Lernmittelbestellung

Konzept [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

 

Konzept [Bearbeiten]

Eingesetzte Lernmittel und Material in den Stufen [Bearbeiten]

Siehe Lernmittel

Allgemein / Für Lehrerinnen und Lehrer [Bearbeiten]

Als Lernmittelbestellung, häufig auch als Buchbestellung / Bücherbestellung / Schulbuchbestellung bezeichnet, versteht man den jährlichen Kauf von Büchern und anderen Lernmitteln für die Schülerinnen und Schüler der Klassen bei einer oder mehreren Buchhandlungen.

Die Lernmittel / Schulbuchbestellung findet jeweils am Ende des Schuljahres statt. (Siehe Jahresplanung der Schulentwicklung)

An diesem Termin werden für jede Stufe Lernmittel (Bücher u.a.) bestellt. Dabei trägt jede Stufe ihre Bestellungen in eine Tabelle im QS Wiki (Siehe Material am Ende des Artikels) ein.

Die Schule verfügt über ein bestimmtes Kontingent an Geld, dass sich aus LFG-Anteil und Eigenanteil zusammensetzt.

LFG-Anteil = Das Geld, was die Schule von der Stadt Köln pro Schüler zur Bestellung von Lernmitteln (kein Verbrauchsmaterial) bekommt.

Eigenanteil= Das Geld, dass die Eltern vor den Ferien bezahlen müssen und für dass auch Lernmittel, aber auch Verbrauchsmaterial für die SchülerInnen gekauft werden muss.

Genaue Erklärungen siehe weiter unten!

Es ist auf Folgendes zu achten:

  • Tragen Sie in der Tabelle nur in die roten Felder für ihre Stufe ein:

            ISBN Nummer / Name des Lehrwerkes / Anzahl der benötigten Bücher / Anzahl der vorhandenen Bücher 

  • Es werden nur Lehrwerke bestellt, die unserem schulinternen Curriculum entsprechen:
  • Lehrwerke müssen in der Lehrerkonferenz genehmigt worden sein. ( z.B. neues Mathebuch / Sprachheft usw.)
  • Innerhalb der Stufe werden die Bestellungen abgesprochen. Es wird nicht für eine Klasse ein Lehrwerk und für die andere ein anderes Lehrwerk bestellt.
  • Rechtschreibkartei nach Sommer-Stumpenhorst wird möglichst weder über das LFG (Geld aus dem Lehrmittelfreiheitsgesetz) noch den Eigenanteil bestellt.
  • Die erste Klasse darf etwas mehr bestellen als die anderen Schuljahre.
  • Die Verteilung der Gelder für die Schulstufen sollte ansonsten (entsprechend der Schülerzahlen in der Stufe) relativ ähnlich sein.
  • Es wird bei der Bestellung ein finanzieller Puffer von mindestens 30 Euro gelassen.
  • Es wird in die LFG-Liste eigetragen. Richtwert ist die dort angegebene zur Verfügung stehende Gesamtsumme! (LFG + Eigenanteilkonto)

Am Ende wird überprüft:

  • ob evtl. einige Posten rausgestrichen werden müssen,
  • was Verbrauchsmaterial ist und aus der LFG-Liste auf die "Eigenanteil"-Bestelliste verschoben wird,
  • dass die Bestellsumme im Rahmen des LFG liegt
  • dass die Bestellsumme über den Eigenanteil im Rahmen der Eigenanteils liegt.

Sollten Sie weitere Fragen zur Finanzierung / Kopiergeld u.a. haben, oder aber Fragen der Eltern dazu beantworten wollen, lesen Sie bitte die folgenden Ausführungen.

Am Tag der Lieferung der Bestellung achten Sie bitte mit darauf:

umgehend:

  • ob alle bestellten Artikel für ihre Stufe dabei sind
  • Falls nicht, ob sie auf dem Bestellschein standen
  • ob alle Bücher / Lernmaterialien unbeschädigt sind

Finanzierung [Bearbeiten]

Hier wird die Finanzierung genauer erklärt.

