Dienstanweisungen für Hausmeister

Konzept [Bearbeiten]

Dienstanweisung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister vom 23.02.2012

Bitte den Aufgabenkatalog beachten!

Präambel

Vor dem Hintergrund einer intensivierten Nutzung der Schulgebäude, gestiegener Serviceerwartungen der Nutzer und einer zunehmenden Technisierung der Schulgebäude sind die Anforderungen an die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und steigen auch weiterhin. Themen wie der Ganztag, Öffnung von Schule für Dritte, Integration der Schulen in den Sozialraum, der Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes oder Inklusion wirken sich unmittelbar auf die Aufgabenstellung aber auch auf die Arbeits- und Bereitschaftszeiten der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister aus.

Mit der neuen Dienstanweisung soll zum einen aufgezeigt werden, wie sich die gestiegenen Anforderungen auf die tägliche Arbeit der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister konkret auswirken. Zum anderen soll den Schulleiterinnen und Schulleitern, aber auch denNutzern der Schulen, ein Anhaltspunkt geben werden, was sie von einer Schulhausmeisterin / einem Schulhausmeister erwarten können und was nicht. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Intensität und der Umfang der Aufgabenwahrnehmung von verschiedenenFaktoren, wie z. B. der Größe, Ausstattung und Konzeption der Schule und der Qualifikation der Stelleninhaberin / des Stelleninhabers abhängig sind.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird die noch aus dem Jahre 1972 stammende Dienstanweisung aktualisiert und hierbei die Aufgabeninhalte konkretisiert. Die bestehenden tarifrechtlichen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Neben der Konkretisierung der Aufgaben, besteht die Notwendigkeit, weitere Themen, wie z. B. Überstunden, Vertretung, Winterdienst, Schließdienst und Schlüsselverwaltung, Handvorschuss und Dienstwohnung neu zu regeln bzw. zu überarbeiten. Ferner ist der Qualifizierungs- und Fortbildungsbedarf zu berücksichtigen. Diese Themen werden sukzessive gesondert geregelt und in ein noch zu erstellendes „Handbuch für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister“ integriert.

Geltungsbereich

Die Dienstanweisung gilt für alle an den städtischen Kölner Schulen beschäftigten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Sofern es sich um Schulen in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) handelt, bleiben im Falle einer Personalgestellung die in dieser Dienstanweisung aufgeführten Dienstobliegenheiten bestehen. Kauft die Stadt Köln im Rahmen der ÖPP-Projekte die Betreuung der Schulgebäude als Serviceleistung ein, sind die nachfolgenden Regelungen bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Dienstaufsicht und Weisungsrecht

Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister untersteht der Dienstaufsicht der Bürgerämter bzw. des Amtes für Schulentwicklung. Sie / er führt in diesem Rahmen dienstliche Weisungen der Schulleitung, in deren Abwesenheit die deren Vertretung, aus.

Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister führt die Anordnungen des Amtes für Schulentwicklung, der Bürgerämter und, soweit es sich um die Wartung und Unterhaltung der baulichen Anlagen und der technischen Einrichtungen handelt, die Anordnungen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - über das Bürgeramt bzw. das Amt für Schulentwicklung - aus. Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister darf nicht zu persönlichen Leistungen für die Schulleiterin / den Schulleiter, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler herangezogen werden.

Dienstobliegenheiten

1. Allgemeine Aufgaben:

1.1 Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister hat aufgrund der ihr / ihm obliegenden Aufgaben eine Vertrauensstellung. Es wird von ihr / ihm erwartet, dass sie / er unbedingte Zuverlässigkeit, einen ausgeprägten Sinn für Ordnung und das notwendige Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb besitzt.

Sie / er ist zur Verschwiegenheit in allen Angelegenheiten verpflichtet, die ihrer Natur nach vertraulich sind.

Die dienstlichen Pflichten und Rechte der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister ergeben sich aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, den Tarifverträgen, dieser Dienstanweisung sowie den sonstigen für die Bediensteten des Arbeitgebers geltendenBestimmungen, insbesondere solcher haftungsrechtlicher Art.

1.2 Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister sorgt für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheitin den Schulgebäuden und auf dem Schulgrundstück, insbesondere für die Reinigung (Pflege) der Schulgebäude, der dazu gehörenden Einrichtungen und für die Bedienungder Heizung. Die Vorschriften der Unfallverhütung sind hierbei zu beachten.

1.3 Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister ist berechtigt, Schülerinnen und Schüler zur Sauberhaltung, Ordnung und Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten. Das gleiche Recht besteht gegenüber den Personen, die schulische Einrichtungen fürnichtschulische Zwecke benutzen.

