Förderempfehlung

Konzept [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

Text fehlt

Hinweise/Organisation [Bearbeiten]

Merkmale einer gelungenen Förderempfehlung: [Bearbeiten]

Beispiel:

An der Schule ist die Förderempfehlung zu den Zeugnissen nach einem Konferenzbeschluss verbindlich nach folgenden Merkmalen zu verfassen:

1.) Förderort ist u.a. die Schule und evtl. das Elternhaus.

2.) Die Förderempfehlungen werden nach Fächern getrennt verfasst.

3.) Es werden wirklich fördernde Aufgaben benannt (Keine Wiederholung bereits gescheiterter Aufgabenformate!)

4.) Beobachtungen werden kompetenzorientiert und kleinschrittig formuliert.

5.) Fördermaßnahmen werden kleinschrittig und verständlich benannt.

6.) Material wird benannt und evtl. Eltern zur Verfügung gestellt.

7.) Die Förderempfehlung wird in der unten genannten Tabelle (siehe Material!) formuliert. Ein einleitender Text kann hinzugefügt werden.

8.) Die Eltern des zu fördernden Kindes sind zum erläuternden Gespräch einzuladen.

Über den Adressaten Kind oder Erwachsenen/Eltern wurde bisher keine Einigung getroffen.

Die rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten s.u.

Bitte überprüfen Sie Ihre geschriebene Förderempfehlung auf die oben genannten Merkmale und legen Sie die Förderempfehlung dem 
Zeugnis bei, das Sie der Schulleitung zur Einsicht vorlegen.

 

Material [Bearbeiten]

Formulare: [Bearbeiten]

Vorlage Förderempfehlung

Vorformulierungen Förderempfehlung

Rechtliche Hintergründe: [Bearbeiten]

zur Förderempfehlung:

- Förderempfehlungen werden zum Schulhalbjahr (ab Klasse 2) bei Versetzungsgefährdung und bei Nichtversetzung (zum Schljahresende) geschrieben.( §50 Abs. 2 SchulG NRW, VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen sind schriftlich zu erteilen und bei Bedarf mündlich zu erläutern. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen sind nicht Bestandteil des Zeugnisses. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen beschreiben Minderleistungen und zeigen Wege auf, diese zu beheben. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Adressaten der Förderempfehlungen sind Eltern, Schüler und Schülerinnen sowie die Schule selbst. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Eltern sollen miteinbezogen werden in die Förderung. Hierzu können Vereinbarungen mit Eltern/dem Schüler oder der Schülerin getroffen werden. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

Zur Förderung allgemein:

- „Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung.“ (Art. 8, Landesverfassung NRW )

- Jedes Kind hat ein Recht auf individueller Förderung! (§1 SchulG NRW)

- Unterricht ist so zu gestalten, dass Versetzung der Regelfall sein sollte. (§ 50 SchulG NRW / § 7 Verwaltungsvorschrift)

- Individuelle Förderung kann äußere wie innere Differenzierung sowie zusätzliche Förderangebote umfassen. (§ 4 AO- GS)

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.



Synonyme / Suchseite

  • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
  • Suche Förderempfehlung

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

- Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

→Klicken Sie hier auf den Referenzrahmen Schulqualität, um zum Unterstützungsangebot zu diesem Konzept zu gelangen - beachten Sie dazu die rechts unten angegebenen Abschnitte/ Tags des Referenzrahmens.

→Klicken Sie direkt auf die Tags rechts unten um zu erfahren, welche weiteren schulindividuellen Konzepte es an Ihrer Schule zu dieser Rubrik des Referenzrahmens gibt.