rechenschwäche").

Nach Aufforderung durch das Jugendamt muss der Bericht der Schule mit der entsprechenden Stellungnahme der Fachberatung, den letzten 3 Zeugnissen und dem Förderplan beim Schulamt innerhalb von 6 Wochen vorliegen.
Die Schulaufsicht nimmt dann die schulfachliche Bewertung vor und das Schulamt sendet die Unterlagen zum zuständigen Jugendamt zur abschließenden Entscheidung.

Eine schematische Darstellung des Ablaufs auf Eingliederungshilfe LRS und Dyskalkulie finden Sie im rechten Fenster unter "Ablauf Antragstellung" und eine ausführliche Beschreibung unter "Eingliederungshilfe Hinweise".

Ablauf des Verfahrens:

Ablauf Merkblatt

Stand 2020 - SL bitte im Intranet auf Aktuelle Versionen überprüfen

 

Hier klicken für die Handreichung: Eingliederungshilfe Stand2020.pdf - oder unter Material. Oder unter Material.

Fachberatung des Schulamtes

Termine und Kontaktdaten
  • Fachberatungsstelle Deutsch 
  • Fachberatungsstelle Mathematik 
  • Unter Material oder bei der Schulleitung  - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)

Eingliederungshilfe/ LRS und Dyskalkulie

  • Bericht der Schule LRS/Dyskalkulie (29 kb)
  • Unter Material oder bei der Schulleitung  - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)

Material


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

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Unterstützungsportal

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Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

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Schulprogramm [Bearbeiten]

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Konzept [Bearbeiten]

Ablauf

Erstellung des Berichts der Schule aufgrund eines Antrags auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIIIwegen Rechtschreib-; Lese- oder Rechenschwierigkeiten.

Wichtig: Die Stellungnahme muss dem Schulamt 6 Wochen nach Anforderung vorliegen.

Ablauf des Verfahrens:

Ablauf Merkblatt

Stand Dez.2012

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Anmerkungen zur Diagnostik und Genehmigungen

1. Der Kinderpsychologe diagnostiert eine Lese- Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie.

2. Der Nachteilsausgleich befreit von der Rechtschreib- und Mathematiknote.

3. Es wird die Teilnahme an einer Rechtschreib und Dyskalkulietherapie empfohlen.

4. Diese wird in der Regel vom Jugendamt dann genehmigt,wenn die Schule einen entsprechenden Bericht schreibt, (s. Anhang) und das Kind noch von einem Fachberater begutachtet wurde.

Sobald beim Schulamt eine Anfrage des Jugendamtes eingeht, werden wird die Schule per mail informieren und der Schule der erforderliche Vordruck zugesendet. Die Schulen werden nicht schon vorher auf Bitte der Eltern aktiv, sondern warten immer die Mail des Schulamtes ab, die bestätigt, dass tatsächlich ein Antrag von den Eltern gestellt wurde.

Eine Antragsbearbeitung durch die Schule nur dann nicht mehr erforderlich ist, wenn die Eltern ihren Antrag beim Jugendamt tatsächlich schriftlich zurückgezogen haben. Schulinterne Vereinbarungen mit den Eltern sind hier leider nicht maßgeblich.

Zudem gilt: auch wenn der Schüler zwischenzeitlich auf eine andere Schule wechselt, muss das Verfahren durch die Schule abgewickelt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war.

Wenn keine Stellungnahme durch die Schule erfolgt, müsste das Jugendamt den Antrag ablehnen. Dann wäre oftmals mit einem Klageverfahren zu rechnen, in dem dann die Schule wiederum darlegen müsste, warum sie keinen Bericht erstellt hat.

Da das Jugendamt fordert, dass die Bearbeitung von Schulamtsseite nach Antragsstellung innerhalb von 8 Wochen erfolgen muss, kann dies mit der Terminvergabe der Fachberater kollidieren. Zur Not muss die Sprechstunde der Fachberater in Anspruch genommen werden.

Ansonsten geben Sie bitte bei Verzögerungen eine Zwischennachricht ans Schulamt weiter. (Fr. Kleinz: tina.kleinz@stadt-koeln.de)

Bezirksregierung über das Genehmigungsverfahren

"Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass nach den eindeutigen Regelungen des Bezugserlasses es zu den Pflichtaufgabender Schule gehört, Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibenszu fördern. Dazu gehören die Einrichtung allgemeiner Förderkurse, aber auch zusätzliche Fördermaßnahmen. Beide Förderarten sind pflichtiger Bestandteil des schulischen Unterrichts,wenn an einer Schule Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sind.

Mit dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland – Landesjugendamt – habe ich vereinbart, dass nach den Regelungen des § 35 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) außerschulische Fördermaßnahmen Ausnahmefälle darstellen, die erst dann eingeleitet werden können, wenn die pflichtigen schulischen Fördermaßnahmen keinen Erfolg gebracht haben.

Werden von Erziehungsberechtigten bei den zuständigen Jugendämtern Anträge auf außerschulische Förderung gestellt, so ist im Rahmen der Prüfung dieser Anträge von der Schule der zuständigen Schulaufsicht zu berichten, damit dort geprüft werden kann, ob eine ausreichende schulische Förderung stattgefunden hat."

