Arbeits- Gesundheitsschutz/ Hygiene & Infektion

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Schulprogramm [Bearbeiten]

nicht vorgesehen

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Allgemein [Bearbeiten]

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Infektionskrankheiten [Bearbeiten]

Im Folgenden wird beschrieben, was von Schulseite aus getan werden muss, wenn ein Verdacht oder aber eine Bestätigung einer Infektionskrankheit bei SchülerInnen oder LehrerInnen vorliegt.

Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden.

Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärztinnen, Ärzten und Laboren aber auch Schulen gemeldet werden.

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln nimmt in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Sollte eine Verdacht auf Infektionskrankheiten bei SchülerInnen oder LehrerInnen vorliegen wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Per Mail melden unter Angabe von:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • evtl. momentaner Behandlungsort

der erkrankten Person,

an: infektionshygiene@stadt-koeln.de

Vorbeugend ist die Leitung der GGS Berthold Otto Schule, sowie die Leitung der OGS zu informieren.

Außerdem gelten die Regelungen bzgl. Mutterschutz.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist in Absprache mit dem Gesundheitsamt (siehe Emailadresse oben)das weitere Vorgehen abzusprechen. Unter anderem ist der Meldebogen (siehe Material) auszufüllen)

Meldepflichtige Krankheiten

Siehe hier:

§§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes

Reihenuntersuchungen [Bearbeiten]

Mutterschutz und Krankheiten [Bearbeiten]

Krankheit und Mutterschutz und das Vorgehen finden sie unter

 

 

 

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

Formulare [Bearbeiten]

Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.

Meldebögen nach Infektionsschutzgesetz:

Meldebogen

Adressen [Bearbeiten]

Gesundheitsamt

Infektionshygiene

Aachener Straße 220

50931 Köln

Telefon: 0221 / 221-24648

Infektionshygiene bei der Stadt Köln

http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/infektionshygiene

Email: infektionshygiene@stadt-koeln.de

Meldepflichtige Krankheiten:

http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/gesundheit/meldepflichtige-krankheiten/

Rechtlichen Hintergründe [Bearbeiten]

Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.

Infektionsschutzgesetz

medium: Arbeits_und_gesundheitsschutz.pdf

 

Kategorien [Bearbeiten]

Suchbegriffe: Krankheiten, Meldepflicht,

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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