Schulbegleitung

Konzept [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

Text fehlt

Konzept [Bearbeiten]

Einen Leitfaden zur Beantragung einer Schulbegleitung ist beim Material hinterlegt.

Vereinbarung bezüglich des Einsatzes der Schulbegleitung bei Vertretung im Unterricht

1) Schulbegleitungen dürfen keinen Unterricht übernehmen.

In Notsituationen (= es fehlen so viele Lehrer, dass die Kinder nicht mehr aufgeteilt werden können) kann eine Schulbegleitung als Aufsicht eine Klasse betreuen. Sollte die Schulbegleitung ein sehr Verhaltensauffälliges Kind betreuen, muss abgesprochen werden, ob die Aufsicht möglich ist. Außerdem muss neben der Schulbegleitung auch immer ein Lehrer als Ansprechperson für die Klasse (Nachbarklasse) im Vertretungsplan eingetragen werden.

Möglichkeiten:

- Spielen auf dem Schulhof/auf dem Bungert oder im Spielezimmer

- Bücherei

- abarbeiten von Materialien, die der Klassenlehrer vorbereitet und bereit stellt hat

--> Die Schulbegleitung muss vom Klassenlehrer darüber informiert sein.

Nach dem Einsatz der Schulbegleitung in der Unterrichtszeit gibt die Schulbegleitung Rückmeldung, ob die Aufsicht in der Klasse gut funktioniert hat. Sollte die Aufsicht in dieser Klasse nicht funktionieren, muss die Klasse zukünftig immer aufgeteilt werden.

 

Material [Bearbeiten]

Verweis auf Datei Leitfaden SB.docx (Siehe auch Materialordner)

Verweis auf Datei Schulfragebogen Schulbegleitung.docx (Siehe auch Materialordner)

Verweis auf Datei schulfragebogen_juli_2020.docx (Siehe auch Materialordner)

Verweis auf Datei Liste Beantragung.docx (Siehe auch Materialordner)

Verweis auf Datei Vereinbarung bezüglich des Einsatzes der Schulbegleitung bei Vertretung im Unterricht.docx (Siehe auch Materialordner)

 

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.



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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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