Lernmittelbestellung
Konzept
Schulprogramm
fehlt (Evtl. allgemeingehaltene Information)
Konzept
Allgemein/ Für Lehrerinnen und Lehrer
fehlt
Finanzierung
Die Lernmittel/ Schulbuchbestellung findet jeweils am Ende des Schuljahres, meistens in der ersten Ferienwoche statt. (Siehe Jahresplanung der Schulentwicklung)
Die Bezahlung geschieht durch drei verschiedene Geldquellen
- 1 LFG Anteil (Lernmittefreiheitsgesetz) Dieser wird im allgemeinen
- Konto mit Eigenanteil
- Eingesammeltes Eigenanteil zum Ende/ Anfang des Schuljahres des Schuljahres
fehlt
LFG
Im Lernmittelfreiheitparagraph des Schulgesetzes (§ 96 SchulG NRW) ist allgemein festgelegt, dass:
- den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen vom Schulträger, also der Stadt Köln, von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen werden. Den Schülern sollen so z.B. Bücher ausgeliehen werden.
- zum Erwerb dieser Lernmittel ( z.B. Bücher) setzt die Stadt Köln als Schulträger einen Betrag fest. Von diesem übernimmt sie 2/3 und die Eltern übernehmen 1/3. Dieser von den ELtern übernommene Teil nennt man "Eigenanteil"
- die Lernmittel die bestellt werden, müssen vom Land nach § 30 SchuG NRW vom Land genehmigt worden sein. Eine List der genehmigten Lernmittel sehen sie hier: fehlt
Ermittlung des LFG Betrages
fehlt
MSU und Jobcenter
fehlt
Bestellen und Abrechnen über LFG Anteil
fehlt
Eigenanteil
fehlt
Kopiergeld
fehlt
Bestellen und Abrechnen über Eigenanteil
fehlt
Arbeiten mit der LFG Tabelle/ Eigenanteiltabelle / Ablauf der Bestellung
fehlt
Material
Briefe
fehlt
Ansprechpartner
fehlt
Rechtliche Hintergründe
fehlt
Kategorien
Material
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Synonyme / Suchseite
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