Teilzeit
Konzept
Informationen des Schulamtes (Intranet)
Teilzeit /Beurlaubung
Teilzeitbeschäftigung ist eine Freistellungsmöglichkeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Sie wird nur auf Antrag gewährt. Er ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung oder eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gewünscht wird.
Merkblätter
- Merkblatt Teilzeit Tarifbeschäftigte
- Merkblatt Teilzeit Beamte
- Merkblatt Beurlaubung Beamte
- Merkblatt Beurlaubung Angestellte
Anträge
- Antrag Teilzeit Beurlaubung Beamte (49 kb)
- Antrag Teilzeit Beurlaubung Tarifbeschäftigte (271 kb)
- Voraussetzungslose Teilzeit Block Beamte (79 kb)
- Voraussetzungslose Teilzeit Block Tarifbeschaeftigte (80 kb)
- Teilzeit Block familiäre Gründe Beamte (91 kb)
- Teilzeit Block familiäre Gründe Tarifbeschäftigte (92 kb)
- Beiblatt Anträge Ver §63 §65
Einsatz von Lehrkräften in Teilzeit - Handreichung
Material
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
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