Die Bezahlung geschieht durch drei verschiedene Geldquellen

  • 1 LFG-Anteil (Lernmittefreiheitsgesetz) / Die Schule besitzt dieses Geld nicht, sondern darf lediglich in diesem Rahmen bestellen und reicht die Rechnungen beim Bürgeramt ein, die dann die Bezahlung vornehmen.
  • Eingesammelter Eigenanteil zum Ende / Anfang des Schuljahres / wird aufs Eigenanteilkonto eingezahlt
  • Konto mit evtl. noch vorhandenem Eigenanteilrest / Es ist jedoch eigentlich alles für die Kinder der bezahlenden Eltern auszugeben!

Es muss demnach zwei Mal getrennt bestellt werden. Einmal für den LFG-Anteil und einmal für das Eigenanteilsgeld.

Neben den zwei unterschiedlichen Bestellungen muss es demnach auch zwei unterschiedliche Rechnungen geben.

Außer den "LFG-Mitteln" und dem "Eigenanteil" gibt es auch noch den "Kopierunkostenbeitrag / Kopierkosten-Beitrag" , der von den Eltern jedes Jahr zusammen mit dem Eigenanteil eingesammelt wird. Der Beitrag für Kopierkosten ist eine Spende der Eltern, bitte beachten Sie zu allen Punkten die jeweiligen Ausführungen s.u..

LFG [Bearbeiten]

Im Lernmittelfreiheitparagraph des Schulgesetzes (§ 96 SchulG NRW) ist allgemein festgelegt, dass:

  • den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger, also der Stadt Köln, von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen werden. Den Schülern sollen so z.B. Bücher ausgeliehen werden.
  • zum Erwerb dieser Lernmittel ( z.B. Bücher) die Stadt Köln als Schulträger einen Betrag festsetzt. Von diesem übernimmt sie 2/3 und die Eltern übernehmen 1/3. Dieser von den Eltern übernommene Teil nennt man "Eigenanteil".
  • die Lernmittel, die bestellt werden, müssen vom Land nach § 30 SchuG NRW genehmigt worden sein. Eine List der genehmigten Lernmittel sehen sie hier:

Zugelassene Lernmittel in der Grundschule in NRW

Ermittlung des LFG-Betrages

Der LFG Betrag wird ermittelt über:

23 des Durchschnittsbetrags + Anzahl Kinder MSU x Betrag + Anzahl Sozialscheine x Betrag = LFG-Mittel

Eine Verordnung des Landes legt fest, wie hoch der Durchschnittsbetrag ist. Er unterscheidet auch Schüler in allgemeinbildenden Schulen und bestimmte Förderschulkinder.<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed">Verordnung über LFG<div class="mw-collapsible-content">Template:#widget:IframeIn den letzten Jahren war der Durchschnittsbetrag 36 Euro. Demnach ergibt sich folgende Aufteilung:</div> </div> Beispiel:

36 Euro = Durchschnittsbetrag

1/3 des Durchschnittsbetrages = 12 Euro Eigenanteil der Eltern

2/3 des Durchschnittsbetrages = 24 LFG-Mittel

Der LFG-Beitrag wird x die Anzahl der Schüler genommen, die die Schule im Oktober des Vorjahres hat.

Beipiel: 24 Euro x 189 Schüler = LFG-Anteil für das Schuljahr

Zusätzlich zu dem LFG-Anteil werden pro Schüler aus dem "Muttersprachlichen / Herkunftssprachlichen Unterricht" (HSU) jeweils x Euro dazu berechnet.

Die Zahlen bzgl. HSU-Kinder erfragen Sie bitte im Sekretariat. (Für Schulleitung) 

Der Betrag "pro Schüler HSU" wird vorher vom Amt für Schulentwicklung mitgeteilt.

Beispiel: Im Jahr 2013 war der Betrag 17 Euro pro HSU-Kind 

Jobcenter

  • Manche Eltern müssen nicht den Eigenanteil bezahlen. Dies müssen Sie jedoch mit einem Bescheid des Jobcenters nachweisen.
  • Asylbewerber können nach § 2 Asylbewerbergesetz bekommen über das BUT das Mittagessen bezahlt, nicht den LFG Anteil.
  • Den Betrag von 1/3 des Gesamtbetrags (12 Euro) übernimmt hier der Schulträger, also die Stadt Köln.

