LOGINEO LMS SCHULWIKI
Arbeits- Gesundheitsschutz/ Hygiene & Infektion
Inhaltsübersicht
2. None|Schulprogramm [Bearbeiten]
5. Sichere Schule [Bearbeiten]
6. Infektionskrankheiten [Bearbeiten]
6.1. Meldepflichtige Krankheiten
7. Reihenuntersuchungen [Bearbeiten]
8. Mutterschutz und Krankheiten [Bearbeiten]
11. Adressen [Bearbeiten]
12. Rechtlichen Hintergründe [Bearbeiten]
14. Material [Bearbeiten]
Konzept [Bearbeiten]
Schulprogramm [Bearbeiten]
nicht vorgesehen
Konzept [Bearbeiten]
Allgemein [Bearbeiten]
Genaue Aufgabenbeschreibung mit Verweis auf die Felder
- Amok
- Brandschutz
- Notfallordner
- Arbeits- und Gesundheitsschutz & Infektionsschutz
- Hygiene
- Erste Hilfe
- Mutterschutz
- Schulärztliche Untersuchung bei SchülerInnen
- Schulgesundheit bei SchülerInnen
Sichere Schule [Bearbeiten]
Klicken Sie auf die entsprechende Räumlichkeit!
Infektionskrankheiten [Bearbeiten]
Im Folgenden wird beschrieben, was von Schulseite aus getan werden muss, wenn ein Verdacht oder aber eine Bestätigung einer Infektionskrankheit bei SchülerInnen oder LehrerInnen vorliegt.
Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden.
Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärztinnen, Ärzten und Laboren aber auch Schulen gemeldet werden.
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln nimmt in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Sollte eine Verdacht auf Infektionskrankheiten bei SchülerInnen oder LehrerInnen vorliegen wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Per Mail melden unter Angabe von:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- evtl. momentaner Behandlungsort
der erkrankten Person,
an: infektionshygiene@stadt-koeln.de
Vorbeugend ist die Leitung der GGS Berthold Otto Schule, sowie die Leitung der OGS zu informieren.
Außerdem gelten die Regelungen bzgl. Mutterschutz.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist in Absprache mit dem Gesundheitsamt (siehe Emailadresse oben)das weitere Vorgehen abzusprechen. Unter anderem ist der Meldebogen (siehe Material) auszufüllen)
Meldepflichtige Krankheiten
Siehe hier:
§§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes
Reihenuntersuchungen [Bearbeiten]
Mutterschutz und Krankheiten [Bearbeiten]
Krankheit und Mutterschutz und das Vorgehen finden sie unter
Material [Bearbeiten]
Hier finden Sie das Material:
Material hinzufügen
Hier (nur für Steuerungsgruppe)
Formulare [Bearbeiten]
Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
Meldebögen nach Infektionsschutzgesetz:
Adressen [Bearbeiten]
Gesundheitsamt
Infektionshygiene
Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon: 0221 / 221-24648
Infektionshygiene bei der Stadt Köln
http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/infektionshygiene
Email: infektionshygiene@stadt-koeln.de
Meldepflichtige Krankheiten:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/gesundheit/meldepflichtige-krankheiten/
Rechtlichen Hintergründe [Bearbeiten]
Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
medium: Arbeits_und_gesundheitsschutz.pdf
Kategorien [Bearbeiten]
Suchbegriffe: Krankheiten, Meldepflicht,
Material [Bearbeiten]
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
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Unterstützungsportal [Bearbeiten]
- Unterstützungsportal
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