Klassenkonferenz
Konzept
Aufgaben der Klassenkonferenz
- Entscheidung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse.
- Beratung über den Leistungsstand der Schüler
- Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen
- Beurteilung des Arbeitsverhaltens und Sozialverhaltens
- Weiterführen der sonderpädagogischen Förderung oder dessen Aufhebung. Siehe unter AOSF.
- Entscheidungen über weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichem Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich
►Die Klassenkonferenz berät und bestimmt -nicht- über Ordnungsmaßnahmen wie den Ausschluss vom Unterricht. Dies geschieht bei Anlass in einer Teilkonferenz.
Klassenkonferenz an der GGS Don Bosco
An unserer Schule werden die Anliegen in der Regel in Jahrgangstufenkonferenzen oder der Lehrerkonferenz abgestimmt. Die Klassenkonferenz tagt nur in in bestimmten Fällen wie einem AOSF, Anträge die Versetzung betreffend u.a..
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes zusammengefasst unter Mitwirkungsgremien
- der schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§ 62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Klassenkonferenz
Mitwirkungsgremium* | Vorsitz (stimmberechtigt) | Mitglieder (stimmberechtigt) | Beratende (können Anträge stellen) | Bemerkungen | Schulaufsicht / Schulträger
|
---|---|---|---|---|---|
Klassenkonferenz | KlassenlehrerIn | LehrerInnen der Klasse u. pädagogische und sozialpädagogische Personal | Vorsitzende(r) u. Stellvertretung der Klassenpflegschaft / SchulleiterIn oder von ihr / ihm Beauftragte(r) | Die Klassenkonferenz berät und bestimmt seit dem "SchulG ÄG 2006" -nicht- mehr über Ordnungsmaßnahmen wie den Ausschluss vom Unterricht. Dies geschieht bei Anlass in einer Teilkonferenz. | Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen |
''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der
pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können. |
Schulspezifischer Inhalt
Schulprogramm
Text fehlt
Konzept
Text fehlt
Material
Briefe
Rechtliche Hintergründe
fehlt
Kategorien
Material
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