Freiwilliger Rücktritt
Konzept
Schulprogramm
Text fehlt
Konzept
Vorgehensweise
1. Absprache mit den beteiligten Fachlehrern (ggf. + Sonderpädagogin) der Klasse.
2. Zusammenstellung der Dokumente (Lernergebnisse, Lernzielkontrollen, Klassenarbeiten, Mappen, Förderpläne, evtl. Difesunterlagen) zur Vorlage bei der Schulleitung.
3. Terminabsprache mit der Schulleitung zum Hospitationstermin in der Klasse.
4. Abschließendes Gespräch zwischen Schulleitung und Klassenlehrer/in.
5. Formular „Antrag auf freiwilligen Rücktritt“ (3 +4) oder „Antrag auf Verbleib in der Schu-leingangsphase“ (Klasse 1 +2) ausfüllen.
6. Beratung der Eltern und Ausfüllen des Antrags
7. Abstimmung über den Antrag in der Konferenz
8. Information des freiwilligen Rücktritts der OGTS Leitung weitergeben
9. Information der Eltern über den Konferenzbeschluss und die neue Klassenlehrerin/ den neuen Klassenlehrer
10. Übergabe der Dokumente (siehe Punkt 2) an den neuen Klassenlehrer/die neue Klas-senlehrerin.
Parallel zu den Verfahren muss immer eine „gute“ Information der Eltern stattfinden, um den Prozess vorzubereiten.
Gesetzliche Grundlage (AOGS § 7 Versetzung, Absatz 3 und 5)
(3) Die Versetzungskonferenz beschließt nach Anhörung der Eltern oder auf deren Antrag…
2. …dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, wenn sie oder er noch nicht für die Klasse 3 geeignet ist
(5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber ent-scheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird ein Versetzung nicht erneut ausgesprochen.
7.3 zu Absatz 3Der Beschluss, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt, soll nicht vor dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahres getroffen werden.
7.5 zu Absatz 5Der Rücktritt ist der Nichtversetzung vorzuziehen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer berät Eltern mit diesem Ziel. Auf Antrag der Eltern entscheidet die Versetzungskonferenz der abgebenden Klasse.
Ein Kind, das drei Jahre die Schuleingangsphase besucht hat, kann nicht aus der Klasse 3 in die Schuleingangsphase zurücktreten.
Material
Verweis auf Datei Antrag_auf_freiwilligen_Rücktritt_.doc (Siehe auch Materialordner)
Verweis auf Datei Antrag_auf_Verbleib_in_der_Schuleingangsphase_.doc (Siehe auch Materialordner)
Personal#Nicht vorhanden
Kategorien
Schlagwörter:
freiwilliger Rücktritt, sitzen bleiben, verbleib in der Schuleingangsphase, Klasse wiederholen, Nichtversetzung, Versetzung gefährdet
Material
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