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Mutterschutz
Inhaltsübersicht
2. Angaben aus Tipps (Intranet der Stadt Köln) [Bearbeiten]
3. Handlungsempfehlungen Mutterschutz [Bearbeiten]
6. Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
7. Schulprogramm|Schulprogramm [Bearbeiten]
8. Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]
11. Material [Bearbeiten]
13. Adressen [Bearbeiten]
Konzept [Bearbeiten]
Angaben aus Tipps (Intranet der Stadt Köln) [Bearbeiten]
Als Mutterschutz bzw. Mutterschutzfrist wird die Zeit der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter vor und nach der Entbindung bezeichnet. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Jedoch kann sich eine werdende Mutter ausdrücklich bereit erklären, auch während der Schutzfrist noch zu arbeiten. Sie kann diese Bereitschaft jedoch zu jeder Zeit widerrufen.
Handlungsempfehlungen Mutterschutz [Bearbeiten]
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Arbeitsschutz und dem für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Nordrhein-Westfalens bestellten arbeitsmedizinischen Dienst, der BAD GmbH, Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Mutterschutz bei schwangeren Lehrerinnen erarbeitet.
Ablaufplan [Bearbeiten]
- Die Lehrerin gibt der Schulleitung ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bekannt (Auszug aus dem Mutterpass oder Bescheinigung des Arztes).
- Die Schulleitung beurteilt am gleichen Tag die Gefährdung, d.h. sie füllt zusammen mit der Lehrerin die entsprechenden Bögen (Gefährdungsbeurteilung und Ergänzungsbogen, s. Download) für den BAD aus. Diese Bögen sind der Lehrerin für die Untersuchung beim BAD mitzugeben. Eine weitere Kopie wird mit der Mitteilung der Schwangerschaft an das Schulamt weitergeleitet.
- Die Schulleitung spricht das vorübergehende Beschäftigungsverbot aus.
- Die Lehrerin vereinbart mit dem BAD einen zeitnahen Untersuchungstermin. Zur Untersuchung sollte sie, soweit vorhanden, zusätzlich Nachweise über den Immunstatus wie Impfpass, Mutterpass und sonstige Laborergebnisse mitbringen.
- Sofern der BAD nach Untersuchung kein generelles Beschäftigungsverbot empfiehlt, hebt die Schulleitung das vorläufige Verbot auf.
- Nur für den Fall, dass ein generelles Beschäftigungsverbot empfohlen wird, behält sich das Schulamt die Entscheidung vor.
Mutterschutz für schwangere Lehrerinnen Ablaufplan: wer macht wann was?
Stillzeiten [Bearbeiten]
Gemäß § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist stillenden Müttern auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben.
Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
http://info-qs-wiki.qualitaetsmanagement-schule.de/index.php?title=Mutterschutz
Schulprogramm [Bearbeiten]
Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]
- siehe auch Elternzeit
- siehe auch Teilzeit
- Material siehe im blauen Kasten
- Zuständig beim Schulamt fürt unsere Schule:
- Simone Faust
- Schulamt für die Stadt Köln
- Stadthaus Deutz - Ostgebäude
- Willy-Brandt-Platz 3
- 50679 Köln
- +49 221-29215
- Email: simone.faust@stadt-koeln.de
Allgemein [Bearbeiten]
- Amok und Notfall & Notfallordner
- Brandschutz
- Medikamente
- Arbeits- Gesundheitsschutz Hygiene und Infektion & Krankheiten
- Erste Hilfe
- Mutterschutz
- Schulärztliche Untersuchung bei SchülerInnen
- Schulgesundheit bei SchülerInnen (Kurzbeschulung, Alkohol- und Rauchverbot)
Kategorien [Bearbeiten]
Suchbegriffe: Mutterschutz / Eltern / Elternzeit / Schwangerschaft / schwanger/ Schwangere
__NOTOC__
Material [Bearbeiten]
Synonyme / Suchseite
- Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
- Suche Mutterschutz
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Weitere Informationen
Formulare [Bearbeiten]
Gefährdungsbeurteilung Fragebogen zum beruflichen Einsatz von schwangeren Lehrerinnen in der Schule Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht Bekanntgabe der Schwangerschaft an Dezernat 56
weitere Formulare oder unter Material
- Muster Beschäftigungsverbot (14 kb)
- Muster Beschäftigungsverbot aufheben (13 kb)
- Gefährdungsbeurteilung (72 kb)
- Ergänzungsbogen (24 kb)
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Adressen [Bearbeiten]
Unterstützungsportal [Bearbeiten]
- Unterstützungsportal
Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.
Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.
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