Bemerkungen auf dem Zeugnis

Konzept [Bearbeiten]

Grundsätze [Bearbeiten]

Das Themengebiet betrifft auch die Punkte:

Gebiet ist deshalb realtiv komplex.

Zeugnis Seiteneinsteigerklasse [Bearbeiten]

  • Vorgaben und Beispiele für ein Zeugnis für Seiteneinsteiger gibt es hier unter den Materialien in der Handreichung

 

Zeugnisformulierungen für das Feld „Bemerkungen“: [Bearbeiten]

Folgende Formulierungen auf den Zeugnisen für das Bemerkungsfeld sind verbindlich
an der KGS Friedlandstraße :

Versetzungsbemerkungen [Bearbeiten]

Beachten Sie die Ausführungen zum Thema Versetzung und Zeugniskonferenz.

Versetzung bei ausreichenden Leistungen in allen Fächern

N wird in die Klasse 3 / 4 versetzt.

Achtung: Diese Bemerkung wird in unserem Zeugnisprogramm unterhalb des Bemerkungsfeldes generiert, wenn man das Textfeld richtig eingestellt hat.

Versetzung trotz mangelhafter Leistung

N wird in die Klasse 3 / 4 versetzt.

Achtung: Diese Bemerkung wird in unserem Zeugnisprogramm unterhalb des Bemerkungsfeldes generiert, wenn man das Textfeld richtig eingestellt hat.

Bei Versetzung trotz Minderleistungen in einem oder mehreren Fächern steht im Bemerkungsfeld
außerdem folgender Text:  

Die Versetzungskonferenz erwartet auf Grund der Gesamtentwicklung, dass mit intensiver Einzelförderung /hinreichender Förderung eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klasse möglich ist.

Nichtversetzung

N wird nicht in die Klasse 4 versetzt. (Nichtversetzung nach Klasse 2 in die Klasse 3 siehe Verbleib)

Achtung: Diese Bemerkung wird in unserem Zeugnisprogramm unterhalb des Bemerkungsfeldes generiert, wenn man das Textfeld richtig eingestellt hat.

Gefährdete Versetzung im Halbjahreszeugnis

Halbjahreszeugnis:

a) Nicht ausreichende Leistungen gefährden die Versetzung.

b) Bei gleichbleibenden Leistungen ist die Versetzung gefährdet.

Gefährdete Versetzung auf Versetzungszeignis (ohne mangelhafte Leistung)

N. muss seine / ihre Leistungen im Fach Mathe/ Deutsch steigern, um erfolgreich am Unterricht im 2. 3. 4. Schuljahr teilnehmen zu können.

N. muss seine / ihre Leistungen in den Fächern Mathe und Deutsch steigern, um erfolgreich am Unterricht im 2. 3. 4. Schuljahr teilnehmen zu können.

Vorversetzung

N. wird versetzt und nimmt ab dem 01.08.20XX am Unterricht der Klasse X teil.

Rücktritt

a.) zum Schuljahresende

Stufe 3 und 4 zum Schuljahresende

  • xy nimmt auf Antrag der Eltern im x Schulbesuchsjahr am Unterricht der Klasse xy teil.

Schuleingangsphase d.h. Verbleib in der 2. Klasse

Klasse 1 und 2 siehe "Verbleib in der Schuleingangsphase"


b.) zum Halbjahr

Von Klasse 2 in Klasse 1/ Klasse 3 in Klasse 2 / Klasse 4 in Klasse 3

  • xy nimmt auf Antrag der Eltern im x Schulbesuchsjahr ab dem xxxx am Unterricht der Klasse xy teil.

 

Verbleib in der Schuleingangsphase:

Wenn die Eltern der Wiederholung des 1. Schuljahres zustimmen:

N. nimmt ab dem 01.08.20XX in ihrem/ seinem 2. Schulbesuchsjahr weiterhin am Unterricht der Klasse 1 teil.

Wenn die Eltern der Wiederholung des 2. Schuljahres zustimmen:

N. nimmt ab dem 01.08.20XX in ihrem/ seinem 3. Schulbesuchsjahr weiterhin am Unterricht der Klasse 2 teil.

(Verbleibt ein Kind am Ende des 2. Schuljahres, so bekommt es kein Notenzeugnis sondern ein Textzeugnis mit dem Vermerk des Verbleibs in der Schuleingangsphase.)

