Lernmittelbestellung
Konzept
Schulprogramm
fehlt (Evtl. allgemeingehaltene Information)
Konzept
Allgemein/ Für Lehrerinnen und Lehrer
Als Lernmittelbestellung, häufig auch als Buchbestellung/ Bücherbestellung / Schulbuchbestellung bezeichnet, versteht man den jährlichen Kauf von Büchern und anderen Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler der Klassen bei einer oder mehreren Buchhandlungen.
Die Lernmittel/ Schulbuchbestellung findet jeweils am Ende des Schuljahres statt. (Siehe Jahresplanung der Schulentwicklung)
An diesem Termin werden für jede Stufe Lernmittel ( Bücher u.a.) bestellt. Dabei trägt jede Stufe ihre Bestellungen in eine Tabelle im QS Wiki (Siehe Material am Ende des Artikels)eine.
Die Schule verfügt über ein bestimmtes Kontingent an Geld, dass sich aus LFG Anteil und Eigenanteil zusammensetzt.
LFG Anteil= Das Geld, was die Schule von der Stadt Köln pro Schüler zur Bestellung von Lernmitteln (Kein Verbrauchsmaterial) bekommt.
Eigenanteil= Das Geld, dass Die Eltern vor den Ferien bezahlen müssen und für dass auch Lernmittel, aber auch Verbrauchsmaterial für die SchülerInnen gekauft werden muss.
Genaue Erklärungen siehe weiter unten!
Es ist auf Folgendes zu achten:
- Tragen Sie in der Tabelle nur in die roten Felder für ihre Stufe ein:
ISBN Nummer/ Name des Lehrwerkes/ Anzahl der benötigten Bücher/ ANzahl der vorhandenen Bücher ein.
- Es werden nur Lehrwerke bestellt, die unserem schulinternen Curriculum entsprechen:
- Lehrwerke müssen in der Lehrerkonferenz genehmigt worden sein. ( z.B. neues Mathebuch/ Sprachheft usw.)
- Innerhalb der Stufe werden die Bestellungen abgesprochen. Es wird nicht für eine Klasse ein Lehrwerk und für die andere ein anderes Lehrwerk bestellt.
- Rechtschreibkartei nach Sommer Stumpenhorst wird möglichst weder über das LFG (Geld aus dem Lehrmittelfreiheitsgesetz) nooch den Eigenanteil bestellt.
- Die erste Klasse darf etwas mehr bestellen als die anderen Schuljahre
- die Verteilung der Gelder für die Schulstufen sollte ansonsten (entsprechend der Schülerzahlen in der Stufe) relativ ähnlich sein.
- Es wir bei der Bestellung ein finanzieller Puffer von mindestens 30 Euro gelassen.
- Es wird in die LFG Liste eigetragen./ Richtwert ist die dort angegebene zur Verfügung stehende Gesamtsumme! (LFG + Eigenanteilkonto)
Am Ende wird überprüft:
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In den letzten Jahren war der Durchschnittsbetrag 36 Euro. Demnach ergibt sich folgende Aufteilung:
Beispiel:
36 Euro = Durchschnittsbetrag
1/3 des Durchschnittsbetrages =12 Euro Eigenanteil der Eltern
2/3 des Durchschnittsbetrages =24 LFG Mittel
Der LFG Beitrag wird Mal die Anzahl der Schüler genommen, die die Schule im Oktober des Vorjahres hat.
Beipiel: 24 Euro x 189 Schüler = LFG Anteil für das Schuljahr
HSU
Zusätzlich zu dem LFG Anteil werden für pro Schüler aus dem "Muttersprachlichen/Herkunftssprachlichen Unterricht" (HSU) jeweils x Euro dazu berechnet.
Die Zahlen bzgl. HSU Kindererfragen Sie bitte bei Frau Rottländer
Den Betrag "pro Schüler HSU" wird vorher vom Amt für Schulentwicklung mitgeteilt.
