Elternsprechtag

Konzept

Elternsprechtag an der KGS Friedlandstraße

Schulprogramm

fehlt

Konzept

Allgemeine Grundsätze und Ziele

Zu den Pflichten von LehrerInnen gehört es u.a., Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten.

Dazu stehen die LehrerInnen den Eltern an mindestens einem Sprechtag im Schulhalbjahr (siehe Termine) sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen für Rücksprachen und Beratung zur Verfügung.

Eine Information und Beratung erfolgt über:

  • die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
  • die Bewertungsmaßstäbe für die Notengebung
  • den individuellen Leistungsstand und einzelne Beurteilungen
  • Fragen der Erziehung
  • die (zukünftige) Schullaufbahn / so z.B. im Rahmen des Gesprächs zur Schulformempfehlung im Dezember in der Klasse 4

Die LehrerInnen arbeitet hierbei insbesondere mit dem schulpsychologischen Dienst zusammen.

Die Pflichten der Eltern u.a. sich Informationen einzuholen und auf die Einhaltung von Terminen zu achten werden im Elternvertrag der Schule formuliert, den sie bei der Anmeldung der Schulneulinge unterschreiben.

Tipps:

  • Wichtige Vereinbarungen sind schriftlich zu protokollieren und ggf. lässt man die Eltern unterschreiben. Bei dem Beratungsgespräch im Rahmen der Schulformempfehlung in Klasse 4 ist dies sogar Pflicht.
  • Ist ein Konfliktgespräch zu befürchten, gehen Sie bitte mit einer Kollegin/einem Kollegen (als Zeugen/Zeugin) in das Gespräch.
  • Bieten Sie eine feste Sprechstunde an.

 

Termine für die Elternsprechtage

An der KGS Friedlandstraße werden die Elternsprechtage verbindlich in folgendem Zeitraum und entsprechender Anzahl durchgeführt:

Gültig ab 2013/2014

Klasse 1:

  • im November (verpflichtend für alle Eltern)
  • im März (verpflichtend für alle Eltern)
  • bei Zeugnisausgabe offene Sprechstunde an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

Klasse 2:

  • im November (verpflichtend für alle Eltern)
  • im März (verpflichtend für alle Eltern)
  • bei Zeugnisausgabe zum Halbjahr "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

Klasse 3:

  • im November

(Einladung an alle Eltern/ Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information. Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen müssen kommen, für alle anderen gilt die "kann" Regel.)

  • im März

(Einladung an alle Eltern/ Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information. Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen, müssen kommen. Für alle anderen gilt die "kann" Regel.)

  • bei Zeugnisausgabe zum Halbjahr "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

Es muss an der KGS Friedlandstraße mindestens 1x im Schuljahr ein verbindlicher Gesprächstermin stattgefunden haben!

Klasse 4:

  • im November /Dezember

als Beratungsgespräch im Rahmen der Schulformempfehlungen. Für alle Eltern verpflichtend zu gestalten!

  • im März

(Einladung an alle Eltern/Alle Eltern haben ein Recht auf den Sprechtag u. Information Aber nur Eltern, bei denen die LehrerInnen Gesprächsbedarf haben oder die sie selten sprechen, müssen kommen. Für alle anderen gilt die "kann" Regel.)

  • bei Zeugnisausgabe zum Halbjahr "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen
  • bei Zeugnisausgabe zum Schuljahresende "Offene Sprechstunde" an einem Tag bei Nachfragen zum Zeugnis / u. bei Förderempfehlungen

Es muss an der KGS Friedlandstraße mindestens 1x im Schuljahr ein verbindlicher Gesprächstermin stattgefunden haben!

Die genauen Termin entnehmen Sie bitte der Jahresplanung der Schulentwicklung.

Terminfindung

Bei der Terminierung der Elternsprechtage sind zwischen den durchführenden Lehrern möglichst Absprachen zu treffen. Idealerweise finden möglichst viele Klassen- Sprechstunden gleichzeitig statt, damit den Eltern mit mehreren Kindern ein Mehrfachweg erspart wird, sowie der Hausmeister entlastet wird.

Die Schulleitung und der Hausmeister sind spätestens eine Woche vorher schriftlich mit einer Liste zu informieren.

Die Information erfolgt über die Lehrerin / den Lehrer persönlich an den Hausmeister - nicht über die Schulleitung.

Bei Eltern mit mehreren Kindern an der Schule werden die Sprechstundentermine möglichst so gelegt, dass den Eltern zu lange Wartezeiten erspart werden. Eine Absprache der betroffenen Klassenlehrer ist von Nöten.

Das übliche Informations- und Beratungsgespräch an Elternsprechtagen dauert mindestens 15- 20 Minuten oder aber länger. (Teilzeitkräfte ausgenommen)

Allen Eltern muss ein für sie passender Termin angeboten werden. Sollten Eltern am Elternsprechtag verhindert sein, ist ihnen ein Ersatztermin an einem anderen Tag anzubieten.

Beachten sie auch die Regelungen zu Elternsprechtagen bei Teilzeitkräften an unserer Schule.

Auch FachlehrerInnen bieten auf Wunsch Gesprächstermine an.

 

Material

Hier finden Sie das Material:

Materialsammlung

z.B.:

  • Briefe
  • Beispiel- Vorlagen für Einladungen zum Elternsprechtag
  • Einladung zu "Offener Sprechstunde /z.B. wenn es eine offen Sprechstunde gibt.
  • Einladung zum Elternsprechtag mit festen Terminen für alle Eltern
  • Einladung zum Gespräch bzgl. "Schulformempfehlung" in der Klasse 4

(AO-GS Infoblatt auf Seite 2 des Briefes beachten und auf Aktualität und Gültigkeit überprüfen!)

  • Einladung am Ende des 4. Schuljahres/ Sprechstunde nach Zeugnisausgabe und kein Sprechtag mehr

(Die Briefe dienen als Vorlage und können bzw. müssen geändert werden.)

Formulare

  • Schriftliche Vereinbarungen/ Sollte am Ende des Eltergespräch eine schriftliche Vereinbarung stehen, so sollte dieses Formular benutzt werden:
  • Schweigepflichtentbindung / Schweigepflichtsentbindung
  • Beispielbrief einer Klassenlehrerin an die einzuschulenden Kinder

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

Rechtliche Hintergründe

SchulG NRW

§ 44 Information und Beratung

ADO:

§ 9 Information und Beratung

(1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Absatz 1 SchulG), an Berufskollegs auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (§ 41 Absatz 2 SchulG). Den Schülerinnen und Schülern geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand.

(3) Lehrerinnen und Lehrer und Eltern arbeiten zur Förderung der Schülerinnen und Schüler eng zusammen. An einem Sprechtag im Schulhalbjahr sowie in Sprechstunden oder in Ausnahmefällen an besonders zu vereinbarenden Terminen stehen die Lehrerinnen und Lehrer den Eltern und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rücksprachen und Beratung zur Verfügung.

 

Kategorien

 

 

Material


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

 

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