Praktikum

Konzept [Bearbeiten]

Praktikum und Einsatz von Praktikanten an der GGS Don Bosco

Schulprogramm [Bearbeiten]

Konzept [Bearbeiten]

Aufgaben der Praktikumsbetreuung/ Geschäftsverteilungsplan [Bearbeiten]

Zuständige Person siehe Geschäftsverteilungsplan

Aufgaben

  • Entgegennahme und Bewertung der Praktikumsmappen für die Praktikumsbewerbung
  • Gespräche mit Kollegen (-innen) führen, wer welche/n Praktikant (in) wann nehmen kann.
  • Beim Praktikumsantritt darauf achten, dass die Praktikanten die Handreichung „Praktikum“ bekommen, die Erklärung zum „Datenschutz“ unterschreiben und sich bei der Schulleitung vorstellen.
  • Beim Praktikumsende sichern, dass die Praktikanten (-innen) eine Praktikumsbescheinigung erhalten.
  • Eventuelle die jeweiligen Schulen darüber informieren, wenn Praktikanten (-innen) ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Praxiselemente & Praktika [Bearbeiten]

Das Studium für alle Lehr­ämter um­fasst <u>im Bachelor-Studium</u> ab dem Winter­semester 2016/17 ein <u>Eignungs- und Orientierungs­praktikum</u> von mindestens 25 Praktikums­tagen und ein mindestens vier­wöchiges – in der Regel außer­schulisches – Berufs­feldpraktikum sowie <u>im Master­studium ein Praxis­semester</u>. Das Eignungs­praktikum, das bis­lang Voraus­setzung für den Zugang zum Vor­bereitungs­dienst ist, ent­fällt.

Praxissemester [Bearbeiten]

Das Praxissemester wird im Masterstudium absolviert und hat folgende Zielsetzungen:

Aufbau und Erweiterung einer forschend-reflektierenden Haltung zur schulischen Praxis: "Eintauchen in die Praxis des Erziehens und Unterrichtens" - Sammeln und Reflektieren von Erfahrungen in allen schulischen Handlungsfeldern Anbahnung eines professionellen Selbstkonzepts Zentraler Lernort ist die Schule. Hier werden die Studierenden von zugeordneten und verantwortlichen Lehrkräften angeleitet, beraten und unterstützt.

Die Begleitung durch die Seminarausbilder/innen der ZfsL beinhaltet neben den obligatorischen Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Praxissemesters (am ZfsL) weitere Begleitformate (am Lernort Schule) wie Unterrichtsvorbesprechungen, Gruppenhospitationen, Beratungen zu ersten Unterrichtsversuchen auch Angebote zur Beratung per Mail oder Telefon. Möglich ist ebenfalls die Teilnahme an Unterrichtsbesuchen von Referendarinnen und Referendaren.

Gegen Ende des PS führt ein(e) Seminarausbilder(in) aus dem ZfsL gemeinsam mit dem/der Studierenden und einem(r) Schulvertreter(in) das "Bilanz- und Perspektivgespräch".Alle Teile des Praxissemesters im Bereich Schule und ZfsL werden nicht benotet.

Grundlinien des Praxissemersters

Das Praxissemester folgt bestimmten Grundlinien: Es richtet sich an Studierende im Masterstudium, dauert fünf Monate und orientiert sich am Schulhalbjahr (Beginn jeweils zum 15. Februar oder zum 15. September). Es soll den Studierenden besondere Lerngelegenheiten im Theorie-Praxis Kontext bieten. Die Präsenzzeit an der Schule beträgt 250 Zeitstunden. Sie umfasst in diesem Rahmen bis zu 70 Unterrichtsstunden und die Teilnahme an allen anderen Aspekten der Lehrkräftearbeit. Die schulpraktische Phase wird universitätsseitig in ein Studienjahr eingebunden, das heißt, dem eigentlichen Praxissemester gehen im Semester davor bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Vorbereitungsveranstaltungen der Universität voraus. Danach beginnt der fünfmonatige schulpraktische Teil.

