Medikamentengabe

Konzept [Bearbeiten]

 

Medikamentengabe [Bearbeiten]

Wenn ein Kind in der Klasse ist, welches eine dauerhafte Medikation oder ein Notfallpräparat benötigt, sieht das Ministerium klare Regelungen für die LehrerInnen vor. "Für die Zeiten des Schulbesuches übernimmt die Schule eine Fürsorge- und Betreuungspflicht für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler. (...) Dies Fürsorge- und Betreuungspflicht umfasst jedoch nicht die Pflicht zur Durchführung von medizinischen (Unterstützungs-) Maßnahmen, diese obliegt dem Elternhaus im Rahmen der elterlichen Sorge." Dies bedeutet, dass Schule und Eltern intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Eine umfassende Information durch die Eltern ist immens wichtig. Bitten Eltern um medizinische Unterstützung ist folgende zu beachten: "Eine schriftliche Ermächtigung einer Lehrkraft durch die Eltern zur Vornahme von medizinischen Unterstützungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf

  • Freiwilligkeit (...)
  • (..) keine Haftungsübernahme im Schadensfall,
  • Kenntnisnahme und Bestätigung der Schulleitung,
  • Notwendigkeit der Durchführung während des Unterrichts,
  • Form und Umfang der Maßnahme,
  • Aufbewahrungsort,
  • detaillierten ärztlichen Dosierungsplan einschließlich etwaiger Nebenwirkungen sowie Schweigepflichtsentbindung des behandelnden Arztes,
  • Vertretungsregelungen,
  • Verhalten in Notfällen (..),
  • Kontaktdaten der Eltern im Notfall (möglichst durchgängige Erreichbarkeit im Notfall),
  • Dokumentation der Medikamentengabe

(..)sollte unbedingt vorab ausgestellt werden." (Zitate aus "Die BASS von A bis Z" 3/17


Die Formulare werden in der Schülerakte (im Bedarfsfall auch in der AO-SF-Akte) abgelegt. Zusätzlich ist es immer wichtig, dass diese Kinder dem Gesamtkollegium vorgestellt werden und alle im Haus Kenntnis darüber haben. Zur Kurzinformation bietet sich die Stellungnahme der GEW (ganz unten) an.

Mehr zu dem Thema auch unter Erste Hilfe


 

Chronische & infektiöse Erkrankungen [Bearbeiten]

Kinder mit chronische Erkrankungen besuchen unser Schulen. Hierbei kann es sich um Kinder mit dem Förderschwerpunkt KME handeln. Über den Nachteilsausgleich erhalten diese Kinder die Möglichkeit, mit ihren individuellen Möglichkeiten Lernerfolge zu erzielen. Bestimmten Erkrankungen erfordern allerdings auch besondere Maßnahme in rechtlicher Hinsicht. Bezüglich des Umganges mit Medikamenten finden sich umfängliche Informationen unter Medikamentengabe.

Epilepsie

Epilepsie kann sehr unterschiedliche Verläufe haben. (krampfartige Anfälle in unterschiedlicher Häufigkeit, teilweise nur nachts, Absenzen, durch Bewegung ausgelöst oder nur im Ruhen etc). Dies muss durch die Eltern bekannt gegeben werden, damit die Schule sich entsprechend verhalten kann und für den Notfall gerüstet ist.


Mit Hilfe diese Checkliste kannst du die notwendigen Informationen einholen, dokumentieren und für den nötigen Informationsfluss sorgen. Die dort erwähnten Formulare finden sich unter Medikamentengabe.

Damit im Notfall jede Lehrkraft Zugang zu den Informationen über das Kind mit Epilepsie hat, wird eine "Epilepsiekarte" angelegt und in die Schülerakte (am besten 2fach) hinterlegt. Diese kann dem Notarzt sofort ausgehändigt werden.