1.4 Wenn nicht der Schulleitung oder deren Vertretung das Hausrecht obliegt, übt die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister als Vertreterin / Vertreter des Schulträgers das Hausrecht aus.

1.5 Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister darf während der Unterrichtszeit das Schulgrundstück nur im Einvernehmen mit der Schulleitung oder in deren Abwesenheit im Einvernehmen mit deren Vertretung verlassen.

1.6 Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister betreut sowohl besondere Veranstaltungen der Schule (z.B. Lehrerkonferenzen, Pflegschaftssitzungen, Arbeitsgemeinschaften),als auch außerschulische Veranstaltungen im Rahmen ihrer / seiner Dienstobliegenheitenund achtet darauf, dass die Bestimmungen und Anordnungen, betreffend der Überlassung von Schulräumen, Sporthallen und sonstigen Einrichtungen, beachtet werden. Ohne vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Dienststelle (Amt für Schulentwicklungoder Bürgeramt) darf die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister nicht zulassen, dass diese Einrichtungen durch Dritte benutzt werden.

2. Aufgabenkatalog

Die Aufgaben sind nachfolgend den Aufgabenschwerpunkten bzw. den Gewerken zugeordnet.Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Das Aufgabenspektrum entwickelt sich vielmehr dynamisch und bedarf daher einer regelmäßigen Fortschreibung.Um eine flexible Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen zu ermöglichen, sind Änderungen im Aufgabenkatalog unabhängig von der Laufzeit der Dienstanweisung jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch der einvernehmlichen Abstimmung zwischendem Amt für Schulentwicklung und der Personalvertretung.

Sicherheit

-Für Sicherheit in den Schulgebäuden und auf den Schulgrundstücken sorgen

-Schülerinnen und Schüler sowie Nutzer der schulischen Einrichtung zur Beachtungder Sicherheitsbestimmungen anhalten-

-Kontrolle und für Freihaltung von Rettungs-, Flucht- und Verkehrswegen sorgen

-Funktion einer / eines Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen.

-Einbruch, Diebstahl oder Sachbeschädigung feststellen und melden

-Sichtkontrolle an den Sicherheitseinrichtungen durchführen und Mängel melden

-Sichtprüfung bei den Feuerlöschern

-Störungen an Feuerschutzklappen melden

-Schritte bei Einbruch, Diebstahl, Brand- und Terroralarm nach Unterrichtung derSchulleitung und in Abstimmung mit dieser einleiten

-Aufgaben als „Brandschutzhelfer“ wahrnehmen

-Rauchschutz, Notausgänge, Panikverschlüsse, Schlossfallen und Schließfolgeregelergängig halten. Störungen an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln melden.

-Graffiti sofort nach dem Feststellen fotografieren (sofern die technischen Möglichkeitengegeben sind), die Fotos an die Abfallwirtschaftsbetriebe (KASA) weiterleitenund die Beseitigung veranlassen

-Verunreinigungen mit Gefahrenpotenzial beseitigen bzw. deren Beseitigung veranlassen(siehe auch Reinigung)

-Ausüben des Hausrechts (siehe hierzu Ziffer 1.4)

-Wahrnehmung der Funktion „Aufzugwärter“ nach erfolgter Schulung durch den TÜVInstandhaltung

-Ausführen kleinerer Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (mit Ausnahme sicherheitsrelevanterArbeiten)

-Melden von Mängeln, die nicht selber beseitigt werden können, an die zuständigeStelle

-Beauftragung von Handwerkern, wenn Gefahr in Verzug ist und die zuständigenDienststellen nicht erreicht werden können. Hiervon sind die zuständigen Dienststellenunverzüglich zu benachrichtigen.

-Unterstützen von Reparatur- / Umbauarbeiten, die von externen Firmen durchgeführtwerden.

-Türschlösser und -schließer, Schließzylinder, Beschläge, Riegel und Rollläden pflegenund bei Bedarf wechseln und bzw. den Wechsel veranlassen

-Türen und Fenster gängig halten und ggf. Reparatur veranlassen

-Rauchschutztüren entsprechend Anleitung überprüfen

-Schäden an Fußleisten und Schutzblechen beheben

-Gardinen und Vorhänge vor Renovierung (in kleinerem Umfang) abnehmen undspäter bei Bedarf wieder anbringen unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften

-Kleine Anstrich- und Putzschäden selbst ausbessern, größere solcher Schädenmelden

-Anstricharbeiten, die durch Nutzer oder Dritte durchgeführt werden, begleiten

-Gebäudesubstanz gefährdenden Pflanzenbewuchs frühzeitig entfernen bzw. dessenEntfernung veranlassen

-Hofeinläufe entleeren lassen, Entwässerungsrinnen entleeren bzw. deren Entleerungveranlassen-Reinigung von Gitterrostgruben in Eingangsbereichen, Lichtschächten und Drainagerinnen-Einfache Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen ausbessern

