LRS & Dyskalkulie

Konzept  [Bearbeiten]

Angaben aus Tipps (Intrante der Stadt Köln)  [Bearbeiten]

Ablauf [Bearbeiten]

Erstellung des Berichts der Schule aufgrund eines Antrags auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII wegen Rechtschreib-; Lese- oder Rechenschwierigkeiten.

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

 

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Das Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche stellt für sich alleine noch keine seelische Behinderung dar. Dies ist erst der Fall, wenn sich daraus seelische Störungen oder psychosomatische Reaktionen des Kindes oder Jugendlichen ergebenFühren diese Reaktionen beim Kind oder Jugendlichen zu einer Beeinträchtigung einer aktiven und selbstbestimmten Gestaltung seines gesellschaftlichen Lebens, so kann eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen. 

Die Feststellung einer drohenden Teilhabebeeinträchtigung ist Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Der Jugendhilfeträger ist alleine entscheidungsbefugt, benötigt für seine Entscheidung jedoch weitergehende Information von der besuchten Schule. 

Befürchtet die Schule, nach Ausschöpfung aller schulischen Fördermaßnahmen, eine drohende Teilhabebeeinträchtigung aufgrund einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche, sollte sie frühzeitig die entsprechende Fachberatung einschalten. Eine Übersicht der Fachberaterinnen und Fachberater finden Sie rechts im Downloadbereich. Sollte sich die Beeinträchtigung bestätigen, so stellen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe LRS/Rechenschwäche. Die Eltern können diesen Antrag auch unabhängig von der Schule stellen. Das Jugendamt informiert dann die Schule und das Schulamt über die Antragstellung und fordert von der Schule einen Bericht an (siehe Vordruck "Bericht Grundschule LRS Rechenschwäche").

Nach Aufforderung durch das Jugendamt muss der Bericht der Schule mit der entsprechenden Stellungnahme der Fachberatung, den letzten 3 Zeugnissen und dem Förderplan beim Schulamt innerhalb von 6 Wochen vorliegen.
Die Schulaufsicht nimmt dann die schulfachliche Bewertung vor und das Schulamt sendet die Unterlagen zum zuständigen Jugendamt zur abschließenden Entscheidung.

Eine schematische Darstellung des Ablaufs auf Eingliederungshilfe LRS und Dyskalkulie finden Sie im rechten Fenster unter "Ablauf Antragstellung" und eine ausführliche Beschreibung unter "Eingliederungshilfe Hinweise".

Ablauf des Verfahrens:

Ablauf Merkblatt [Bearbeiten]

Stand 2020 - SL bitte im Intranet auf Aktuelle Versionen überprüfen

 

Hier klicken für die Handreichung: Eingliederungshilfe Stand2020.pdf - oder unter Material. Oder unter Material.

Fachberatung des Schulamtes [Bearbeiten]

Termine und Kontaktdaten
  • Fachberatungsstelle Deutsch 
  • Fachberatungsstelle Mathematik 
  • Unter Material oder bei der Schulleitung  - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)

Eingliederungshilfe/ LRS und Dyskalkulie [Bearbeiten]

  • Bericht der Schule LRS/Dyskalkulie (29 kb)
  • Unter Material oder bei der Schulleitung  - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)

Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

fehlt

Konzept [Bearbeiten]

Ablauf [Bearbeiten]

Erstellung des Berichts der Schule aufgrund eines Antrags auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIIIwegen Rechtschreib-; Lese- oder Rechenschwierigkeiten.

Wichtig: Die Stellungnahme muss dem Schulamt 6 Wochen nach Anforderung vorliegen.

Ablauf des Verfahrens:

Ablauf Merkblatt [Bearbeiten]

Stand Dez.2012

Verweis auf Datei Merkblatt_LRS_aktualisiert_04-12-2012_2_.pdf (Siehe auch Materialordner)



Verweis auf Datei Merkblatt LRS aktualisiert 04-12-2012 _2_.pdf (Siehe auch Materialordner)

Anmerkungen zur Diagnostik und Genehmigungen [Bearbeiten]

1. Der Kinderpsychologe diagnostiert eine Lese- Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie.

2. Der Nachteilsausgleich befreit von der Rechtschreib- und Mathematiknote.

3. Es wird die Teilnahme an einer Rechtschreib und Dyskalkulietherapie empfohlen.

4. Diese wird in der Regel vom Jugendamt dann genehmigt,wenn die Schule einen entsprechenden Bericht schreibt, (s. Anhang) und das Kind noch von einem Fachberater begutachtet wurde.