Beispiel:
Im Jahr 2013 war der Betrag
- 17 Euro pro HSU Kind und
- 12 Euro pro Sozialschein
Jobcenter
Manche Eltern müssen nicht den Eigenanteil bezahlen. Dies müssen Sie jedoch mit einem Bescheid des Jobcenters nachweisen.
Den Betrag von 1/3 des Gesamtbetrags (12 Euro) übernimmt hier der Schulträger, also die Stadt Köln.
Deutsch als Zweitsprache
Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ meint Kinder, die
- in Vorbereitungsklassen
- in Auffangklassen als Förderklassen
- in Fördergruppen der Regelklassen
eine zusätzliche Förderung erhalten. Pro Kind gibt es einen Zuschlag.
Bestellen und Abrechnen über LFG Anteil
Die Bestellung über den LFG Anteil geschieht, da Mittel der Stadt Köln ausgegeben werden, bei einer vorher festgelegten Bücherhandlung. Diese wird der Schule vom Bürgeramt Mülheim vorher mitgeteilt und bleibt ca. 3 Jahre der Schule zugeteilt.
Bei der Bestellung über den LFG Anteils muss beachtet werden, dass die Stadt Köln den Schülerinnen und Schülern lediglich Lernmittel zur Verfügung stellt.
Demnach ist die Bestellung von Verbrauchsmaterial also eigentlich/ grundsätzlich nicht gestattet. Das gleiche gilt für die Bestellung von Lehrerbänden, die ja auch nicht von den Schülerinnen und Schülern direkt benutzt werden, bzw. diesen zur Verfügung gestellt werden. Zumindest Verbrauchsmaterial sollte möglichst über den "Eigenanteil" bestellt werden.
Mit dieser Buchhandlung hat die Stadt Köln einen Vertrag abgeschlossen, dass der Stadt Köln ein bestimmter Prozentsatz der Bestellkosten erlassen werden.Dieser Rabatt kommt leider nicht der Schule zu gute, darf dementsprechnd also auch nicht mit in die Bestellung miteinbezogen werden.
Der Buchhandlung (siehe Material) wird der Bestellschein / die Tabelle zugefaxt oder gemailt. Mit der zuständigen Mitarbeiterin in der Buchhandlung ist telefonisch die Vorgehensweise abzusprechen. Für evtl. Fehler oder Nachfragen bzgl der Bestellung muss in der Schule jemand zur Verfügung stehen.
An die Stadt Köln, bzw. hier das Bürgeramt Mülheim, ist der Bestellschein ( gelber Zettel) mit der Bestellung zu schicken. Auf dem Bestellschein kann auf die Bestelliste /Exelliste verwiesen werden.Außerdem muss später die Rechnung der Buchhandlung als "sachlich richtig" bestätigt werden und an das Bürgeramt Mülheim zu schicken (siehe Material/ Adressen)
Der Bestellschein ist bei Frau Rottländer zu erfragen. Von allen Vorgängen:
- Bestelliste
- Bestellschein
- Faxbestätigung ( Email Bestätigung der Bestellung)
ist eine Kopie im "LFG Ordner" abzuheften.
Eigenanteil
1/3 des Durchschnittsbetrags müssen die Eltern jedes Kindes am Ende / Anfang jedes Schuljahres bezahlen. Ausnahmen regelt das Soziale Gesetzbuch (SGB). So ist es möglich, dass Kinder/ Eltern von der Bezahlung des Eigenanteils befreit werden, wenn sie einen Sozialschein vorlegen.
Diese Sozialscheine vom Jobcenter müssen umgehend bei Frau Rottländer abgegeben werden. ( Entweder durch die Eltern selbst oder aber durch die einsammelnde Klassenlehrerin). Mit diesen wird der "Sozailscheinzuschuss berechnet/ siehe LFG
Der "Eigenanteil ermittelt sich demnach aus folgender Rechnung
Anzahl der SchülerInnen ohne Sozialschein x 1/3 des Durchschnittsbetrag = Eigenanteil
Beispiel:
29 Kinder ohne Sozialschein x (13 von 36 Euro) = 29 Kinder x 12 Euro = 348 Euro Eigenanteil
Kontoverwaltung Eigenanteil
Aufgabenbeschreibung:
- Übersichtsliste erstellen für die Klassen (Konrektorin)
- Geld einsammeln und bei fehlenden Beträgen nachhaken
- Gelder einzahlen
- Rechnungen entgegenehmen und begleichen -direkt- an Rechnungssteller (Vorher Absprache mit SL!)