Deutsch als Zweitsprache

Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ meint Kinder, die

  • in Vorbereitungsklassen
  • in Auffangklassen als Förderklassen
  • in Fördergruppen der Regelklassen

eine zusätzliche Förderung erhalten. Pro Kind gibt es einen Zuschlag von 22 Euro. Die Kinder müssen später namentlich in einer Liste an das Bürgeramt angegeben werden.

HSU und LFG

Jedem HSU / "Herkunftssprachlicher Unterricht" Kind stehen 17 Euro über die Stadt Köln zu. Die Liste mit den HSU-Kindern müssen vorher über das "Amt für Schulentwicklung" (Siehe Ansprechpartner unten) bestätigt worden sein, damit das Bürgeramt die Anzahl anerkennt.Es gelten auch die HSU-Kinder, die nicht an der GGS Don Bosco sind.

Sollte der zustehende Betrag nicht ausgeschöpft werden, steht er der GGS Don Bosco zur Verfügung, um weitere Bücherbestellungen zu tätigen, oder aber das Geld zu sparen.

Normalerweise müssen die Bücher bei einem festgelegten Vertragshändller bestellt werden. Bei HSU-Büchern gibt es jedoch eine Ausnahme, so dass die HSU-Lehrkräfte die Bücher selbstständig kaufen dürfen. (Nach vorheriger genauer Absprache mit der Schulleitung über Anzahl und Umfang der Bestellung - der Betrag muss gedeckt sein)

Die Rechnung über die Bücher werden beim Bürgeramt Porz - über die Schulleitung - eingereicht. Die Stadt überweist dann das Geld an die Buchhandlungen.

Aufgabe für HSU-Lehrkräfte:

  1. HSU-Lehrkräfte reichen eine namentliche Liste der HSU-Kinder in Ihren Kursen bei der Schulleitung ein.
  2. HSU-Lehrkräfte & Schulleitung errechnen HSU-Budget (Formel: Anzahl Schüler x 17 Euro = Budget) Das Budget muss / sollte nicht ausgeschöpft werden!
  3. HSU-Lehrkräfte holen Bestelltabelle bei Schulleitung ab und füllen handschriftlich aus.
  4. HSU-Lehrkräfte sprechen Bestelltabelle mit der Schulleitung ab (Ist der Betrag im Budget? / Wo wird bestellt?)
  5. HSU-Lehrkäfte kaufen HSU-Bücher selbst auf Rechnung.
  6. HSU-Lehrkäfte vereinbaren mit dem Buchhandel den Transport der Bücher (Selbsttransport / Falls Lieferung bitte mit Schulleitung absprechen)
  7. HSU-Lehrkäfte reichen Rechnung bei Schulleitung ein. Diese gibt Rechnung an das Bürgeramt Porz weiter.
  8. Bürgeramt Porz bezahlt die Rechnung der Buchhandlung

Bestellen und Abrechnen über LFG-Anteil

Die Bestellung über den LFG-Anteil geschieht, da Mittel der Stadt Köln ausgegeben werden, bei einer vorher festgelegten Buchhandlung. Diese wird der Schule vom Bürgeramt vorher mitgeteilt und bleibt ca. 3 Jahre der Schule zugeteilt.

Bei der Bestellung über den LFG-Anteil muss beachtet werden, dass die Stadt Köln den Schülerinnen und Schülern lediglich Lernmittel zur Verfügung stellt.

Demnach ist die Bestellung von Verbrauchsmaterial also eigentlich / grundsätzlich nicht gestattet. Das Gleiche gilt für die Bestellung von Lehrerbänden, die ja auch nicht von den Schülerinnen und Schülern direkt benutzt werden, bzw. diesen zur Verfügung gestellt werden. Zumindest Verbrauchsmaterial sollte möglichst über den "Eigenanteil" bestellt werden.

Mit dieser Buchhandlung hat die Stadt Köln einen Vertrag abgeschlossen, dass der Stadt Köln ein bestimmter Prozentsatz der Bestellkosten erlassen werden. Dieser Rabatt kommt leider nicht der Schule zu gute, darf dementsprechnd also auch nicht mit in die Bestellung miteinbezogen werden.