-Anbringung von und Durchführung einfacher Reparaturen an Wand- und Deckenbefestigungen,Garderoben, Garderobenleisten, Pin- und Hinweistafeln, Regalen,Halterungen, Gardinenrollen, Schildern unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften

-Bestuhlung kontrollieren und bei Bedarf Filzbeläge anbringen

-Anstrich und Lackierung kleinerer Flächen nach baulichen Maßnahmen zur Beseitigungvon Flecken und Schmierereien

Sichtprüfungen

-Zäune, Geländer, Spielgeräte, Mobiliar im Außenbereich

-Maschinen und Werkzeuge

-Aufzugstechnik

-Sicht- und Blendschutzanlagen

-Schwimmbadtechnik in Lehrschwimmbecken

Wärme

-Bedienung der Heizung

-Bedienung und Steuerung der heiztechnischen Anlagen

-Heizungsräume sauber halten

-Die Anlieferung von Heizstoffen, sonstiger Gebrauchsgegenstände und Materialienentgegennehmen und überwachen sowie deren Unterbringung veranlassen. BeiBedarf Unterstützung

-Heizkörper entlüften

-Verbräuche monatlich erfassen

-Wasserstand Kesselanlage prüfen

-Störmeldungen kontrollieren, Störungen beseitigen bzw. Meldung weitergeben

-Nutzungszeiten in Schaltuhren, an Heizungs- u. Lüftungsanlagen aktualisieren

-Größere Temperaturabweichungen melden

-Lüftungs- und Klimaanlagen auf Funktion checken

-Verschmutzte Luftauslässe durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vor Ort reinigenlassen

-Luftfilter kontrollieren

-Raumtemperaturen kontrollieren

-Für Austausch von Thermostat- und Entlüftungsventilen sorgen

-Kontrolle, Ein-/Ausschalten, Steuerung d. Umwälz- und Warmwasserpumpen

-Regenerative Energien

-Strom

-Für rechtzeitige und ausreichende Beleuchtung der öffentlich zugänglichen Grundstücksteileund Gebäude unter Berücksichtigung der Tages- und Jahreszeit sorgen

-Beleuchtung kontrollieren

-Einzelne Leuchtmittel und Starter auswechseln sowie Nachbestellungen vornehmen

-Bei Bedarf Lampen- und Leuchtkörperabdeckungen reinigen

-Automaten bei Beschädigungen am Stromkreis abschalten und den Schaden melden

-Notlichtanlagen kontrollieren, ggf. Störmeldung

-Beleuchtung tageslichtabhängig ein- bzw. ausschalten

-Beschädigung an elektrischen Anlagen unverzüglich melden

-Schädigungen an Schwachstromanlage, Telefon, Fax, Pausengong, Brandmelde-,

Alarm- u. Sprechanlage melden

Sanitär

-Für den Schutz freiliegender Wasserleitungen, Wassermesser, Wasserhähne undHydranten gegen Schäden bei Frostgefahr sorgen (soweit nötig entleeren der Wasserleitungen)

-Soweit es sich nicht um die Erstausstattung handelt, WC-Sitze, Papierhalter, Seifenspender,Hygiene-Behälter u. ä. bereitstellen bzw. austauschen�

-Undichtigkeiten an Armaturen, Leitungen, Toiletten beheben, ggf. sichern undSchaden melden

-Perlatoren, Uni-Ventil, Siphon an Wasch- u. Spülbecken bei Bedarf austauschen

-Trockenurinale mit Sperrflüssigkeit auffüllen

-Rückspülfilter rückspülen bzw. austauschen lassen

-Ventile und Schieber der Wasserleitungen auf Gängigkeit prüfen

-Sinkkästen in Gebäuden mit Sperrwasser auffüllen

-Schmutzfänger leeren, säubern und Schmutz entsorgen

-Rückstauverschlüsse bewegen

-Salzfüllung in Wasseraufbereitungsanlage prüfen und befüllen

-Pumpensümpfe und Entwässerungsschächte prüfen

-Trinkwasseranlagen nach den Schulferien vor Inbetriebnahme spülen und dokumentieren

-Monatliche Verbrauchserfassung

-Beseitigung von Verstopfungen bei Abflüssen

-Beseitigung kleinerer Mängel an Bodeneinläufen

-Kontrolle Abwasserhebeanlagen

-Überwachung Pumpen Wasser, Hochwasser

-Bestellung von Hygiene-Artikeln

Reinigung

-Ansprechpartner für die Grundreinigung (während der Ferien und Terminabsprachemit der Reinigungsfirma)

-Reinigungsarbeiten überwachen

-Kontrolle der Reinigungsleistung (incl. Beanstandung) und ggf. Schadenfeststellung

-Anweisungen erteilen, soweit es sich um Beanstandungen handelt, die beseitigt werden können und Anregungen geben, z. B. hinsichtlich der Reihenfolge der Arbeiten.(Die Schulhausmeisterin / der Schulhausmeister hat nicht das Recht Arbeitenzuzuweisen.)