- Überblick an Kollegium und Schulleitung über Kontostand (Einmal im Halbjahr)
Das gehört ausdrücklich nicht in den Aufgabenkatalog:
- Bestellungen inhaltlich bewerten und inhaltlich selektieren ( Aufgabe Konferenz/ SL)
- Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Schulleitung oder Konferenz. Die jeweilige Eigenanteilverwalterin / der Eigenanteilverwalter (derzeit Frau Vöbel) setzt diese Beschlüsse/ Entscheidungen lediglich um.
Befreiung vom Eigenanteil
Befreiung vom Eigenanteil erfolgt nur nach Vorlage der Bescheinigung:
Invalid line: *
Köln Pass gilt NICHT!
Den Eltern mit der Befreiung vom Eigenanteil sind der Stadt Köln mitzuteilen. Den Eigenanteil zahlt nun die Stadt Köln
Kopiergeld ist trotzdem (freiwillig) zu zahlen!
Kopiergeld
Zusammen mit den den 12 Euro Eigenanteil sollten die Eltern 8 Euro Kopiergeldkosten als Spende an die Schule bezahlen. Der Betrag ( 20 Euro) wird zusammen eingesammelt. Die Bezieher von Hartz 4 u.a. sind die 12 Euro Eigenanteil erlassen, es ist trotzdem nach den 8 Euro Kopierkosten zu fragen. Das Geld geht ebenfalls auf das Konto vom "Eigenanteil" und ist für Kopien, Toner u.a. gedacht.
Bestellen und Abrechnen über Eigenanteil
Die Bestellung über den Eigenanteil läuft zum Teil anders ab, als die Bestellung über die LFG Mittel. Die Buchhandlung, bei der bestellt wird, ist jedoch nicht festgelegt. (Es darf jedoch die gleiche Buchhandlung sein!) Es ist nach einem Rabatt zu fragen ( Beispielhaft: 10 Prozent). Dieser Rabatt kommt der Schule/ den Geldern der Eltern zu Gute.
Über den Eigenanteil ist möglichst das Verbrauchsmaterial zu bestellen. Die Lernmittel sind nicht zur Ausleihe gedacht, sondern stehen den Kindern und Eltern später zur Verfügung.
Die Bestelllisten und Rechnungen sind keinem Amt vorzulegen, sondern in der Schule zu verwalten.
Von allen Vorgängen:
- Bestelliste
- Bestellschein
- Faxbestätigung ( Email Bestätigung der Bestellung)
ist eine Kopie im "LFG/Eigenanteil Ordner" abzuheften.
Bestellung von Lehrmittel für Lehrkräfte
- Zur Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Lehrmitte! und zur Tragung der dafür anfallenden
Kosten ist in Nordrhein-Westfalen gemäß §§ 79, 92 Abs. 3, 94 Abs. 1 SchulG NRW der Schulträger verpflichtet. Darunter fallenauch die von Lehrkräften zu verwendenden Schulbücher. (OVG NRW, Ls. 2) i ' ' .