Der Buchhandlung (siehe Material) wird der Bestellschein / die Tabelle zugefaxt oder gemailt. Mit der zuständigen Mitarbeiterin in der Buchhandlung ist telefonisch die Vorgehensweise abzusprechen. Für evtl. Fehler oder Nachfragen bzgl der Bestellung muss in der Schule jemand zur Verfügung stehen.

An die Stadt Köln, bzw. hier das Bürgeramt, ist der Bestellschein (gelber Zettel) mit der Bestellung zu schicken. Auf dem Bestellschein kann auf die Bestelliste / Exelliste verwiesen werden. Außerdem muss später die Rechnung der Buchhandlung als "sachlich richtig" bestätigt werden und an das Bürgeramt Mülheim geschickt werden. (siehe Material / Adressen)

Der Bestellschein ist bei der Sekretärin zu erfragen. Von allen Vorgängen:

  • Bestelliste
  • Bestellschein
  • Faxbestätigung (Email-Bestätigung der Bestellung)

ist eine Kopie im "LFG-Ordner" abzuheften.

Eigenanteil [Bearbeiten]

1/3 des Durchschnittsbetrags müssen die Eltern jedes Kindes am Ende / Anfang jedes Schuljahres bezahlen. Ausnahmen regelt das Soziale Gesetzbuch (SGB). So ist es möglich, dass Kinder bzw. Eltern von der Bezahlung des Eigenanteils befreit werden, wenn sie einen Sozialschein vorlegen.

Diese Sozialscheine vom Jobcenter müssen umgehend bei der Sekretärin abgegeben werden. (Entweder durch die Eltern selbst oder aber durch die einsammelnde Klassenlehrerin). Mit diesen wird der "Sozialscheinzuschuss" berechnet / siehe LFG.

Der "Eigenanteil" ermittelt sich demnach aus folgender Rechnung

Anzahl der SchülerInnen ohne Sozialschein x 1/3 des Durchschnittsbetrag = Eigenanteil

Beispiel:

29 Kinder ohne Sozialschein x (13 von 36 Euro) = 29 Kinder x 12 Euro = 348 Euro Eigenanteil

Kontoverwaltung Eigenanteil

Aufgabenbeschreibung:

  • Übersichtsliste erstellen für die Klassen (Konrektorin? Einer MUSS das machen)
  • Geld einsammeln und bei fehlenden Beträgen nachhaken
  • Gelder einzahlen
  • Rechnungen entgegenehmen und begleichen - direkt - an Rechnungssteller (Vorher Absprache mit SL!)
  • Überblick an Kollegium und Schulleitung über Kontostand (Einmal im Halbjahr)

Das gehört ausdrücklich nicht in den Aufgabenkatalog:

  • Bestellungen inhaltlich bewerten und inhaltlich selektieren ( Aufgabe Konferenz / SL)
  • Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Schulleitung oder Konferenz. Die jeweilige Eigenanteilverwalterin / der Eigenanteilverwalter setzt diese Beschlüsse / Entscheidungen lediglich um.

Befreiung vom Eigenanteil:

  • Befreiung vom Eigenanteil erfolgt nur nach Vorlage der Bescheinigung:
  • Köln Pass gilt NICHT!

Die Eltern mit der Befreiung vom Eigenanteil sind der Stadt Köln mitzuteilen. Den Eigenanteil zahlt nun die Stadt Köln.

Kopiergeld ist trotzdem (freiwillig) zu zahlen!

Kopiergeld / Sonstiges

Zusammen mit den 12 Euro Eigenanteil sollten die Eltern 8 Euro Kopiergeldkosten als Spende an die Schule bezahlen. Der Betrag (20 Euro) wird zusammen eingesammelt. Den Beziehern von Hartz 4 u.ä. sind die 12 Euro Eigenanteil zu erlassen, es ist trotzdem nach den 8 Euro Kopierkosten zu fragen. Das Geld geht ebenfalls auf das Konto vom "Eigenanteil" und ist für Kopien, Toner u.a. gedacht.

