Ines & Leo

Konzept [Bearbeiten]

 

Ines bedeutet "Internetbasierte Stellenausschreibung".

Mit 'INES - Internetbasierte Stellenausschreibungen' können Schulen Stellenausschreibungen erstellen und über das Internet an die Einstellungsbüros der Bezirksregierungen versenden. Die Stellenausschreibungen werden angehenden Lehrerinnen und Lehren in LEO, dem Online-Bewerbungsverfahren angezeigt, in das DV-gestützte Lehrereinstellungsverfahren (LEV) der Bezirksregierungen übernommen und dort weiter verarbeitet.

  • INES ist nur für die Erstellung der Ausschreibung geeignet. 
  • Die in INES getätigten Stellenausschreibungen sind dann für die BewerberInnen unter "LEO NRW"  (Lehrer online Einstellung - NRW) https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote abrufbar.  

Sollte Ihrer Schule unter Berücksichtigung der Haushaltslage eine Stelle über die Schulaufsicht schriftlich zugewiesen worden sein, müssen sie diese möglichst umgehend über "Ines" ausschreiben. Bei der Ausschreibung sind durch die Schule mehrere Schritte zu beachten, die in Handbüchern und Erlassen des Landes NRW ausführlich erklärt werden.

Grundlegend gilt:

  • Ausschreibungsfrist: mindestens eine Woche (das Ende möglichst nicht an einem Samstag);
  • Rechtzeitige Einladung aller Kommissionsmitglieder - stimmberechtigt u. beratend;
  • der SBV ist ggf. Fehlanzeige zu erstatten;
  • Erhalt der Ordnungsgruppenliste (OGL): zwei Wochen nach Bewerbungsfrist hierzu gibt es keine Ausnahmen
  • Nach Erhalt der OGL kann die Vorauswahlsitzung stattfinden;
  • Beim anschließenden postalischen Versand der Einladungen ist eine Ladungsfrist von 3 Werktagen - Samstag ausgenommen - zu beachten (Bsp.: Vorauswahl freitags und Versand der Einladungen: Auswahlgespräche frühestens ab dem folgenden Donnerstag)
  • Nach Bekanntgabe des Einstellungsangebotes zählt eine Rückmeldefrist von ebenfalls 3 Werktagen – Samstag ausgenommen (Bsp. s.o.). Diese Frist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe.

Damit die Prüfung der Vorauswahlprotokolle durch das Lehrereinstellungsbüro noch effektiver durchgeführt werden kann, sollen Schulen/ Schulämter möglichst dieses Protokoll direkt nach dem jeweiligen Termin an die Fax-Nr. des Einstellungsbüros schicken: 0221/147-4227.

Sollten dann Fehler bei der Vorauswahl festgestellt werden, kann direkt reagiert werden und nicht erst, wenn nach Abschluss der Gespräche alle Unterlagen des Verfahrens per Post eingehen.

Nachfolgend finden sie die jeweils wichtigsten Dokumente, die gründlich durchzulesen sind, um Formfehler zu vermeiden.

Handbuch  [Bearbeiten]

Das Handbuch steht jeweils in der aktuellsten Version unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/INES bereit. Man benätigt dazu die Logindaten

Benutzer: adminSchulnummer / PW: schulindividuell  

Terminplan und Vordrucke [Bearbeiten]

Man benötigt für folgende Unterlagen die Logindaten: Benutzer: adminSchulnummer / PW: schulindividuell  

 

Eintragung in Ines Portal [Bearbeiten]

Die Eintragung in INES erfolgt durch die Schulleitung. unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Administration/Anmeldung?Anwendung=/BiPo/SVW

Bitte beim Verfassen der Ausschreibung die Maßgaben der Beteiligung beachten siehe Handbuch.

Personalrat [Bearbeiten]


Der Grundschulpersonalrat ist zu allen Sitzungen der Auswahlkommission (Vorauswahl, Auswahlgespräche) in beratender Funktion einzuladen, wenn die Schule keine eigenverantwortliche Schule (SchulleiterIn mit Dienstvorgesetzteneigenschaften) ist.

Innerhalb des Personalrats ist die Zuständigkeit für die einzelnen ausschreibenden Grundschulen unter den Personalratsmitgliedern verteilt.

