Schulbegleitung

Konzept [Bearbeiten]

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Schulprogramm [Bearbeiten]

Anmerkungen unsere Schule betreffend [Bearbeiten]

Einsatz der Schulbegleitungen in Unterricht und Schulalltag [Bearbeiten]

An der GGS Don Bosco tragen Schulbegleiter dazu bei, den Eingliederungshilfebedarf von Schülern mit Behinderung, im Schulalltag abzudecken. Die Schulbegleitung ist nicht für die Förderung des Kinder im Unterricht zuständig, sie kann diese jedoch erleichtern und zum Teil erst möglich machen.

Art und Umfang der Assistenzleistungen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Dieser wird mit der zuständigen Lehrkraft, den Eltern , dem Kind und der Schulleitung abgesprochen. Der jeweilige Hilfebedraf wird bestimmt durch den körperlich bzw. geistig/seelischen Entwicklungsstand des Schülers und dessen lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Kompetenzen.

►Die Aufgaben von Schulbegleitern im Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Lebenspraktische Hilfestellungen wie Ein- und Ausräumen der Schultasche, Vorbereiten des Platzes in Unterrichtsräumen, Unterstützung in den Pausen, An- und Ausziehen, Sicherstellen der Körperhygiene. 4.2 Einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim Toilettengang, Unterstützung beim Essen, Hilfe bei Spasmen soweit nicht vorrangige Leistungsträger zuständig sind, wie z.B. Krankenkassen.
  • Hilfen zur Mobilität wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus und bei Schülerfahrten.
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband, Unterstützung bei Motivationsproblemen (Aufmerksamkeit wecken, loben), Hilfestellung zum angemessenen Verhalten.
  • Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten z. B. Hilfestellung bei Selbst-, Fremd- und Sachaggression, Maßnahmen zur Beruhigung anbieten, „Auszeiten“ aus dem Klassenkontext ermöglichen.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern z. B. Hilfestellung bei der Anwendung von Kommunikationshilfen (wie Bildkarten, Talker), Hilfestellung zum Einhalten von Kommunikationsregeln im Klassenverband. Medizinisch-pflegerische oder heilpädagogische Maßnahmen im Sinne des Sozialrechts gehören nicht zum Aufgabenprofil des Schulbegleiters.

►Folgende Aufgaben sollen Schulbegleiter an der GGS Don Bosco ausdrücklich nicht übernehmen: 

  • Schulbegleiter werden an der GGS Don Bosco nicht als Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte angesehen oder als solche eingesetzt. Die schulpädagogische und didaktische Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffesobliegt ausschließlich den Lehrkräften. 
  • Bei Schülern mit geistiger Behinderung und bei Schülern mit körperlicher Behinderung oder Sinnesschädigungen, die zusätzlich einen sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen haben, ist es Aufgabe der Lehrkräfte, den Unterrichtsstoff didaktisch so aufzubereiten, dass der Schüler entsprechend seinem Förderplan ggf. lernzieldifferent lernen und arbeiten kann.
  • Der Schulbegleiter ist für die Reduzierung oder Anpassung des Lernstoffes nicht zuständig. Er kann den Schüler lediglich im Rahmen seines vorgenannten Aufgabenbereiches bei der Teilnahme am Unterricht unterstützen, d.h. in motorischer Hinsicht (z.B. Aufgabenblatt vorlegen), in kommunikativer Hinsicht (z.B. die Aufga- 6 benstellung nochmals wiederholen, wenn der Schüler sie akustisch oder wegen der verzögerten Auffassungsmöglichkeit nicht verstanden hat), oder emotional (durch Beruhigen, Motivieren oder z.B. durch Abdecken eines Teils der Aufgaben zur notwendigen Strukturierung nach entsprechenden Vorgaben der Lehrkraft).
  • Der pädagogische Auftrag der Schule zur Erziehung der Schüler ist Aufgabe der Lehrkräfte. Dies gilt insbesondere für die Herstellung der Klassenordnung und das Einwirken auf die Klassengemeinschaft, um die Akzeptanz des Schülers mit Behinderung zu verbessern. Der Schulbegleiter ist keine Hilfskraft der Schule für klassen- oder schulbezogene Tätigkeiten.

 

 

Leistungskonzept INVIA zur Schulbegleitung [Bearbeiten]

Datei Leistungskonzept_Integrationshilfe_anRegelschulen_inKoeln_INVIA_Endfassung.pdf bei Migration nicht gefunden.

 

 

Zuständigkeiten [Bearbeiten]

Zuständig in Porz: Frau Lindenberg  Tel: 0221-221-97362 

Frau Walendy hat bereits in 2014 erfolgreich eine Schulbegleiterin für einen Schüler beantragt.

 

Ansprechpartner [Bearbeiten]

Schulamt

Frau Ugur-Kaymak (221-29982 / [mailto:belma.kaymak@stadt-koeln.de belma.kaymak@stadt-koeln.de]) ist ab sofort zuständig für die Berichte zur Eingliederungshilfe. Bitte beachten Sie dringend, den aktuellen Vordruck (tIPS) zu nutzen. Bitte senden Sie diesen an:                                    

  • Schulamt für die Stadt Köln
  • 401/0
  • z.Hd. Frau Ugur-Kaymak

Jugendamt

Siehe Kontaktadressen hier

Psychotherapeuten/ Kinderpsychiater

Siehe Kontaktadressen

Schulbegleitung an unserer Schule

Siehe hier

Hier finden Sie das interne Material:

  • u.a. Merkheft für Schulbegleitung durch die GGS Don Bosco

Material zentral aus dem blauen Kasten/ Handreichung und Formulare durch Stadt Köln

Internes Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

 

 

 

Kategorien [Bearbeiten]

Suchbegriffe: Schulbegeleiter/ Intergarionshilfe /Schulbegeleiterin

__NOTOC__

 

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.



Synonyme / Suchseite

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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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