Wenn die Eltern dem Verbleib nicht zustimmen:

Auf Grund der beschriebenen Defizite im sprachlichen Bereich/ mathematischen Bereich/ sprachlichen und mathematischen Bereich wurde ein Verbleib in der Lerngruppe des 1. Schuljahres empfohlen.

 

Keine Noten auf Grund von entschuldigten Fehlzeiten [Bearbeiten]

xy hat von .. bis... am Unterricht im Fach xy teilgenommen.Auf Grund entschuldigter Fehlzeiten erfolgt keine Leistungsbewertung im Fach xy.

xy hat xy Stunden am Unterricht im Fach xy teilgenommen.Auf Grund entschuldigter Fehlzeiten erfolgt keine Leistungsbewertung im Fach xy.

Von einem festgelegten Prozentsatz (entschuldigte Unterrichtsfehlzeiten- keine/eine Leistungsbewertung) wird abgeraten. Es ist ein Einzelfall und Ermessensentscheid der Schule d.h.: der KlassenlehrerIn in Absprache mit Schulleitung und evtl. den Eltern des Kindes.

→Unentschuldigtes Fehlen wird in die Leistungsbewertung miteinbezogen und kann als ungenügend bewertet werden.

Sozialverhalten / Arbeitsverhalten: [Bearbeiten]

N. muss auch (weiterhin) lernen, sich an Vereinbarungen und Absprachen zu halten, um eine geregelte Teilnahme am Schulleben zu gewährleisten.

N. muss auch weiterhin lernen, ihre/seine Aufgaben pflichtgemäß zu erledigen.

Schwimmen [Bearbeiten]

Der Erwerb eines Schwimmabzeichens wird auf dem darauf folgendem Zeugnis vermerkt (nur die beste Leistung) N. hat das Seepferdchen erworben.N. hat das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze / Silber/ Gold erworben.

Höchstes Schwimmabzeichen kann auf Verlangen der Eltern vermerkt werden (Satz wie oben).Bei Vorlage eines Schwimmabzeichens kann dessen Besitz vermerkt werden.N. besitzt das Seepferdchen.N. besitzt das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze / Silber/ Gold.

Unpünktlichkeit [Bearbeiten]

Bei häufiger protokollierter Unpünktlichkeit:

xy erscheint regelmäßig unpünktlich zum Unterricht. Die Eltern sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass xy punktlich zum Unterricht erscheint.

Unvollständiges Material [Bearbeiten]

xy Materialien sind häufig unvollständig. Eltern sind verpflichtet, ihr Kind angemessen auszustatten und evtl. für schnelle Abhilfe zu sorgen.

Hintergrund:

Bezieht sich auf § 41 Schulgesetz NRW:

Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht

(1) Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.

Unentschuldigtes Fehlen [Bearbeiten]

Bei häufigem protokolliertem unentschuldigtem Fehlen:

xy fehlt häufig unentschuldigt. Bei Krankheit oder Fehlen ist umgehend eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer einzureichen.

Herkunftssprachlicher Unterricht [Bearbeiten]

N. hat am herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch/ Griechisch/… teilgenommen. Ihre / Seine Leistung wird mit (Note) bewertet.+ Bescheinigung vom Sprachlehrer

Religion [Bearbeiten]

N. hat am griechisch-orthodoxen Religionsunterricht mit (Note) Leistungen teilgenommen.

DEIF Prozess [Bearbeiten]

Deif = Dokumentation erweiterter individueller Förderbedarf. Siehe auch DeiF.

yx befindet sich im erweiterten förderdiagnostischen Prozess.

AO-SF Prozess [Bearbeiten]

Kirsch Schulamt 2013:

Bemerkung zum sonderpädagogischen Förderbedarf/ Anwendung § 19 Abs. 7

Alle Zeugnisse von Kindern im GL (Gemeinsames Lernen) enthalten die Bemerkung, dass die Kinder sonderpädagogisch gefördert wurden. Der jeweilige Förderschwerpunkt ist zu nennen. Der Bildungsgang kann genannt werden (Nennung ist erst ab der 5. Klasse vorgeschrieben). Zum Bildungs-gang bitte auch § 14 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 2 AO-SF inkl. VV beachten.

Formulierungsvorschlag:

N.N. wurde im Gemeinsamen Lernen mit dem Förderschwerpunkt ….sonderpädagogisch gefördert und im Bildungsgang … unterrichtet.