Zu der Studienkomponente der Universität gehören neben der Vorbereitung Begleitveranstaltungen und kleine Studienprojekte in der schulpraktischen Phase. Die Schulpraxiskomponente umfasst die Begleitung der Studierenden an den Schulen durch die Lehrkräfte vor Ort und die Begleitung der Studierenden durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der ZfsL. Das Praxissemester wird uniseitig durch eine Modulabschlussprüfung (dort Reflexion der Praxiserfahrungen und der Studienprojekte) sowie durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch an der Schule abgeschlossen.

Fragen & Antworten zu Praxissemester

  1. Wie sieht das Konzept des Praxissemesters aus?
  2. Was sind die Ziele des Praxissemesters?
  3. Was, wie und wo können die Praxissemesterstudierenden lernen?
  4. Was kann man sich unter den Unterrichtsvorhaben der Studierenden vorstellen?
  5. Was ist mit Studienprojekten gemeint?
  6. Im Rahmen des Praxissemesters ist die Rede von Ausbildungsregionen. Was ist darunter zu verstehen?
  7. Wie werden die Studierenden an die Schulen verteilt?
  8. Ist eine Evaluation des Formats geplant?

► Antworten hier.

Erlass zum Praxissemester

Zum Erlass gelangen Sie hier.

 

 

Eignungs- und Orientierungspraktikum [Bearbeiten]

Allgemeine Informationen zum EOP

Das Eignungspraktikum wurde mit der Änderung des LABG am 07.05.2016 aufgehoben. Die Pflicht zum Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst entfällt (LABG 2016 § 20 Absatz 11).

Die Hochschulen haben für Lehramtsstudierende, die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2016/17 beginnen, ein Eignungs- und Orientierungspraktikum eingeführt. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) ist das erste Praxiselement innerhalb des Bachelor-Lehramtsstudiums. Rechtliche Grundlagen sind das LABG (2016), die LZV (2016) und der Praxiselementeerlass (2016), sowie die Prüfungsordnung des jeweiligen Lehramtsstudiengangs und die Praktikumsordnung der Universität zu Köln.

Praktikumsplatz

Das Praktikum muss in einer Schule der von der Praktikantin / vom Praktikanten studierten Schulform abgeleistet werden. Studierende des Lehramts für sonderpädagogische Förderung können frei wählen, ob Sie Ihr EOP in einer der beiden Fachrichtungen oder in einer inklusiven Schule bzw. einer Schule mit gemeinsamem Unterricht absolvieren. Die Praktikumsplatzsuche liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden/des Studierenden. Es soll sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz bemüht werden! 


Das Praktikum

Die Dauer des EOP umfasst mindestens 25 Praktikumstage, die möglichst innerhalb von 5 Wochen zu absolvieren sind. Der Stundenumfang beträgt 100 Zeitstunden, in der Regel also 20 Stunden pro Woche. Schwerpunkte sind u.a. Unterrichtshospitationen, die Durchführung Ihrer Beobachtungs- bzw. Erkundungsaufgabe und die Erprobung von ersten pädagogischen Handlungsmöglichkeiten.

Anerkennung eines Eignungs- und Orientierungspraktikums

Es besteht die Möglichkeit, sich ein universitär begleitetes Praktikum aus einer anderen Universität oder eine Tätigkeit als Vertretungslehrkraft vor Beginn Ihres Studiums anerkennen zu lassen (vgl. zfl.uni- koeln.de/eignungs-orientierungspraktikum).

Aufgaben des ZfsL

Das ZfsL Köln hat die Aufgabe Schulen bezüglich des EOPs zu unterstützen und zu beraten. Dies erfolgt hauptsächlich in Form von Schulungen der Mentorinnnen und Mentoren, die stellvertretend für die Schulen verantwortlich für die Betreuung der EO Praktikantinnen und Praktikanten sind. Außerdem werden im Rahmen von ABB - Treffen oder Schulleiterdienstbesprechungen Informationen zu den Mentorenschulungen oder Neuerungen im EOP gegeben.

