Lernmittelbestellung

Konzept

Schulprogramm

fehlt (Evtl. allgemeingehaltene Information)

Konzept

Allgemein/ Für Lehrerinnen und Lehrer

fehlt

Finanzierung

Die Lernmittel/ Schulbuchbestellung findet jeweils am Ende des Schuljahres, meistens in der ersten Ferienwoche statt. (Siehe Jahresplanung der Schulentwicklung)

Die Bezahlung geschieht durch drei verschiedene Geldquellen

  • 1 LFG Anteil (Lernmittefreiheitsgesetz) Dieser wird im allgemeinen
  • Konto mit Eigenanteil
  • Eingesammeltes Eigenanteil zum Ende/ Anfang des Schuljahres des Schuljahres

fehlt

LFG

Im Lernmittelfreiheitparagraph des Schulgesetzes (§ 96 SchulG NRW) ist allgemein festgelegt, dass:

  • den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger, also der Stadt Köln, von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen werden. Den Schülern sollen so z.B. Bücher ausgeliehen werden.
  • zum Erwerb dieser Lernmittel ( z.B. Bücher) setzt die Stadt Köln als Schulträger einen Betrag fest. Von diesem übernimmt sie 2/3 und die Eltern übernehmen 1/3. Dieser von den ELtern übernommene Teil nennt man "Eigenanteil"
  • die Lernmittel die bestellt werden, müssen vom Land nach § 30 SchuG NRW vom Land genehmigt worden sein. Eine List der genehmigten Lernmittel sehen sie hier: fehlt

Ermittlung des LFG Betrages

fehlt

MSU und Jobcenter

fehlt

Bestellen und Abrechnen über LFG Anteil

fehlt

Eigenanteil

fehlt

Kopiergeld

fehlt

Bestellen und Abrechnen über Eigenanteil

fehlt

Arbeiten mit der LFG Tabelle/ Eigenanteiltabelle / Ablauf der Bestellung

fehlt

Material

Briefe

fehlt

Ansprechpartner

fehlt

Rechtliche Hintergründe

fehlt

Kategorien

 

 

Material


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Synonyme / Suchseite

 

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