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BEM
Inhaltsübersicht
2. Informationen des Schulamtes (Intranet) [Bearbeiten]
3. Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
4. Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]
Konzept [Bearbeiten]
Informationen des Schulamtes (Intranet) [Bearbeiten]
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Durch die Neufassung des § 84 Sozialgesetzbuch IX vom April 2004 steht der Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, bei der erneuten Eingliederung in den Arbeitsprozess zu unterstützen.
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die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
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erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen,
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den Arbeitsplatz zu erhalten.
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Personalrat, Schwerbehindertenvertretung
(Hinweis: Dies kann ein Mitglied des Bezirkspersonalrats oder des örtlichen Personalrats sein. Das Gleiche gilt für die Schwerbehindertenvertretung.), -
sonstige Person des Vertrauens,
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Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst – hier: BAD GmbH (beratend), Fachkraft für Arbeitssicherheit, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, örtliche Servicestelle, Schulträger, Landesunfallkasse, Medizinischer Dienst der Krankenkasse, etc.
Rundverfügung BEM
Schulspezifischer Inhalt [Bearbeiten]
http://info-qs-wiki.qualitaetsmanagement-schule.de/index.php?title=BEM
ACHTUNG! BEM ist nicht gleichbedeutend mit der Wiedereingliederung z.B. nach dem "Hamburger Modell"! Siehe hier Arbeits- und Dienstunfähigkeit
Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]
Noch keine.
Material intern [Bearbeiten]
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Kategorien [Bearbeiten]
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Material [Bearbeiten]
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
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Unterstützungsportal [Bearbeiten]
- Unterstützungsportal
Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.
Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.
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