Falls ein Kind in der Schule einen Anfall hat gilt:

  • alle anderen Kinder aus dem Raum bringen
  • Dauer des Anfalles aufzeichnen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten
  • Notruf absetzen

 

Wichtige Informationen für Lehrpersonen: (zusammengefasst nach Fortbildung durch Lebenshilfe von Katja Jäkel)

  • Kenntnis über das Krankheitsbild des Kindes (genau Beschreibung der Eltern und eines Arztes, Vorzeichen, Begleiterkrankungen, Folgen durch einen Anfall [kurzfristig, z.B. Müdigkeit], Dauer und Häufigkeit eines Anfalls)
  • Alle Lehrpersonen und OGTS-Mitarbeiter über die Krankheit und Ablauf bei einem Anfall informieren.
  • Notfallübersicht für den Notarzt und Notfallmedikament.
  • Anweisungen, was die Lehrkraft im Notfall tun soll, schriftlich dokumentieren. Wichtig die Lehrperson muss sich nicht verpflichten ein Notfallmedikament zu geben.
  • Während eines Anfalls: Kind vor Verletzungen schützen (z.B. auf den Boden legen, Teppich oder ähnliches unter den Kopf, Gegenstände wegräumen). Notarzt rufen, Eltern informieren. Auf die Uhr gucken/ die Zeit stoppen wie lange ein Anfall dauert.
  • Auf gar keinen Fall tun: die Bewegung des Kindes mit Gewalt stoppen. Versuchen den Mund mit Gegenständen offen zu halten. Mund-zu-Mundbeatmung, Herzmassage.
  • Nach dem Anfall: Kind in die stabile Seitenlage bringen, falls Bewegungsdrang vorhanden einen angemessenen Raum schaffen, wo sich das Kind nicht verletzen kann, Eltern informieren
  • Sportunterricht: kann am Sportunterricht teilnehmen. Rechtliche Grundlage kann in dem Heft „Sport bei Epilepsie“ nachgelesen werden.
  • Schwimmunterricht:
  1. nur mit einer individuellen Begleitperson, das Kind darf nur in Schwimmhallen schwimme, nicht in freien Gewässern.
  2. Es muss geklärt sein, individuell nach Status der Anfälle, wie das Kind am Schwimmunterricht teilnehmen darf.
  3. Gerettet wird immer zu zweit, die Begleitperson, sowie die Lehrkraft springen direkt ins Wasser. Wichtig: Kopf über Wasser, der Anfall darf im Wasser ausgehalten werden.
  4. Das Risiko auf einen Anfall ist nicht höher im Schwimmunterricht als sonst, eher danach durch Ermüdung.
  • Notfallmedikamente: sind außer Reichweite der Kinder ohne Beaufsichtigung aufzubewahren (abschließbarer Schrank), da das Medikament bei Missbrauch zu Atmenstillstand führen kann. Daher wichtig: genaue Medikation für das Kind kennen/ schriftlich auf dem Notfallpass festhalten.
  • Umgang mit dem Notfallmedikament: Teilweise ist es für Laien schwer einzuschätzen, wie groß das Risiko der Notfallgabe ist, deshalb ist eine klare Anweisung durch den Arzt im Vorfeld wichtig. Bei Unsicherheiten sollte der Arzt kontaktiert werden. Bei einem Anfall kann auch dem Notarzt telefonisch die Situation geschildert werden und Nachgefragt werden, ob und wann das Notfallpräparat gegeben werden muss. 

Windpocken

Media:VZV Windpocken -Management Endfassung.pdf

Elternbrief unter Material!

Masern

Allgemein

"Treten auch an Ihrer Schule Masernfälle auf, müssen Sie diese - genauso wie die anderen in § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheiten (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html) – dem Gesundheitsamt Köln zwingend melden!

Das Gesundheitsamt wird beim Auftreten von Masern ordnungsbehördlich tätig und verfügt, dass Kinder, Eltern, Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal die nicht gegen Masern oder andere meldepflichtige Krankheiten geimpft sind, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr betreten dürfen. Die Schule erhält von Seiten des Gesundheitsamtes ein Schreiben mit den erforderlichen Maßnahmen, welches auch als Information für die Eltern gilt.