Das für Ihre Schule zuständige Personalratsmitglied wird sich in der Regel in den nächsten Tagen bei Ihrer Schule telefonisch oder per Mail melden. Das zuständige Mitglied informieren Sie dann bitte direkt über die Termine bzw. die Einladungen Ihrer Auswahlkommission.

Sollte kein Personalratsmitglied mit Ihrer Schule Kontakt aufnehmen, können sie das zuständige Personalratsmitglied beim Personalratsvorsitzenden erfragen. Einladungen zu den Terminen Ihrer Auswahlkommission werden vom Personalratsvorsitzenden an das für Ihre Schule zuständige Personalratsmitglied weitergeleitet.

Die Personalratsmitglieder stehen zur Beratung für alle mit der Ausschreibung und dem Auswahlverfahren zusammenhängenden Fragen zur Verfügung.

Der Personalratsvorsitzende Herr Rabe empfiehlt auch für eigenverantwortliche Schulen, dass der Personalrat eingeladen wird.(Gespräch 07.05.2013)

Sollte Ihnen das für Ihre Schule zuständige Ihr Personalratsmitglied nicht bekannt sein, bitte beim Personalrat nachfragen:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/personalvertretung/index.html

Bekenntnis [Bearbeiten]

§ 26 Schulgesetz NRW - Absatz 6 und 7

(6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. An Bekenntnisschulen müssen

1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören.
Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

(7) An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet. Weitere Lehrerinnen und Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit sind unter Berücksichtigung der Zahl der Schülerinnen und Schüler der Minderheit und der Gesamtschülerzahl der Schule einzustellen.

 

vorher:
(6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen
werden. Lehrerinnen und Lehrer an Bekenntnisschulen müssen dem betreffenden Bekenntnis angehören und bereit sein, an diesen Schulen zu unterrichten und
zu erziehen.

 

Schwerbehinderung [Bearbeiten]

Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Personen vor, ist die für die Grundschulen zuständige Schwerbehindertenvertreterin zu informieren.

  • Die Schwerbehindertenobfrau Bärbel Koehn ist donnerstags unter 221-29056 im Schulamt oder unter 0221/ 27784555 (privat) oder per Mail unter koehn.sbv@gmail.com erreichbar. 
  • Die stellvertr. Schwerbehindertenobfrau Johanna Bohr ist donnerstags unter 221-29056 im Schulamt oder unter 0221/31069262 (privat) oder per Mail unter bohr.sbv@gmail.com erreichbar. (bitte an beide Adressen)zu informieren und der Zeitpunkt des Auswahlgespräches mitzuteilen.

Man wird Sie per Mail über ihre Beteiligung am Auswahlverfahren informieren.

(Außerdem ist die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierung Köln zu informieren/ Siehe unter Kontakte )

Sofern bis zum Bewerbungsschluss keine Bewerbungen schwerbehinderter Personen vorliegen, ist die Schwerbehindertenvertretung auch über diesen Umstand zu informieren. Information, Einladung und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung sind ebenfalls zu dokumentieren. Bezüglich der Bewerberauswahl ist Folgendes zu beachten: 

  • Schwerbehinderten Personen und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ist bei sonst gleicher Eignung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern der Vorzug bei der Einstellung zu geben (Nr. 4.4 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im öffentlichen Dienst im Land NRW vom 31.05.1989 — BASS 21 06 Nr. 1). 
  • Fällt die Auswahlentscheidung zum Nachteil der schwerbehinderten Person aus, ist die Entscheidung zu begründen und gerichtsverwertbar aktenkundig zu machen. Der schwerbehinderten Person ist schriftlich mitzuteilen, dass ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. 
  • Die im Zusammenhang mit der Ausschreibung bzw. Bewerbung entstandenen Unterlagen sind für die Dauer von einem Jahr nach Abschluss des Vorgangs aufzubewahren.

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/personalvertretung/schwerbehindertenvertretung.pdf

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

  • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
  • Suche  Ines & Leo

Lehrereinstellungsbüro [Bearbeiten]

WICHTIG: Fax-Nr. 0221/147-4227 

  • Lemli, Thomas
  • Telefon 0221/147-2132
  • thomas.lemli@bezreg-koeln.nrw.de

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

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