Beurlaubung/ Dienstbefreiung

Konzept

Schulprogramm

Text fehlt

Konzept

Grundsätzlich ist das Thema in der ADO §31 (ADO) geregelt:

(3) Voraussetzung für Beurlaubung und Dienstbefreiung ist grundsätzlich, dass die Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.

An der KGS Kupfergasse gilt folgende Regelung (dem Kollegium vorgestellt am 02.03.20 in der LK): Die SL entscheidet in jedem Fall individuell, ob der laufende Schulbetrieb eine Beurlaubung oder Dienstbefreiung zulässt. Die Lehrkraft steht dann in der Pflicht, die Vertretung (Ansprechen des Vertretungsplanteams, Aufgaben für die Klasse, etc.) zu regeln.Mögliche Gründe für eine Beurlaubung oder Dienstbefreiung und der Umgang damit an der Kupfergasse sind unter Material in einer Tabelle zusammengefasst.

 

Material

Verweis auf Datei 02.03.20 Urlaub, Sonderurlaub.docx (Siehe auch Materialordner)

 

Personal#Schulleitung

 

Kategorien

Schlagwörter:

Dienstbefreiung, Beurlaubung, Urlaub, Beerdigung, Arzttermin, Arzttermine

 

 

Material


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

 

Unterstützungsportal

- Unterstützungsportal

Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.

Das Unterstützungsportal bietet Ihnen Materialien und Informationen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung auf der Grundlage des Referenzrahmens Schulqualität NRW.

→Klicken Sie hier auf den Referenzrahmen Schulqualität, um zum Unterstützungsangebot zu diesem Konzept zu gelangen - beachten Sie dazu die rechts unten angegebenen Abschnitte/ Tags des Referenzrahmens.

→Klicken Sie direkt auf die Tags rechts unten um zu erfahren, welche weiteren schulindividuellen Konzepte es an Ihrer Schule zu dieser Rubrik des Referenzrahmens gibt.