 

Bestellen und Abrechnen über Eigenanteil

Die Bestellung über den Eignanteil läuft zum Teil anders ab, als die Bestellung über die LFG-Mittel. Die Buchhandlung, bei der bestellt wird, ist jedoch nicht festgelegt. (Es darf jedoch die gleiche Buchhandlung sein!) Es ist nach einem Rabatt zu fragen. (Beipielhaft: 10 Prozent) Dieser Rabatt kommt der Schule / den Geldern der Eltern zugute.

Über den Eigenanteil ist möglichst das Verbrauchsmaterial zu bestellen. Die Lernmittel sind nicht zur Ausleihe gedacht, sondern stehen den Kindern und Eltern später zur Verfügung.

Die Bestelllisten und Rechnungen sind keinem Amt vorzulegen, sondern in der Schule zu verwalten.

Von allen Vorgängen:

  • Bestelliste
  • Bestellschein
  • Faxbestätigung (Email-Bestätigung der Bestellung)

ist eine Kopie im "LFG/Eigenanteil-Ordner" abzuheften.

Bestellung von Lehrmitteln für Lehrkräfte [Bearbeiten]

  • Zur Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmitte! und zur Tragung der dafür anfallenden Kosten ist in Nordrhein-Westfalen gemäß §§ 79, 92 Abs. 3, 94 Abs. 1 SchulG NRW der Schulträger verpflichtet. Darunter fallen auch die von Lehrkräften zu verwendenden Schulbücher. (OVG NRW, Ls. 2) i ' ' .
  • Der daneben bestehenden Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten die für die Dienstausübung erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, wird vor diesem Hintergrund im Allgemeinen dadurch genügt, dass der Dienstherr auf den Schulträger dahin einwirkt, dem Beamten die notwendigen Lehrmittel zur Verfügung zu stellen. (OVG NRW, Ls. 3) _ Kommt der Schulträger seiner Bereitstellungspflicht nicht nach, kann der Beamte in aller Regel nicht ohne Weiteres zur Selbsthilfe greifen und eine Ersatzbeschaffung vornehmen. Unter besonderen Umständen kann allerdings die primäre Ausstattungspflicht des Dienstherrn wieder aufleben und ein Selbsteintrittsrecht sowie ein Erstattungsanspruch des Beamten gegen den Dienstherrn gegeben sein. (OVG NRW, Ls. 4) Die genannten schulrechtlichen Vorschriften beschränken sich in ihren Rechtswirkungen auf das Verhältnis zwischen dem Land und dem Schulträger. Sie dienen nicht dem Schutz des in den Schulen eingesetzten pädagogischen Lehrpersonals und gewähren einem Lehrer gegenüber dem Schulträger kein subjektives Recht auf Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln. (OVG NRW, Rn. 75) Konsequenzen aus der Entscheidung: Die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern trägt im Ergebnis der Schulträger. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Ausgangspunkt ist die Vorschrift des § 79 SchulG NRW, wonach tatbestandliche Voraussetzung für die Pflicht der Schulträger zur Bereitstellung von Lehrmitteln deren Erforderlichkeit für einen ordnungsgemäßen Unterricht ist.
  • Soweit Lehrkräfte gegenüber der Schule den Bedarf an für den Unterricht benötigten Schulbüchern, deren Einführung als Lernmittel die Schulkonferenz beschlossen hat, geltend machen, ist zunächst zu prüfen, ob dieser Bedarf aus den an der Schule be- reits in der Schulbibliothek vorhandenen Büchern gedeckt werden kann. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist der Bedarf unter Nutzung des mit dem Schulträger abgestimmten Budgets zu decken. Es ist davon auszugehen, dass diese Thematik in den zwischen Schule und Schulträger bestehenden bewährten Strukturen einer einvernehmlíchen Lösung zugeführt werden kann. Eine Anschaffung des Schulbuchs kommt insbesondere für die Schulbibliothek in Betracht. lm Hinblick darauf, dass ein Schulbuch regelmäßig innerhalb der Schule mehrere Jahre genutzt werden kann, ist dafür Sorge zu tragen, dass vorhandene Schulbücher in den folgenden Schuljahren weiterhin genutzt werden können. Dabei ist nach der Entscheidung des OVG NRW sicherzustellen, dass die Lehrkraft über Schulbücher in der gleichen Auflage wie die Schüler verfügt. Bei der von der Schulkonferenz zu treffenden Entscheidung, welche Schulbücher im folgenden Schuljahr im Unterricht eingesetzt werden sollen, ist auch der hieraus resultierende Bedarf der Lehrkräfte zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW kommt in der Regel weder eine Ermächtigung zum Kauf noch die Erstattung von Kosten für ein durch die Lehrkraft angeschafftes Schulbuch in Betracht.

