Referendariat

Konzept [Bearbeiten]

Schulprogramm [Bearbeiten]

 

Konzept [Bearbeiten]

Ausbildung an ZfsL Bonn [Bearbeiten]

Die GGS Don Bosco ist dem ZfsL Bonn zugeordnet.

ZfsL bedeutet "Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung".

Für die Ausbildung im ZfsL stehen durchschnittlich sieben Wochenstunden zur Verfügung.

Für die Ausbildungsveranstaltungen ist dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wöchentlich ein Tag vorbehalten.

Die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung nehmen die Ausbildungsaufgaben auf der Grundlage

  • des Kerncurriculums (Siehe unter Material unten)
  • in fachbezogenen
  • und überfachlichen Ausbildungsgruppen
  • sowie in anderen Formen wahr.

Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung, die Leiterinnen und Leiter der Seminare und die Fachleiterinnen und Fachleiter sowie mit besonderen Aufgaben Beauftragte führen als Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder Ausbildungsveranstaltungen durch.

Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet.

(Quelle: OVP)

Dientsverhältnisse des LAA [Bearbeiten]

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Bezirksregierungen sind Dienstvorgesetzte Stellen, die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sind Vorgesetzte der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.

Das Beamtenverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist.

(Quelle: OVP)

Grundlegendes zum Referendariat [Bearbeiten]

Die schulpraktische Ausbildung findet an Schulen auf der Grundlage des Kerncurriculums (Siehe unter Material!)) statt.

Die Ausbildung umfasst:

  • Hospitationen
  • Unterricht unter Anleitung
  • selbstständiger Unterricht (Ausbildungsunterricht)

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulform eingesetzt werden. Die Ausbildung erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt im Benehmen mit der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter im selbstständigen Unterricht ein. Dabei sind Belange der Ausbildung und Wünsche der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter angemessen zu berücksichtigen. Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

(Quelle: OVP)

Aufgaben der MentorInnen [Bearbeiten]

Hinweise/ Handreichung des Seminar Bonn für die MentorInnen /Stand 2016

Als PDF: Verweis auf Datei Schulischer_Ausbildungswegweiser_MentorInnen_2016.pdf (Siehe auch Materialordner)

 

Aufgaben für ReferendarInnen [Bearbeiten]

Schule besteht neben Erziehung & Pädagogik auch aus Organisation. Um diese an der GGS Don Bosco möglichst umfassend zu erfassen macht es sinnd, dass Sie sich den Wegweiser ausdrucken.

Füllen Sie dann den "schulischen Ausbildungswegweiser" nach Gesprächen mit Schulleitung und Kollegium aus.

Handreichung für ReferendarInnen (ab S. 26 auch für MentorInnen) 

Fenster in groß hier: Verweis auf Datei Schulischer_Ausbildungswegweiser.pdf (Siehe auch Materialordner)

Stundenplan der Referendarin(en)

  •  Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen der jeweiligen Schulform eingesetzt werden.
  •  Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  •  Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden.
  •  Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt im Benehmen mit der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter im selbstständigen Unterricht ein. Dabei sind Belange der Ausbildung und Wünsche der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter angemessen zu berücksichtigen.
  •  Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu drei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
  • (Quelle: OVP)

An der GGS Don Bosco wird dies im Stundenplan beachtet:

Aufsicht durch LehramtsanwärterInnen

LAs sind Lehrkräfte im Sinne des Schulesetzes. Für Sie gilt ebenfaalls die Aufsichtspflich. Allgemeine Vorgaben zur Aufsicht mit dem schulischen Aufsichtplan finden Sie unter dem Artikel Aufsicht!

Mitwirkung durch LehramtsanwärterInnen

LAAs sind Lehrkräfte im Sinne des Schulgesetzt und damit Mitglied und stimm- und wahlberechtigt in schulischen Gremien. Allgemeine Vorgaben zur Mitwirkung an der GGS Don Bosco unter dem Artikel Mitwirkungsgremien!

Unterrichtsbesuche an der Schule

Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen:

  • der Anleitung
  • Beratung
  • Unterstützung und
  • Beurteilung.

Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.

In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt

  • zehn Unterrichtsbesuche statt,

zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.

(Quelle: OVP)

 

 

Ausbildungsbeauftragte [Bearbeiten]

Schulleiterinnen und Schulleiter bestellen im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Ausbildungsbeauftragte.

Zu den Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten gehören insbesondere:

  • die Unterstützung der Kooperation zwischen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Schulen
  • die Koordination von Lehrerausbildung innerhalb der Schulen
  • die Beratung der Schulleitungen
  • sowie die ergänzende Beratung und Unterstützung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.

Ausbildungsbeauftragte sollen regelmäßig selbst als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer tätig werden und an den

  • Eingangs- und
  • Perspektivgesprächen an ihrer Schule teilnehmen.

Die Ausbildungsbeauftragten entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan.

(Quelle: OVP)

Anrechnungsstunden [Bearbeiten]

Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden.

Die von den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern erbrachten Anrechnungsstunden (§ 11 Absatz 6) sind für Ausbildungszwecke zu verwenden.

Über Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungsstunden entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Inanspruchnahme der Lehrerinnen und Lehrer, soweit sich diese nicht aus dem Inhalt des Amtes ergibt.

