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Schwimmunterricht
Inhaltsübersicht
2. Schulprogramm|Schulprogramm [Bearbeiten]
3. Hinweise/Organisationv [Bearbeiten]
4. Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
4.1. Lerngruppengröße beim Schwimmen
Konzept [Bearbeiten]
Schulprogramm [Bearbeiten]
Text fehlt
Hinweise/Organisationv [Bearbeiten]
Rechtliche Rahmenbedingungen [Bearbeiten]
Bei Erteilung des Schwimmunterrichts sind die "Sicherheitsmaßnahmen für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports" zu beachten.
- Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte
- Organisation des Schwimmunterrichts
- Besondere Regelungen
http://www.schulsport-nrw.de/index.php?id=113#c316
Lerngruppengröße beim Schwimmen
Die Festlegung der Lerngruppengröße beim Schwimmunterricht erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben für die Klassen- bzw. Kursgröße (vgl. VO zu SchulF : in der Grundschule 18- 28 Kinder!) und unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Lerngruppe sowie der organisatorischen und räumlichen Bedingungen für den Schwimmunterricht.
Die Lerngruppengröße beim Schwimmunterricht soll in der Regel den Klassen- bzw. Kursgrößen gemäß den für die einzelnen Schulstufen und Schulformen geltenden Vorgaben entsprechen.
Wenn der Unterricht mit Nichtschwimmerinnen bzw. Nichtschwimmern nur unter erschwerten Bedingungen (z. B. Abgleitgefahr aufgrund eines deutlichen Knicks des Beckenbodens am Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil, gleichzeitiger Unterricht mehrerer Lerngruppen) durchgeführt werden kann, so ist die Lerngruppengröße in der Regel auf 15 Schülerinnen bzw. Schüler pro Lehrkraft zu begrenzen.
Sofern spezielle pädagogische Maßnahmen nicht auf eine gemeinsame Arbeit abgestellt sind (z. B. Anleitung zur Hilfestellung), sollen Schwimmerinnen bzw. Schwimmer und Nichtschwimmerinnen bzw. Nichtschwimmer in getrennten Lerngruppen unterrichtet werden. Dies kann erforderlichenfalls (zur Herstellung einer vertretbaren Lerngruppengröße) auch klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen.
Schülerinnen und Schüler gelten als Schwimmerinnen oder Schwimmer, wenn sie ohne Unterbrechung 25 m schwimmen, vom Beckenrand ins Wasser springen und einen Gegenstand mit den Händen aus schultertiefem Wasser holen können ("Seepferdchen").
In Lerngruppen der Sonderschulen und bei gemeinsamem Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen ist die Lerngruppengröße nach den besonderen pädagogischen Erfordernissen festzulegen.
Die Entscheidung über die Lerngruppengröße beim Schwimmunterricht trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit den beteiligten Lehrkräften.
Mitteilung der Schulaufsicht
(Schreiben SAD'in Frau Baum vom 03.05.2013)
Mit der Aufsichtsführung bei der Erteilung von Schwimmunterricht im Rahmen des Regelunterrichts können nur die entsprechend ausgebildeten Lehrkräfte beauftragt werden. Es gelten die Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports (Schriftenreihe Schule NRW Nr. 1033, Sicherheitsförderung im Schulsport, Rechtsgrundlagen).
Die im Rahmen des Kölner Schulprojekts "Sicher Schwimmen" für die Durchführung des Regelunterrichts zur Verfügung stehenden Schwimmassistenten dienen der Optimierung der Rahmenbedingungen (qualifizierte personelle Unterstützung zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels, zum Austausch über pädagogisches und schwimmfachspezifisches Wissen, zur Unterrichtsleitung im Wasser (Assistent) statt vom Beckenrand aus etc.) www.sicher-schwimmen.de .
Die konkrete Einsatzplanung erfordert die Kenntnis und Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen im besuchten Schwimmbad. Auch die Größe einer Schülergruppe beeinflusst die daraus erwachsende Entscheidung der befristeten Übertragung der Aufsicht z.B. einer "Schwimmergruppe" an einen Schwimmassistenten.
Im Rahmen ihres Einsatzes beaufsichtigen die Schwimmassistenten selbstverständlich die Schülerinnen und Schüler, gleichwohl liegt die Gesamtverantwortung bei der Lehrkraft (s.o.).
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Unterstützungsportal [Bearbeiten]
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