Elternsprechtag

Konzept [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

Konzept [Bearbeiten]

Allgemein [Bearbeiten]

Zu den Pflichten von LehrerInnen gehört es u.a., Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.

Dazu stehen die LehrerInnen den Eltern an mindestens einem Sprechtag im Schulhalbjahr (siehe Termine) sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen für Rücksprachen und Beratung zur Verfügung. (§ 9 Allgemeine Dienstordnung)

Eine Information und Beratung erfolgt über:

  • die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
  • die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung
  • den individuellen Leistungsstand und einzelne Beurteilungen
  • Fragen der Erziehung
  • die (zukünftige) Schullaufbahn / so z.B. im Rahmen des Gesprächs zur Schulformempfehlung im Dezember in der Klasse 4

Die LehrerInnen arbeitet hierbei insbesondere mit dem Schulpsychologischen Dienst zusammen.

Tipps:

  • Wichtige Vereinbarungen sind schriftlich zu protokollieren und ggf. lässt man die Eltern unterschreiben. Bei dem Beratungsgespräch im Rahmen der Schulformempfehlung in Klasse 4 ist dies sogar Pflicht.
  • Ist ein Konfliktgespräch zu befürchten, gehen Sie bitte mit einer Kollegin/einem Kollegen (als Zeugen/Zeugin) in das Gespräch.
  • Bieten Sie eine feste Sprechstunde an.

Schwierige Elterngespräche [Bearbeiten]

Tipps aus der Gewaltfrei Lernen Fortbildung, die Allgemeingültigkeit haben:

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Termine für die Elternsprechtage [Bearbeiten]

Grundsätzlich

  • Es muss an der GGS Don Bosco mindestens 1x im Schuljahr ein verbindlicher Gesprächstermin stattgefunden haben!
  • An der GGS Don Bosco werden die Elternsprechtage verbindlich in folgendem Zeitraum und entsprechender Anzahl durchgeführt:

Gültig ab 2014:

Klasse 1:

  • im November (verpflichtend für alle Eltern)
  • im März (verpflichtend für alle Eltern)
  • bei Zeugnisausgabe offene Sprechstunde an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

 

Klasse 2:

  • im November (verpflichtend für alle Eltern)
  • im März (verpflichtend für alle Eltern)
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

 

Klasse 3:

  • im November (Einladung an alle Eltern. Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information. Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen müssen, kommen, für alle anderen gilt die Kann-Regel.)
  • im März (Einladung an alle Eltern. Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information. Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen müssen, kommen, für alle anderen gilt die Kann-Regel.)

 

  • bei Zeugnisausgabe zum Halbjahr "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis u. bei Förderempfehlungen
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis u. bei Förderempfehlungen

(Es muss an der GGS Don Bosco mindestens 1x im Schuljahr ein verbindlicher Gesprächstermin stattgefunden haben!)

 

Klasse 4:

  • im November/Dezember (als Beratungsgespräch im Rahmen der Schulformempfehlung. Für alle Eltern verpflichtend zu gestalten!)
  • im März (Einladung an alle Eltern. Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information. Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen müssen, kommen, für alle anderen gilt die Kann-Regel.)

 

  • bei Zeugnisausgabe zum Halbjahr "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis u. bei Förderempfehlungen
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis u. bei Förderempfehlungen

 

 

Schließzeiten und Elternsprechtag [Bearbeiten]

Die Elternsprechtage müssen mit dem Hausmeister abgesprochen werden, wenn sie im Abendbereich stattfinden.

Die Schließzeiten richten sich nach dem HSU Unterricht, der abends stattfindet.

Deshalb finden Sie die abendlichen Schließzeiten hier:

Bitte Persisch UND Griechsch Zeiten beachten & Abendtermine mit dem Hausmeister dringend absprechen!

Bis 17 Uhr ist die OGS in Gebäude B.

Terminfindung / Räume / OGS [Bearbeiten]

  • 3. und 4. Klassen machen in einer anderen Woche Elternsprechtag als die 1. und 2. Klassen
  • Es muss vorher genau mit der OGS abgesprochen werden, wer wann welchen Raum braucht! Vorher dürfen keine Einladungen ausgegeben werden.
  • Die Gespräche für die Schulformempfehlungen in den 4. Klassen sollen nicht in allen Klassen der 4ten gleichzeitig in einer Woche durchgeführt werden.

 

 

 

Teilzeitkräfte und Elternsprechtag [Bearbeiten]

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

z.B.:

  • Briefe
  • Beispiel- Vorlagen für Einladungen zum Elternsprechtag
  • Einladung zu "Offener Sprechstunde /z.B. wenn es eine offen Sprechstunde gibt.
  • Einladung zum Elternsprechtag mit festen Terminen für alle Eltern
  • Einladung zum Gespräch bzgl. "Schulformempfehlung" in der Klasse 4

(AO-GS Infoblatt auf Seite 2 des Briefes beachten und auf Aktualität und Gültigkeit überprüfen! Hier unter § 8 Übergang: )

  • Einladung am Ende des 4. Schuljahres/ Sprechstunde nach Zeugnisausgabe und kein Sprechtag mehr

(Die Briefe dienen als Vorlage und können bzw. müssen geändert werden.)

Formulare

  • Schriftliche Vereinbarungen/ Sollte am Ende des Eltergespräch eine schriftliche Vereinbarung stehen, so sollte dieses Formular benutzt werden:
  • Schweigepflichtentbindung / Schweigepflichtsentbindung

 

Rechtliche Hintergründe [Bearbeiten]

ADO:

§ 9 Information und Beratung

(1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Absatz 1 SchulG), an Berufskollegs auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (§ 41 Absatz 2 SchulG). Den Schülerinnen und Schülern geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand.

(3) Lehrerinnen und Lehrer und Eltern arbeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler eng zusammen. An einem Sprechtag im Schulhalbjahr sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen stehen die Lehrerinnen und Lehrer den Eltern und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rücksprachen und Beratung zur Verfügung.

Quelle: Hier

 

 

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

 

Synonyme / Suchseite 

    • Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
    • Suche Elternsprechtag

Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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