(Quelle: OVP)

Eingangs- und Perspektiv und Beratungsgespräche [Bearbeiten]

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein

  • Eingangs- und Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule.

Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen.

Das Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde.

Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse schriftlich. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und –teilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden.

Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung. Diese wird von Leiterinnen und Leitern überfachlicher Ausbildungsgruppen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt, die die Leistungen der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters nicht benoten, nicht an der jeweiligen Langzeitbeurteilungbeteiligt werden dürfen und nicht am Verfahren der jeweiligen Staatsprüfung beteiligt sind.

Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen, sie umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Diese können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten.

(Quelle: OVP)

Langzeitbeurteilungen [Bearbeiten]

Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung beurteilen Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes jeweils mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note gemäß § 28 in den Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Bewertungsmaßstab sind die in Anlage 1 benannten Standards. Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die jeweilige Langzeitbeurteilung insgesamt mit der Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ abschließen. Die Endnote nach Satz 1 kann an Stelle einer Note nach § 28 eine der folgenden Zwischennoten ausweisen:

  • sehr gut bis gut (1,5)
  • gut bis befriedigend (2,5)
  • befriedigend bis ausreichend (3,5).

(Quelle: OVP)

schriftliche Beurteilungsbeiträge

Die Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer sowie Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder erstellen schriftliche Beurteilungsbeiträge am Maßstab der in der Anlage 1 benannten Standards. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Beurteilungsbeiträge von Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern schließen mit einer Note gemäß § 28 ab. Eine Ausfertigung erhält jeweils die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter. Wechselt die Ausbilderin oder der Ausbilder im Verlauf der Ausbildung, ist ein Beurteilungsbeitrag unverzüglich nach dem Wechsel zu erstellen.

(Quelle: OVP)

Langzeitbeobachtung durch die Schule

Langzeitbeurteilungen der Schulen werden durch die Schulleiterinnen oder Schulleiter auf der Grundlage von

  • eigenen Beobachtungen und
  • der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll vor abschließender Erstellung der Langzeitbeurteilung der oder dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis geben.

Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern.

Angaben ohne Gewähr/ Aktualität überprüfen!: Prüfungsamt zu Langzeitbeobachtungen

Termine 2017

Ich möchte Sie kurz über Termine bzgl. der Abschlussbeurteilungen der LAA informieren. Die Prüfungsphase der LAA liegt in der Zeit zwischen dem 4.9.2017 und dem 12.10.2017. Entsprechend müssten die Beurteilungsbeiträge für jedes Fach und Langzeitbeurteilung der Schulen bis zum 14.7.2017 im Seminar abgegeben werden (2fach im Seminar und 1x LAA). Sie finden die Formulare auf der Seite des Landesprüfungsamtes in Dortmund oder auch in der Anlage dieser Mail sowie auch exemplarische Aussagen zu LZB, die vor einigen Jahren einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt hatten. In die angehängten Dateien wurden die Daten bereits korrekt eingefügt. Die Angaben zu den Themenschwerpunkten und Termine müssen noch individuell eingefügt werden. Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes.

Hinweise zu den Fachnoten und der Endnote der LZB entnehmen Sie bitte auch der Anlage (Benotung LZB Schule).

 

Prüfungsphase [Bearbeiten]

Alle Angaben entnehmen Sie bitte den Handreichungen:

http://www.lpa1.nrw.de/AB2/Staatspruefung/index.html

 

 

Bewertung der Ausbildung [Bearbeiten]

UPP= Unterrichtspraktische Prüfung am Prüfungstag

Schriftliche Arbeit = Unterrichtsentwürfe am Prüfungstag

(Quelle:Handreichung/ S.7 Ohne Gewähr)

 

 

Dienstweg/ Vorgesetze/ Weisungsbefugnis [Bearbeiten]

  • Dienstvorgesetzte der Lehramtsanwärterinnen ist die Bezirksregierung Köln
  • ZfsL sind Vorgesetzte der Lehramtsanwärterinnen
  • Der Schulleiter kann allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen. Also auch den LehramtsanwärterInnen (§ 59 SchulG NRW)
  • Der Dienstweg geht über: 1.) ZfsL 2.) Bezirksregierung/ Prüfungsamt

Material [Bearbeiten]

Hier finden Sie das Material:

Rechtsrahmen & Formulare [Bearbeiten]

OVP 2016: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf

Formulare: http://www.pruefungsamt.nrw.de/Formulare/index.html

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bonn [Bearbeiten]

  • Zentrum
  • für schulpraktische
  • Lehrerausbildung Bonn
  •  

Adresse: Godesberger Allee 136, 53175 Bonn

  •  

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  • Seminarleitung Grundschule
  • Mechthild Bölting
  • Tel. 0228 969432-12

 

  • Verwaltung
  • Irene Skupin
  • Silvia Friem
  • Tel.: 0228 969432-16
  • Fax: 0228 969432-18

Email: seminar-gyge@zfsl-bonn.nrw.de

 

Seminar Köln

  • www.lonet.de
  • Benutzername: abb14819@sk1.nw.lo-net2.de
  • PW: Geschichte

 

 

Kategorien [Bearbeiten]

 

 

 

Material [Bearbeiten]


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

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Unterstützungsportal [Bearbeiten]

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Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

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