(Bezreg Rundverfügung 2004/)

 

Unterschiede im Umgang mit LRS & Dyskalkulie

Der LRS Erlass gilt nicht für die Kinder mit Dyskalkulie. Die BezReg Köln äüßerte sich wie folgt:

"Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) aus meiner schulfachlichen Sicht eine isolierbare Leistungsschwäche ist, die sich vorrangig auf den schriftsprachlichen Bereich auswirkt. Kinder und Jugendliche mit LRS erbringen im mündlichen Bereich normale sprachliche Leistungen.

Im Gegensatz zur LRS ist die sogenannte Dyskalkulie aus schulfachlicher Sicht ein Leistungsdefizit, das sich auf alle Felder des mathematischen Denkens auswirkt. Der Erlass über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens kann infolge dessen auch nicht sinngemäß angewandt werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit Dyskalkulie hat dieSchule ihre allgemeine Förderverpflichtung, wie sie gegenüber allen Schülerinnen und Schülern gilt, zu erfüllen."

(Bezreg Rundverfügung 2004/Bergkemper-Marks)

 

LRS / Dyskalkulie auf dem Zeugnis

Die Formulierung und Vorgehensweise zu einer diagnostizierten LRS/Dyskalkulie ist unter Bemerkungen auf dem Zeugnis vermerkt.

Die Schule entscheidet immer im Einzelfall, wie die Störung berücksichtigt werden muss, die Noten im Lesen und Rechtschreien dürfen dabei nicht ausschlaggebend für die Versetzungsentscheidung sein.

 

Nachhilfe bei LRS

"Tätigkeit privater Nachhilfeinstitute an Schulen (LRS-Förderung): Diese ist definitiv verboten! Privaten Nachhilfeinstituten darf in der Schule kein Raum gewährt werden, ebenfalls darf keine Werbung für sie betrieben werden und ihnen ist es auch nicht gestattet, Testungen durchzuführen. Bei der Bezirksregierung kann man über Frau Maurer eine Liste mit zertifizierten Kräften erhalten. Eventuell können auch Lehrkräfte der eigenen Schule die Förderung übernehmen." (Protokoll SL Konferenz Feb. 2014)

Bemerkung auf dem Zeugnis

Hier

 

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

z.B.:

  • Kontaktdaten Fachberater
  • Merkblätter
  • Ablaufbeschreibungen

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

Kontaktdaten

Schulamt

Für das Schulamt Fr. Kleinz: tina.kleinz@stadt-koeln.de

(Frau Kleinz ist die Sekretärin der Schulamtsdirektorinnen)

Jugendamt

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kalk Karree

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Postfach 10 35 64 • 50475 Köln

Telefon:0221 / 221-0 Telefax:0221 / 221-25446

Fachberater

Siehe Kontaktadressen / oder Material oben

Sprechstunde der Fachberaterinnen Deutsch

Für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer

  • Beratung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
  • Beratung zu Diagnoseverfahren, Unterstützung bei der Erstellung von Förderplänen, Materialien zur Rechtschreibförderung
  • Für Eltern mit Grundschülern Beratung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und bei besonderer Begabung

Wichtig: Das Kind sollte mitkommen und es sollten Unterlagen des Deutschunterrichts (Geschichtenheft, Rechtschreibübungen, Schreibheft u.ä.) mitgebracht werden.

Wann?

  • Jeden Donnerstag von 14-16 Uhr (außer an Feiertagen und in den Ferien), in der Zeit ist auch telefonische Beratung möglich: 0221- 221-22696

Wo?

  • Stadthaus Ost, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, neu: Westgebäude 04-D24

Wie zu erreichen?

  • Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Kalker-Bad)
  • Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
  • Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
  • Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Kalker-Bad)

S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

Rechtliche Hintergründe

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html

  • LRS Erlass:

LRS Erlass

  • KMK-Grundsätze

Quelle: KMK-Grundsätze (z.B. Seite 4)"In Zeugnissen kann vor allem in der Grundschule in besonders begründeten Ausnahmefällen auf die Bewertung der Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zeitweise verzichtet werden. (...) Die Leistungsbewertung enthält vor allem in der Primarstufe immer eine pädagogische Komponente. (...) Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind jedoch in geeigneter Weise im Zeugnis zu vermerken."

  • Verwaltungsvorschriften von 2012 zur AO-GS (§ 6, VV 6.3 zu Absatz 3)

"Soweit der [LRS]-Erlass (...) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und / oder Rechtschreiben verzichtet werden." (vgl. Anlage zu Nr. 6.1 VvzAO-GS).Wenn die Schule diesen Weg beschreitet, muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden

 

Kategorien [Bearbeiten]

<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" style="width:100%">Index für Inklusion<div class="mw-collapsible-content">

Hier stehen Anregungen für die Gestaltung einer Inklusiven Schule, die dieses Konzept betreffen:

  • Heißt die Schule alle SchülerInnen willkommen, z.B. Kinder von MigrantInnen, Fahrenden oder AsylbewerberInnen, Kinder mit Beeinträchtigungen und aus verschiedenen sozialen Milieus? Auch mit Beeinträchtigung LRS/ Dyskalkulie (A.1.1.)
  • Erkennen die SchülerInnen Leistungen derer an, die von einem anderen Punkt aus starten? (A.1.2)
  • weitere Ergänzungen möglich

Quelle:Index für Inklusion

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