 

 

 

Betreuung an der GGS Don Bosco [Bearbeiten]

Die zuständige Betreuerin (siehe Geschäftsverteilungsplan) nimmt den Kontakt entgegen - per Email oder und über entsprechende Portale. Sie führt das Ertsgespräch und klärt, welche Betreuung das jeweilige Praktikum benötigen. Dies wird auf einer Lehrerkonferenz besprochen und die Betreuung abgesichert.

Alle Praktikanten müssen eine Schweigepflicht unterschreiben, die sie der Schulleitung vorlegen. 

 

Portal EOPS-A [Bearbeiten]

Die Praktikanten suchen sich über das Portal einen Praktikumsplatz

►hhttps://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/EOPS/

Die Zuständige Betreuuerin/ der Betreuer ruft über das Portal die BEwerbungen ab und nimmt Kontakt auf:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Administration/Anmeldung?Anwendung=/BiPo/SVW

 

 

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

Links

Allgemeine Portale

rechtliche Hintergründe [Bearbeiten]

 

§ 28 ADO Besichtigung und Unterrichtsbesuche durch Dritte

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann genehmigen, dass auch Personen, die nicht zur Schule oder zur Schulaufsicht gehören, an Schulveranstaltungen teilnehmen, die Schule besichtigen und mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft den Unterricht besuchen.

Sollen diese Personen am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen beteiligt werden, ist die Schulleiterin oder der Schulleiter darüber hinaus rechtzeitig vorher von dieser Absicht zu unterrichten. Die Rechte des Schulträgers (§ 59 Absatz 11 SchulG) und die Rechte der Eltern (§ 123 SchulG) sowie der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (§ 44 Absatz 3 und § 66 Absatz 4 SchulG) bleiben unberührt.

 

 

Kategorien [Bearbeiten]

<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" style="width:100%">Index für Inklusion<div class="mw-collapsible-content">Hier stehen Anregungen für die Gestaltung einer Inklusiven Schule, die dieses Konzept betreffen. Es gilt immer: "Wo kann man dies in unserer Schule erkennen? Oder sollten wir uns erneut Gedanken machen?":

  • Werden Menschen bei dem ersten Kontakt mit der Schule freundlich empfangen? (A.1.1.)
  • Werden neue SchülerInnen und MitarbeiterInnen durch Rituale willkommengeheißen und verabschiedet? z.B. eine Führung durch die Schule am ersten Tag/ Abschiedsgespräch u.ä. (A.1.1.)
  • Gehen die MitarbeiterInnen unabhängig von ihrer Berufsrolle in der Schule respektvoll miteinander um? Auch mit Praktikantinnen und Praktikanten? ? (A.1.3.)
  • Werden alle MitarbeiterInnen zu Dienstversammlungen eingeladen? Nehmen alle MitarbeiterInnen an den Versammlungen teil?/ Auch mit Praktikantinnen und Praktikanten zumindest teilweise? ? (A.1.3)
  • Wissen die MitarbeiterInnen, an wen sie sich mit einem Problem wenden können?/ Auch Praktikantinnen und Praktikanten? ? ( A.1.3.)

 

  • Gehen die SchülerInnen mit allen MitarbeiterInnen respektvoll um, unabhängig von deren Rolle innerhalb der Schule?/Auch mit Praktikantinnen und Praktikanten? (A.1.4.)
  • Sprechen die MitarbeiterInnen alle SchülerInnen respektvoll an, nennen sie sie bei dem Namen, mit dem sie gerufen werden wollen, mit der richtigen Aussprache? / Auch die Praktikantinnen und Praktikanten?(A.1.4.)

 

 

  • weitere Ergänzungen möglich

Quelle:Index für Inklusion</div> </div>

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

  • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
  • Suche Praktikum

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

- Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

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