- Der daneben bestehenden Pflicht des Dienstherrn, dem Beamten die für die Dienstausübung erforderlichen Arbeitsmittel zur
Verfügung zu stellen, wird vor diesem Hintergrund im Allgemeinen dadurch genügt, dass der Dienstherr auf den Schulträgerdahin einwirkt, dem Beamten die notwendigen Lehrmittel zur Verfügung zu stellen. (OVG NRW, Ls. 3) _Kommt der Schulträger seiner Bereitstellungspflicht nicht nach, dan' der Beamte in aller Regel nicht ohne Weiteres zur Selbsthil-fe greifen und eine Ersatzbeschaffung vornehmen. Unter besonderen Umständen kann allerdings die primäre Ausstattungs-pflicht des Dienstherrn wieder aufleben und ein Selbsteintrittsrecht sowie ein Erstattungsanspruch des Beamten gegen denDienstherrn gegeben sein. (OVG NRW, Ls. 4)Die genannten schulrechtlichen Vorschriften beschränken sich inihren Rechtswirkungen auf das Verhältnis-zwischen dem Land und dem Schulträger. Sie dienen nicht dem Schutz des in denSchulen eingesetzten pädagogischen Lehrpersonals und gewähren einem Lehrer ,gegenüber dem Schulträger kein subjektivesRecht auf Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln. (OVG NRW, Rn. 75) „1von2il Konsequenzengaus der EntscheidungDie Kosten für die"Anschaffung von Schulbüchern trägt im Ergebnis der Schulträger. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:Ausgangspunkt ist die Vorschrift des § 79 SchulG NRW, wonach tatbestandliche Voraussetzung für die Pflicht der Schulträger zurBereitstellung von Lehrmitteln deren Erforderlichkeit für einenordnungsgemäßen Unterricht ist.
- Soweit Lehrkräfte gegenüber der Schule den Bedarf an für den
Unterricht benötigten Schulbüchern, deren Einführung als Lern-mittel die Schulkonferenz beschlossen hat, geltend machen, istzunächst zu prüfen, ob dieser Bedarf aus den an der Schule be-reits in der Schulbibliothek vorhandenen Büchern gedeckt wer-den kann.Besteht diese Möglichkeit nicht, ist der Bedarf unter Nutzung desmit dem Schulträger abgestimmten Budgets zu decken. Es istdavon auszugehen, dass diese Thematik in den zwischen Schu-le und Schulträger bestehenden bewährten Strukturen einer ein-vernehmlíchen Lösung zugeführt werden kann. iEine Anschaffung des Schulbuchs kommt insbesondere für dieSchulbibliothek in Betracht. lm Hinblick darauf, dass ein Schul-buch regelmäßig innerhalb der Schule mehrere -Jahre genutztwerden kann, ist dafür Sorge zu tragen, dass vorhandene Schul-bücher in den folgenden Schuljahren weiterhin genutzt werdenkönnen. Dabei ist nach der Entscheidungdes OVG NRW sicher-zustellen, dass die Lehrkraft über Schulbücher in der gleichenAuflage wie die Schüler verfügt. Bei der von der Schulkonferenzzu treffenden Entscheidung, welche Schulbücher im folgendenSchuljahr im'Unterricht eingesetzt werden sollen, ist auch derhieraus resultierende Bedarf der Lehrkräfte zu berücksichtigen.Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRWkommt in der Regel weder eine Ermächtigung zum Kauf noch dieErstattung von Kosten für ein durch die Lehrkraft angeschafftesSchulbuch in Betracht.
ISBN Suche
- Suchen Sie das Buch bei Amazon, hier können Sie auch die ISBN Nummer und den Preis herausfinden .
www.amazon.de
- Wenn Sie nichts finden bei Amazon, dann bei "google" suchen
http://www.google.de/shopping?hl=de&tab=wf
- Achtung: verschiedene Bundesländer Ausgaben.
Arbeiten mit der LFG Tabelle/ Eigenanteiltabelle / Ablauf der Bestellung
Die Lehrer tragen in die LFG Tabelle die roten Felder ein.
- -Alle- Bestellungen die sie vornehmen möchten! (Eigenanteil und LFG!)
Die Schulleitung trägt in die LFG Tabelle die grünen Felder ein:
- LFG Anteil
- HSU Anteil pro Kind
- Sozialschein Anteil pro Kind
- "Kontostand Eigenanteil"
Für Schulleitung und Sekretärin
Die Bestellung der freien Lernmittel für das kommende Schuljahr nehmen Sie bitte bei der-selben Buchhandlung vor, die Sie auch in diesem Schuljahr beliefert hat.