-Kontrolle der geleisteten Arbeitsstunden

-Meldung von Arbeitsausfällen der Reinigungskräfte und von Arbeitsunfällen

-Anforderung, Verwaltung und Ausgabe des Reinigungsmaterials (bei Eigenreinigung);

-für Lagerung der Reinigungschemie für die Fremdfirmen, soweit keine geeignetenPutzräume zur Verfügung stehen, sorgenUnterhaltsreinigung durchführen (s. Tarifvertrag)

-Während der Unterrichtszeit auftretende Verunreinigungen (die den Schulbetrieb beeinträchtigen) unverzüglich beseitigen, soweit die Verunreinigerin / der Verunreiniger nicht selbst dazu veranlasst werden kann (siehe auch Sicherheit)

-Reinigung und Aufräumen (mit Ausnahme der Lehrmittel- und Aktenräume) vonKeller- und Lagerräumen, die nicht Teil der Unterhaltsreinigung sind

-Einweisung Reinigungspersonal in die Besonderheiten des Objektes

-Schließdienst/ Öffnen und Schließen der Eingangstüren

-Alarmierung schalten

-Schlüsselverwaltung einschl. -aufbewahrung, Schlüsselbuch, Ersatzschlüssel

-Sonstige und allgemeine Aufgaben

-Betreuung besonderer Veranstaltungen der Schule im Rahmen seiner Dienstobliegenheit und unter Beachtung der VersammlungsstättenVO

- Betreuung außerschulischer Veranstaltungen im Rahmen seiner Dienstobliegenheit und unter Beachtung der VersammlungsstättenVO (Ton / Licht nicht im Verantwortungsbereich der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister)

-Schnittstelle zum Veranstalter / zum Verantwortlichen

-Für die Einhaltung der Bestimmungen und Anordnungen betreffend der Überlassung von Schulräumen, Turnhallen und sonstiger Einrichtungen achten

-Unterstützung bei Erste-Hilfe-Maßnahmen

-Verrichtung dienstlicher Gänge nach Weisung der Schulleitung

-Herrichten benötigter Räume bei Prüfungen, schulärztlichen Untersuchungen, Impfterminen,Wahlen oder anderen Veranstaltungen entsprechend den Erfordernissen

-Flaggen

-Fundsachen annehmen, aufnehmen und ggf. abliefern

Ordnungsgemäße Annahme, Verteilung und Bezahlung der SchulmilchgetränkeBestellung� Schädlingsbekämpfung veranlassen

-Aufhängen von Bildern, Anbringung von Beschilderung, Raumdekoration

-Tragbares Mobiliar umräumen

-Sichtprüfung Schultafeln/Schul- u. Sporteinrichtungen (feststellen, kontrollieren,prüfen, absichern, melden)

-Ansprechpartner im vorpädagogischen Bereich (Eltern, Schüler, Schulleitungen,Lehrer) wie z.B. Streitschlichter, Hinweise auf Verhalten der Schüler

-Unterstützung der Hofdienste der Schüler

-Telefonische Erreichbarkeit im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer / seiner Tätigkeit

-Postdienstgänge

-Unerlaubtes Parken auf dem Schulgelände unterbinden

-Lüftung des Schulgebäudes

-Liefer- und Rechnungskontrolle

-Kontrolle und Abnahme von Reparaturen

Außentätigkeiten

- Für die Beseitigung von Schnee und Eis der Gehwege und Zugänge zu den Gebäudensorgen (Art und Umfang des Winterdienstes ist noch zu konkretisieren)

-Streubuch führen

-Für die Sauberhaltung des Schulgrundstückes einschließlich der Außenanlagensorgen

-Gefahrenstellen identifizieren / kenntlich machen

-Für Laubentfernung sorgen

-Grünflächenpflege (z. B. im Rahmen der Verkehrssicherung) in kleinem Maße unterstützen- Leerung Außenpapierkörbe

-Reinigung Keller- und Lichtschächte

-Reinigung Fußabstreifer u. Gitterroste

-Entsorgung (Sammeln und Lagern) von Müll

Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, gleichzeitig tritt die Dienstanweisungfür Schulhausmeisterinnen / Schulhausmeister vom 01.11.1972 außer Kraft; die Reinigungsordnungvom 08.12.1994 bleibt in Kraft.

Köln, den 23.02.2012

________________________Guido KahlenStadtdirektor

 

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