Sobald beim Schulamt eine Anfrage des Jugendamtes eingeht, werden wird die Schule per mail informieren und der Schule der erforderliche Vordruck zugesendet. Die Schulen werden nicht schon vorher auf Bitte der Eltern aktiv, sondern warten immer die Mail des Schulamtes ab, die bestätigt, dass tatsächlich ein Antrag von den Eltern gestellt wurde.

Eine Antragsbearbeitung durch die Schule nur dann nicht mehr erforderlich ist, wenn die Eltern ihren Antrag beim Jugendamt tatsächlich schriftlich zurückgezogen haben. Schulinterne Vereinbarungen mit den Eltern sind hier leider nicht maßgeblich.

Zudem gilt: auch wenn der Schüler zwischenzeitlich auf eine andere Schule wechselt, muss das Verfahren durch die Schule abgewickelt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zuständig war.

Wenn keine Stellungnahme durch die Schule erfolgt, müsste das Jugendamt den Antrag ablehnen. Dann wäre oftmals mit einem Klageverfahren zu rechnen, in dem dann die Schule wiederum darlegen müsste, warum sie keinen Bericht erstellt hat.

Da das Jugendamt fordert, dass die Bearbeitung von Schulamtsseite nach Antragsstellung innerhalb von 8 Wochen erfolgen muss, kann dies mit der Terminvergabe der Fachberater kollidieren. Zur Not muss die Sprechstunde der Fachberater in Anspruch genommen werden.

Ansonsten geben Sie bitte bei Verzögerungen eine Zwischennachricht ans Schulamt weiter. (Fr. Kleinz: tina.kleinz@stadt-koeln.de)

LRS/Dyskalkulie auf dem Zeugnis [Bearbeiten]

Die Formulierung und Grundsätze zu einer diagnostizierten LRS/Dyskalkulie sind unter Bemerkungen auf dem Zeugnis vermerkt.

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

Materialsammlung

z.B.:

  • Kontaktdaten Fachberater
  • Merkblätter
  • Ablaufbeschreibungen

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

Kontaktdaten [Bearbeiten]

Schulamt

Für das Schulamt Fr. Kleinz: tina.kleinz@stadt-koeln.de

(Frau Kleinz ist die Sekretärin der Schulamtsdirektorinnen)

Jugendamt

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kalk Karree

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Postfach 10 35 64 • 50475 Köln

Telefon:0221 / 221-0 Telefax:0221 / 221-25446

Fachberater

Siehe Kontaktadressen / oder Material oben

Sprechstunde der Fachberaterinnen Deutsch [Bearbeiten]

Für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer

  • Beratung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
  • Beratung zu Diagnoseverfahren, Unterstützung bei der Erstellung von Förderplänen, Materialien zur Rechtschreibförderung
  • Für Eltern mit Grundschülern Beratung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und bei besonderer Begabung

Wichtig: Das Kind sollte mitkommen und es sollten Unterlagen des Deutschunterrichts (Geschichtenheft, Rechtschreibübungen, Schreibheft u.ä.) mitgebracht werden.

Wann?

  • Jeden Donnerstag von 14-16 Uhr (außer an Feiertagen und in den Ferien), in der Zeit ist auch telefonische Beratung möglich: 0221- 221-22696

Wo?

  • Stadthaus Ost, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, neu: Westgebäude 04-D24

Wie zu erreichen?

  • Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Kalker-Bad)
  • Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
  • Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
  • Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Kalker-Bad)

S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

Rechtliche Hintergründe [Bearbeiten]

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html

  • LRS Erlass:

Erlass NRW LRS Erlass

  • KMK-Grundsätze

Quelle: KMK-Grundsätze (z.B. Seite 4)"In Zeugnissen kann vor allem in der Grundschule in besonders begründeten Ausnahmefällen auf die Bewertung der Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zeitweise verzichtet werden. (...) Die Leistungsbewertung enthält vor allem in der Primarstufe immer eine pädagogische Komponente. (...) Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind jedoch in geeigneter Weise im Zeugnis zu vermerken."

  • Verwaltungsvorschriften von 2012 zur AO-GS (§ 6, VV 6.3 zu Absatz 3)

"Soweit der [LRS]-Erlass (...) angewandt wird, kann im Fach Deutsch auf die Benotung der Teilbereiche Lesen und / oder Rechtschreiben verzichtet werden." (vgl. Anlage zu Nr. 6.1 VvzAO-GS).Wenn die Schule diesen Weg beschreitet, muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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