Alle Schulen senden ihre Bestellformulare für die freien Lernmittel (als Hauptaufträge spätes-tens innerhalb von vier Wochen nach Schuljahresbeginn, Berufskollegs spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn) weiterhin über ihre/n zuständige/n Schulsach-bearbeiter/in im Bürgeramt bzw. die Gemeinschafts- und Gesamtschulen über die Schul-sachbearbeiter/innen im Amt für Schulentwicklung, Bestellungen bei einer anderen Buch-handlung sind nach wie vor unzulässig.
Nach den Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW stellt die Schulverwaltung innerhalb des Schulträgeranteils nur die Gelder für die erforderlichen Lernmittel, die den Schüler/innen grundsätzlich ausgeliehen werden, bereit. Keine freien Lernmittel sind Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsma-terial verwendet werden. Diese sind erforderlichenfalls wie bisher als Teil der persönlichen Ausstattung von den Eltern zu beschaffen.
Die Buchhandlungen wurden bei der Auftragsvergabe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorab bestellten Lernmittel zum Schuljahresbeginn in den Schulen vorliegen müssen. Vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Buchhandlung den Liefertermin.
Bitte prüfen und bestätigen Sie sofort Ihre korrekte Schulbuchlieferung und schicken Sie die Rechnung/ den Lieferschein an Ihr Bürgeramt bzw. die Gesamtschulen und Gemeinschafts-schulen an das Amt für Schulentwicklung zur Bezahlung weiter, da alle Rechnungen sofort nach Zugang der Lieferung fällig sind und umgehend beglichen werden müssen. Das Buch-preisbindungsgesetz, dem auch die Schulbücher unterliegen, verbietet einen Zahlungsauf-schub über 30 Tage nach Lieferung hinaus.
Die Durchschnittsbeträge für die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lern-mittel sind weiterhin unverändert, der Eigenanteil der Eltern bzw. volljährigen Schüler/innen beträgt weiterhin ein Drittel des Durchschnittsbetrages, der Schulträger übernimmt zwei Drit-tel. Von den Eltern darf ein höherer Eigenanteil (mehr als 1/3 des Durchschnittsbetrages) zu den Lernmitteln nur auf freiwilliger Basis gefordert werden. Die Liste der Durchschnittsbeträ-ge ist zu Ihrer Information beigefügt.
Bezüglich der Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils gilt die gleiche Regelung wie in diesem Schuljahr:
Von der Zahlung des Eigenanteils sind wie bisher aufgrund des Schulgesetzes NRW die Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII befreit. Aufgrund eines weitergehenden Beschlusses des Rates der Stadt Köln sind auch die Empfänger/innen von Leistungen nach
- SGB II (Hartz IV) - SGB VIII (Wirtschaftliche Jugendhilfe) sowie - Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten nach Vorlage einer Kopie ihres Bewilligungsbescheides des Leistungsträgers die sonst im Rahmen des Eigenanteils selbst zu beschaffenden Lernmittel auch von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Köln-Pass-Inhaber sind nicht automatisch von der Zahlung des Eigen-anteils befreit.
Die Leistungen innerhalb des Bildungspakets haben keinen Einfluss auf die Lernmittelfrei-heit. Beide Vergünstigungen werden nebeneinander gewährt.
Der für die Teilnahme am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ festgelegte zusätzliche Betrag in Höhe von 22,00 € bleibt ebenfalls unverändert. Zielgruppe für die Teilnahme am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ sind Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf in der deutschen Sprache (Vorbereitungsklassen, Auffangklassen als Förderklassen, Fördergruppen in der Regelklasse). Die freien Lernmittel für diesen Unterricht bitte ich ebenfalls ausschließlich bei Ihrer Vertragsbuchhandlung zu bestellen.Schüler/innen, die am Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ teilnehmen, bitte ich auf dem Ihnen vorliegenden Vordruck namentlich zu erfassen und diesen der jährlichen „Abrechnung der freien Lernmittel“ beizufügen. Nur wenn dieser Nachweis der Abrechnung beiliegt, können diese Schülerzahlen berücksichtigt werden.Die Schüler/innen aller Schulformen, die am „Muttersprachlichen Unterricht“ teilnehmen, melden Sie bitte weiterhin mit dem entsprechenden Vordruck an das Schulamt/401- Frau Böke sowie Ihrem/r zuständigen Schulsachbearbeiter/in.