Stellungnahme des Bürgeramts Porz / Leinert Aug. 2014

"[...] da die Lernmittel (Vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder zur Zulassung von Lernmitteln vom 03.12.2003) als „Schulbücher und andere Medien, die von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden“ definiert sind, können die benötigen Lehrerbände der verwendeten Schulbücher meines Erachtens nicht in den Abrechnungsweg zugunsten der Bücher für die Schülerinnen und Schüler einbezogen werden, da der entsprechende Etatbereich auf die Förderung der Schüler abzielt.

Falls keine Ausleihe über den Bestand möglich und eine Neubeschaffung erforderlich ist, sollte analog der Situation bei den Lehrerhandbüchern seitens der betroffenen Schule eine Bestellung über die Mittel des Schulgirokontos finanziert werden.

Eine Ausnahme besteht in der Praxis allenfalls bei einem Bedarf zugunsten der Lehrkräfte des muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts."

Es gibt am Ende des Jahres vom Bürgeramt eine Pauschale für "Lehrer und Unterrichtsmaterial". Von diesen Mitteln können die Lehrerbücher gekauft werden.

Nachbestellung [Bearbeiten]

  • Nachbestellung bei der Buchhandlung sind bis zu 4 Wochen zu gleichen Konditionen möglich. (Aussage Aug. 2014 / Buchhandlung Menn.)

ISBN Suche [Bearbeiten]

  • Suchen Sie das Buch bei Amazon, hier können Sie auch die ISBN Nummer und den Preis herausfinden. www.amazon.de
  • Achtung: verschiedene Bundesländer-Ausgaben.

 

Für Schulleitung und Sekretärin [Bearbeiten]

<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed">Wichtige Informationen für Schulleitung und Sekretärin<div class="mw-collapsible-content">Die Bestellung der freien Lernmittel für das kommende Schuljahr nehmen Sie bitte bei derselben Buchhandlung vor, die Sie auch in diesem Schuljahr beliefert hat.

Alle Schulen senden ihre Bestellformulare für die freien Lernmittel (als Hauptaufträge spätestens innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn, Berufskollegs spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn) weiterhin über ihre/n zuständige/n Schulsachbearbeiter/in im Bürgeramt bzw. die Gemeinschafts- und Gesamtschulen über die Schulsachbearbeiter/innen im Amt für Schulentwicklung, Bestellungen bei einer anderen Buchhandlung sind nach wie vor unzulässig.

Nach den Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW stellt die Schulverwaltung innerhalb des Schulträgeranteils nur die Gelder für die erforderlichen Lernmittel, die den Schüler/Innen grundsätzlich ausgeliehen werden, bereit. Keine freien Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Diese sind erforderlichenfalls wie bisher als Teil der persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen.

Die Buchhandlungen wurden bei der Auftragsvergabe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorab bestellten Lernmittel zum Schuljahresbeginn in den Schulen vorliegen müssen. Vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Buchhandlung den Liefertermin.

Bitte prüfen und bestätigen Sie sofort Ihre korrekte Schulbuchlieferung und schicken Sie die Rechnung / den Lieferschein an Ihr Bürgeramt bzw. die Gesamtschulen und Gemeinschafts-schulen an das Amt für Schulentwicklung zur Bezahlung weiter, da alle Rechnungen sofort nach Zugang der Lieferung fällig sind und umgehend beglichen werden müssen. Das Buchpreisbindungsgesetz, dem auch die Schulbücher unterliegen, verbietet einen Zahlungsaufschub über 30 Tage nach Lieferung hinaus.

