Bildungspaket/ Ausflüge/Klassenfahrten

Konzept

Erstattungen von Geldern zu Ausflügen und Klassenfahrten im Rahmen des Bildungspakets

a.) Die betreffenden Eltern stellen -rechtzeitig- (6-8 Wochen vor der Klassenfahrt) einen Antrag auf Kostenübernahme der Klassenfahrten oder des eintägigen Ausflugs beim Sozialamt oder Jobcenter.

Hierzu füllt die Schule den Eltern die Bescheinigung über die Klassenfahrt aus. Die Bescheinigung ist Teil des offiziellen Antrags, den die Eltern Online oder beim Jobcenter erhalten.

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