Förderempfehlung

Konzept

Schulprogramm

Text fehlt

Konzept

Merkmale einer gelungenen Förderempfehlung:

Beispiel:

An der Schule ist die Förderempfehlung zu den Zeugnisen nach einem Konferenzbeschluss verbindlich nach folgenden Merkmalen zu verfassen:

1.) Förderort ist u.a. die Schule und evtl. das Elternhaus.

2.) Die Förderempfehlungen werden nach Fächern getrennt verfasst.

3.) Es werden wirklich fördernde Aufgaben benannt (Keine Wiederholung bereits gescheiterter Aufgabenformate!)

4.) Beobachtungen werden kompetenzorientiert und kleinschrittig formuliert.

5.) Fördermaßnahmen werden kleinschrittig und verständlich benannt.

6.) Material wird benannt und evtl. Eltern zur Verfügung gestellt.

7.) Die Förderempfehlung wird in der unten genannten Tabelle (siehe Material!) formuliert. Ein einleitender Text kann hinzugefügt werden.

8.) Die Eltern des zu fördernden Kindes sind zum erläuternden Gespräch einzuladen.

Über den Adressaten Kind oder Erwachsenen/Eltern wurde bisher keine Einigung getroffen.

Die rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten s.u.

Bitte überprüfen Sie Ihre geschriebene Förderempfehlung auf die oben genannten Merkmale und legen Sie die Förderempfehlung dem 
Zeugnis bei, das Sie der Schulleitung zur Einsicht vorlegen.

Material

Formulare:

fehlen

Rechtliche Hintergründe:

zur Förderempfehlung:

- Förderempfehlungen werden zum Schulhalbjahr (ab Klasse 2) bei Versetzungsgefährdung und bei Nichtversetzung (zum Schljahresende) geschrieben.( §50 Abs. 2 SchulG NRW, VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen sind schriftlich zu erteilen und bei Bedarf mündlich zu erläutern. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen sind nicht Bestandteil des Zeugnisses. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Förderempfehlungen beschreiben Minderleistungen und zeigen Wege auf, diese zu beheben. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Adressaten der Förderempfehlungen sind Eltern, Schüler und Schülerinnen sowie die Schule selbst. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

- Eltern sollen miteinbezogen werden in die Förderung. Hierzu können Vereinbarungen mit Eltern/dem Schüler oder der Schülerin getroffen werden. (VV zu §7, 7.2 Abs.2 AO-GS)

Zur Förderung allgemein:

- „Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung.“ (Art. 8, Landesverfassung NRW )

- Jedes Kind hat ein Recht auf individueller Förderung! (§1 SchulG NRW)

- Unterricht ist so zu gestalten, dass Versetzung der Regelfall sein sollte. (§ 50 SchulG NRW / § 7 Verwaltungsvorschrift)

- Individuelle Förderung kann äußere wie innere Differenzierung sowie zusätzliche Förderangebote umfassen. (§ 4 AO- GS)

Kategorien

 

 

Material


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