Das Auftreten von Masernfällen stellt die Schule vor besondere organisatorische Herausforderungen, da der Unterricht für die geschützten Kinder weiter erteilt werden muss. Es ist daher wichtig, dass sich die Schule schnellstmöglich einen Überblick über den Impfstatus des Lehrerkollegiums und der übrigen an der Schule Beschäftigten (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/innen, OGS-Mitarbeiter/innen usw.) verschafft. Es empfiehlt sich den Status bereits vor dem Auftritt des Ernstfalls zu erfassen und zu dokumentieren. Sind sich die Beschäftigten nicht sicher, ob ein Schutz besteht, kann dieser im Bedarfsfall über eine Blutuntersuchung festgestellt werden. Bis das Laborergebnis beim Arzt vorliegt, können jedoch mehrere Tage vergehen.

Die Schulleitung muss in diesen Fällen zeitnah feststellen, ob Sie den Unterricht bis zum Vorliegen aller Laborergebnisse durch schulorganisatorische Maßnahmen sicherstellen kann. Ist dies nicht der Fall, entscheidet die Schulleitung eigenständig ob und wie lange der Schulbetrieb eingestellt wird bzw. verkürzter Unterricht erteilt werden muss. Die Eltern und das Personal sind hierüber zeitnah und in geeigneter Weise zu informieren. Das Gesundheitsamt hat ein Masern-Merkblatt für die Eltern erstellt, welches ich beigefügt habe. Die Schulaufsicht ist umgehend über eine Schulschließung zu informieren.

Schulen mit Bustransport

Das Amt für Schulentwicklung, Schülerspezialverkehr ist umgehend zu informieren, sollte der Unterricht eingestellt oder verkürzt werden.

Informationen zum Krankheitsbild und Umgang mit Masern Um nicht an Masern zu erkranken, müssen zwei Impfungen gegen Masern, im Regelfall Masern-Mumps-Röteln (z. B. M-M-R-Vaxpro oder Priorix), vorliegen. Liegen zwei nachweisliche Impfungen (dokumentiert im Impfausweis) vor, müssen Sie nichts weiter beachten und unternehmen. Schülerinnen und Schülern mit nachgewiesenen Impfschutz können die Schule weiterhin besuchen.

Personen, die nur einmal oder gar nicht geimpft sind, sind ansteckungsverdächtig und ggf. ansteckungsfähig. Das heißt, diese Personen dürfen für ca. 14 Tage keine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarten, Schule, Sportverein, etc.) besuchen und sollen an keinen Großveranstaltungen teilnehmen und keinen Kontakt zu Schwangeren, Neugeborenen, Säuglingen und Immungeschwächten aufnehmen.

Wenn kein ausreichender Schutz gegen Masern vorliegt, kann auch durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden, ob man einen Schutz hat. Wird in der Blutuntersuchung nachgewiesen, dass ein Schutz gegen Masern vorliegt, müssen die Betroffenen nichts weiter beachten und unternehmen.

Zeigt die Blutuntersuchung, dass kein Schutz gegen Masern besteht, ist man ansteckungsverdächtig und ggf. ansteckungsfähig. Das heißt, man darf bis zum vom Gesundheitsamt festgelegten Zeitpunkt keine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarten, Schule, Sportverein, etc.) besuchen und soll an keinen Großveranstaltungen teilnehmen und keinen Kontakt zu Schwangeren, Neugeborenen und Säuglingen aufnehmen.

Personen, die keinen ausreichenden Schutz gegen Masern haben, sollen bitte mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt die Durchführung einer Impfung abstimmen.

Weitergehende Informationen des Gesundheitsamtes finden Sie hier: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/masern

(Email Jörg Kaminke/Schulamt 13.06.2019)

Elternbrief zu Masern unter Material.

 

Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]

Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]

 

Material [Bearbeiten]

Synonyme / Suchseite

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 Epilepsie

Windpocken

Masern

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

- Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

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