Material
Briefe
Was müssen die Eltern zum neuen Schuljahr bezahlen/ Was müssen sie kaufen für Ihre Kinder?
Hier finden Sie das Material:
Material hinzufügen
Hier (nur für Steuerungsgruppe)
LFG Tabelle
Datei Tabelle Bücherbestellung.png bei Migration nicht gefunden.
Bitte NUR in den orangen Kästchen eintragen! Zustehenden Betrag beachten!
- Tabelle alternativ als Arbeitsblatt (Sekretärin gibt ein/ Vorgabebetrag evtl. mit der Hand eintragen!): Hier
- Anleitung für Arbeit mit der Tabelle für SL hier
<big>Buchbestellung 2018</big>
Eigenanteil Tabelle
NUR FÜR SCHULLEITUNG
https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AqN_eUC44fmtdC1qV3NkTENqZ1lPQ1dfX2Nfdi0xUlE&usp=sharing
Die Verbrauchsposten (Arbeitshefte usw.) werden von der LFG Tabelle ausgetragen und in diese Tabelle eingetragen.Bitte in jeder Stufe absprechen und die orangen Spalten eintragen: ISBN. Buch Preis und Anzahl der benötigten Bücher (Anzahl der vorhandenen Bücher trage ich ein!)
Arbeiten mit den Online Tabellen
1.) Ziel: Gesamtbetrag berechnen
- SL trägt alle roten Felder ein in die LFG Tabelle
2.) Ziel: Bedarf ermitteln
- LehrerInnen tragen die Bestellliste (Bedarf - Bestand) in die Tabelle ein. (Online oder als Arbeitsblatt)
- Den LehrerInnen muss pro Stufe ein Maximalbetrag vorgegeben werden! Online Tabelle macht das automatisch/ im Arbeitsblatt muss dies von der SL eingetragen werden)
3.) Ziel: Trennung LFG/ Eigenanteil Posten
- Die SL überträgt Verbrauchsmaterialposten aus der LFG Tabelle in die "Eigenanteiltabelle" bis der Eigenanteil ausgeschöpft ist.
- Die orangenen Zeilen (nicht die blauen) können ausgeschnitten (markieren und dann Strg x) und in der Eigenanteil Tabelle an der gleichen Stelle wieder eingefügt werden (Strg v)
4.) Ziel: bestellen
Die Tabelle LFG und die Tabelle Eigenanteil werden als pdf heruntergeladen und an den Buchhandel geschickt, bei dem jeweils bestellt wird.
Ansprechpartner
Buchhandlung zu LFG (Evtl. auch Eigenanteil hier bestellen/ Prozente erfragen!)
Buchhandlung Steffen
AP: Frau Baron
Kundennr: 20548
Mail: Buchhandlung-teterow@steffenbuch.de
Malchiner Str.1517166 Teterow
Tel: 03996-172598Fax: 03996-122251
Bürgeramt Mülheim
Otto Schmitz 0221 /221 99467
Fax:
Amt für Schulentwicklung
Evelyn Kruse 0221 221 29069
Rechtliche Hintergründe
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Lehrer/Lernmittel/Lernmittelfreiheit/
Verordung über die Lernmittelfreiheit/ Durchschnittsbeträge LFG /Bitte mit BASS Vergleichen!
Definition Lernmittel im § 29 Schulgesetz NRW
Lernmittelfreiheit im § 96 Schulgesetz NRW
Material
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Synonyme / Suchseite
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