Die Klassenkonferenz kann gem. § 19 Absatz 7 AO-SF im Einzelfall aus zwingenden päda-gogischen Gründen von den §§ 21- 36 AO-SF sowie von Vorgaben der AO-GS abweichen, wenn gewährleistet ist, dass die erwarteten Lernergebnisse eingehalten werden. Dies ist in der Schülerakte zu dokumentieren, wird aber nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

(bisher: Lernen: xy wird nach dem Bildungsgang Lernen unterrichtet

E/S : Bei xy besteht ein Förderschwerpunkt in der sozial- emotionalen Entwicklung)

Soziale Studien [Bearbeiten]

Allgemeine Vorgehensweise:

Bei den ersten Schuljahren wir wie unten beschrieben (Absatz 1) formuliert.

Bei den zweiten Schuljahren wird nur ein Zeugnis am Ende des Schuljahres ausgegeben.

Unter dem Feld „Katholische Religionslehre“ wird die Leistung des jeweiligen Kindes im ersten Schulhalbjahr in diesem Fach benotet. Unter Bemerkungen wird dann wie unten aufgezeigt verfahren.

Bei den dritten und vierten Schuljahren wurde der erteilte Religionsunterricht des ersten Schulhalbjahres bereits per Halbjahreszeugnis benotet. Für das zweite Schulhalbjahr wird unter „Katholische Religionslehre“ statt einer Note das Feld „siehe Bemerkung“ angeklickt und wie unten beschrieben formuliert.

Bemerkungen:

Statt katholischem Religionsunterricht wurden „soziale Studien“ erteilt.

Kind xy hat an den sozialen Studien mit (bei Bedarf z. B.: regem, gutem, sehr gutem) Erfolg teilgenommen.


Für das zweite Schulhalbjahr wird unter „Katholische Religionslehre“ statt einer Note das Feld „siehe Bemerkung“ angeklickt und wie unten beschrieben formuliert.

Sollte bei Religion keine Note stehen, muss statt einer Note "s.Bemerkungen" angeklickt werden. (Dies steht dann als Abkürzung im Notenfeld)

LRS/ Dyskalulie [Bearbeiten]

Es gilt: Laut VVZ zur AOGS -kann- eine Benotung im Bereich Lesen & Rechtschreiben erfolgen - muss aber nicht. Der Bereich Mathematik und Dyskalkulie wird in der Verordnung nicht erwähnt, so dass ein Aussetzen der Benotung nicht erfolgen kann.

Dyskalkuliemit/ Note:

N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Mathe-Förderung teil.

(Auf Wunsch der Eltern kann auch aufgenommen werden: "Bei xy wurde eine Dyskalkulie diagnostiziert.")

Dyskalkulie/ LRS mit Note:

Bei der Notengebung im Fach Deutsch wurde der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens berücksichtigt. N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Lese- Rechtschreib- Förderung teil.

LRS/ ohne Note:

xy erhält keine Note im Fach Rechtschreibung (und/ oder) Lesen. Der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens wurde berücksichtigt. N. nahm/ nimmt an einer zusätzlichen Lese- Rechtschreib- Förderung/ Mathe-Förderung teil.


LRS - Zeugnis

  • LRS Erlass:

"Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Gesamtnote im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik 'Bemerkungen' aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat." LRS Erlass NRW Quelle: LRS Erlass)

  • KMK-Grundsätze

"In Zeugnissen kann vor allem in der Grundschule in besonders begründeten Ausnahmefällen auf die Bewertung der Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zeitweise verzichtet werden. (...) Die Leistungsbewertung enthält vor allem in der Primarstufe immer eine pädagogische Komponente. (...) Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind jedoch in geeigneter Weise im Zeugnis zu vermerken."Quelle: KMK-Grundsätze (Seite 4)

  • Verwaltungsvorschriften von 2012 zur AO-GS (§ 6, VV 6.3 zu Absatz 3)

"Soweit der [LRS]-Erlass (...) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und / oder Rechtschreiben verzichtet werden." (vgl. Anlage zu Nr. 6.1 VvzAO-GS).Wenn die Schule diesen Weg beschreitet, muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden (Quelle: VVZ zur AOGS)

LRS -Versetzung

Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben.

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Material [Bearbeiten]


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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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