Unfall & Sachbeschädigung
Konzept
Sachschaden bei Schülerinnen
Sachschaden bei Schülerinnen meint, dass z.B. Kleidungsstüccke u.a. in der Schule beschädigt, verloren gehen oder gestohlen werden.
Haftung durch die Stadt Köln
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Sachbeschädigung durch SchülerInnen/ Schülerschäden
Hier wird das Verfahren bei sogenannten. Schülerschäden beschrieben.
Schülerschäden sind Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen, die von namentlich bekannten Schülern nachweislich rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurden. Die Entscheidung, ob es sich um einen solchen Schaden handelt, trifft die Schule in ihrem eigenen Ermessen.
Ausgenommen sind:
- Schäden, deren Beseitigung im Vorfeld zwischen Schule und Eltern/Schülern einvernehmlich geregelt wurde,
- Schäden, bei denen der Verursacher nicht bekannt oder nicht zu ermitteln ist
- Schäden an Gebäuden bzw. von mit den Gebäuden verbundenen Einrichtungen (Toiletten, Wasserhähne, ect.)
Abwicklung der Schäden
Die Abwicklung der Schäden wird wie folgt geregelt:
- die Schule ermittelt den Schaden und den Schadenverursacher und hält dies in einem Schadenblatt fest (Anlage 1).
- haben mehrere Schüler/innen den Schaden verursacht ist für jede/n ein separates Schadenblatt zu erstellen
- der Schadenverursacher erhält von der Schule eine Kopie des Schadenblattes mit der Bitte, sich zum Sachverhalt zu äußern. Das Anschreiben (Anlage 2) enthält das Angebot an den Verursacher, den Schaden selbst zu beheben und ggfls. die Haftpflichtversicherung zu informieren.
- der Schulsachbearbeiter erhält nach einer 14-tägigen Frist eine Mitteilung (Anlage 3) mit beigefügter Schadenmeldung
- der Schulsachbearbeiter erfasst die Schäden statistisch mit Angabe von Datum, Schadenbeschreibung, Verursacher, geschätzte Schadenhöhe (Anlage 4) und meldet sie einmal jährlich dem Schulverwaltungsamt.
- meldet sich der Schadenverursacher innerhalb einer 14-tägigen Frist nicht, leitet die Schule den Vorgang an den Schulsachbearbeiter weiter
- der Schulsachbearbeiter veranlasst die Reparatur/Ersatzbeschaffung
- nach Vorliegen der Rechnung über die Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffung fertigt der Schulsachbearbeiter ein Mahnschreiben an den Schadenverursacher (Anlage 5)
- gleichzeitig ist gegenüber der Stadtkasse eine Annahmeanordnung zu erteilen.
- nach erfolglosen Einziehungsversuchen unterrichtet die Stadtkasse nach einer Frist von 30 Tagen, nach der in der Annahmeanordnung gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig erfüllt ist unterrichtet die Stadtkasse den Schulsachbearbeiter über die Nichtzahlung
- der Schulsachbearbeiter entscheidet innerhalb von 3 Monaten, ob das gerichtliche Mahnverfahren mit einem Mahnbescheid eingeleitet wird.
- vor der Einleitung des Vollstreckungsverfahren wägt der Schulsachbearbeiter das weitere Vorgehen ab. In die Entscheidung, ob eine Angelegenheit weiter verfolgt werden soll, fließt die Meinung der Schulleitung ein, ob unter sozialen und erzieherischen Aspekten ein Verzicht befürwortet werden kann.
- bei Schäden, unter 50.- € unterbleibt aus wirtschaftlichen Gründen das Vollstreckungsverfahren.
- Soll eine Schadenersatzforderung aus sonstigen Gründen nicht weiter verfolgt werden (§ 32 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung), ist dies schriftlich zu begründen.
- Entscheidet sich die anordnende Dienststelle für eine Niederschlagung, so ist der Stadtkasse eine entsprechende Annahme-Abgangsanordnung zu erteilen.
Alle Anlagen erhalten Sie in Tipps sowie unter Materialien / Verfahrensbeschreibung als Anhang, d.h. ganz zu Ende scrollen.
Unfall SchülerinIn/Personenschaden
Unfallanzeige
- Die Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Schule (Einrichtung) zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung/Schulweg) Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.
- Unfallanzeigepflichtig ist die Schulleiterin/ der Schuleiter. (Als Bevollmächtigter des Schulträgers) Formulare unter Material oder im Sekretariat!
- Die Unfallanzeigen ist 3x zu verfassen (evtl Kopie /Durchschlag). Zwei Exemplare sind an den Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse) zu senden.Ein Exemplar dient der Dokumentation in der Einrichtung/Schule.
- Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird , d.h. die Eltern des Kindes sind auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.
- Der Anzeigepflichtige oder sein Bevollmächtigter hat die Anzeige binnen 3 Tagen zu erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erhalten hat.
- Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitschäden sofort dem Unfallversicherungsträger zu melden (Telefon, Fax, Mail).
Das Formular finden Sie unter Material!
Rechtliche Rahmenbedingungen/Schadenersatz bei Personenschäden
Bei Interesse bitte aufklappen/ Schule & Recht: Mai 2013
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Ausführungen zur Aufsicht!
Erste Hilfe bei Personenschäden
Siehe Ausführungen bzgl. Erste Hilfe
Dienstunfall Beamte /Lehrer
Bitte folgen Sie dem Link:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/dienstunfaelle/index.html
Dienstunfall angestellte Lehrkräfte
Das Dezernat 47.5 bearbeitet für verbeamtete Lehrkräfte Dienstunfälle, Sachschäden und Amtshaftung, für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nur Sachschäden und Amtshaftungsfälle.
- Tarifbeschäftigte Lehrkräfte wenden sich bei Arbeitsunfällen bitte an die Unfallkasse.
- Bitte "allgemeinen Unfallbogen" umgehend ausfüllen und ans das Schulamt schicken (evtl. schon mal vorab per Fax)!
Erstattung von Sachschäden bei Dienstunfällen
Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet werden. Sind durch die Erste-Hilfe-Leistung nach dem Unfall besondere Kosten entstanden, so ist dem Beamten bei Nachweis der notwendige Aufwand zu ersetzen. (Formulare siehe oben)
Schulspezifischer Inhalt
allgemeine Informationen unter Sicherheitsunterweisung<br /><br />
Unter dem Punkt "Sicherheitsunterweisung" und dort unter "Material" finden sich Unterweisungshilfen zum Thema "Unfall".
zu beachten:<br />
Dienstunfall = verbeamtete Lehrer<br />
Arbeitsunfall = angestellte Lehrer<br />
Auf der Homepage der Bezirksregierung Köln wird das zuständige Dezernat 47 genannt und man findet dort alle erforderlichen Formulare. <br /><br />
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/47/index.html
/><br />
Auch angestellte Lehrer sollten bei einem Arbeitsunfall auf die Homepage der Bezirksregierung Köln schauen.
Material
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
- Hier finden Sie die Suchseite zu diesem Artikel. Tragen Sie in die Tabelle alle Begrifflichkeiten ein, unter denen Sie den Artikel suchen würden:
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