Die Durchschnittsbeträge für die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lernmittel sind weiterhin unverändert, der Eigenanteil der Eltern bzw. volljährigen Schüler/innen beträgt weiterhin ein Drittel des Durchschnittsbetrages, der Schulträger übernimmt zwei Drittel. Von den Eltern darf ein höherer Eigenanteil (mehr als 1/3 des Durchschnittsbetrages) zu den Lernmitteln nur auf freiwilliger Basis gefordert werden. Die Liste der Durchschnittsbeträge ist zu Ihrer Information beigefügt.

Bezüglich der Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils gilt die gleiche Regelung wie in diesem Schuljahr:

Von der Zahlung des Eigenanteils sind wie bisher aufgrund des Schulgesetzes NRW die Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII befreit. Aufgrund eines weitergehenden Beschlusses des Rates der Stadt Köln sind auch die Empfänger/innen von Leistungen nach

- SGB II (Hartz IV) - SGB VIII (Wirtschaftliche Jugendhilfe) sowie - Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten nach Vorlage einer Kopie ihres Bewilligungsbescheides des Leistungsträgers die sonst im Rahmen des Eigenanteils selbst zu beschaffenden Lernmittel auch von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Köln-Pass-Inhaber sind nicht automatisch von der Zahlung des Eigenanteils befreit.

Die Leistungen innerhalb des Bildungspakets haben keinen Einfluss auf die Lernmittelfreiheit. Beide Vergünstigungen werden nebeneinander gewährt.

Der für die Teilnahme am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ festgelegte zusätzliche Betrag in Höhe von 22,00 € bleibt ebenfalls unverändert. Zielgruppe für die Teilnahme am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ sind Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf in der deutschen Sprache (Vorbereitungsklassen, Auffangklassen als Förderklassen, Fördergruppen in der Regelklasse). Die freien Lernmittel für diesen Unterricht bitte ich ebenfalls ausschließlich bei Ihrer Vertragsbuchhandlung zu bestellen. Schüler/innen, die am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ teilnehmen, bitte ich auf dem Ihnen vorliegenden Vordruck namentlich zu erfassen und diesen der jährlichen „Abrechnung der freien Lernmittel“ beizufügen. Nur wenn dieser Nachweis der Abrechnung beiliegt, können diese Schülerzahlen berücksichtigt werden. Die Schüler/innen aller Schulformen, die am „Muttersprachlichen Unterricht“ teilnehmen, melden Sie bitte weiterhin mit dem entsprechenden Vordruck an das Schulamt/401- Frau Böke sowie Ihrem/r zuständigen Schulsachbearbeiter/in.</div> </div>  

 

Verwaltung des Eigenanteilgeldes durch den Förderverein [Bearbeiten]

Der Förderverein verwaltet die Gelder des Eigenanteils /Büchergeld. Über die Ausgaben bestimmt die Schule. Rechnungen bzgl. Eigenanteil müssen vorher als solche kenntlich gemacht werden.

Überisichtslink zur Verwaltung des Büchergeldes

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

Bücherbestellung alle Tabellen [Bearbeiten]

Für 2020/2021 [Bearbeiten]

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1KV99kNhAWjD_NY-DLA8bRoToFBU81eIq5F0hHtqLLFk/edit?usp=sharing

Für 2019/2020 [Bearbeiten]

LFG & Eigenanteil in einer Tabelle

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1NBS3aRrkUNRcJTwV_BPaZplvjl8zrnVIQYxWO1JrFZU/edit?usp=sharing


Modelle LFG

Verschiedene Modelle zur Verteilung der LFG Gelder auf die Stufen

 

 

Ansprechpartner [Bearbeiten]

Bürgeramt Porz

Siehe Kontaktadressen Bürgeramt

Amt für Schulentwicklung

Rechtliche Hintergründe [Bearbeiten]

Kosten und Kostenübernahme:

Lernmittelfreiheit im § 96 Schulgesetz NRW

Verordnung bzgl. der Höhe des Eigenanteils und des Anteils des Schulträgers /Bitte mit BASS Vergleichen!


Zulassung von Lehrmitteln

Verordnung über die Lernmittelfreiheit/ und Zulassung der Lehrmittel /Bitte mit BASS Vergleichen!

Verweis auf Datei VO_96_5.pdf (Siehe auch Materialordner)

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

 

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  • Suche Lernmittelbestellung

 

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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