Statistik

Konzept

 

Schulprogramm

 

Konzept

Anleitung Schulamt

Verweis auf Datei Vorstatistik Erläuterungen SL.pdf (Siehe auch Materialordner)

 

Tabelle Schulamt

  • G-Laufwerk
  • 40FA-Share
  • GUV
  • Ordner Schulnummer

 

 

Unterschied "lokal" und "zentral/ T desk"

Die Stadt unterscheidet zwischen dem Arbeitsplatz auf einem Verwaltunsgrechner und dem Arbeitsplat n einer Art "Cloud", de, sogenannten T desk.

Zugriff zu T desk haben i.d.R. nur Schulleitung und Sekretärinnen in der Grundschule. Sie haben dann auch einen eigene städtische Emailadresse. (vorname.nachname@stadt-oeln.de) T desk funktioniert nur mit vorhandenem Internet.

Man erhält dann einen Anmeldenamen und ein Passwort, was sich allerdings häufig ändern muss. (Sicherheitsrichtlinien)

Manche Programme wie ASDPC, Schild usw. und auch Ordner wie "Eigene Dateien" sind sowohl auf dem Verwaltungsrechner als auch in "T desk" vorhanden.Es handelt sich jedoch nicht um die -selben- Ordner oder Programme.

Beispielansicht von T desk und seiner Programme:

 

Über T desk kann die Stadt Köln dafür sorgen, dass alle Programm jeweils auf dem neusten Stand sind usw.

Man sollte ASDPC und SChild nur in T desk benutzen, weil es sonst zu einer fehlerhaften oder/ und doppelten Datenführung kommen kann.

Über das T desk sollte unbedingt die Statistik im Sommer und im Frühjahr kann die Vorstatistik damit abgerufen und das Dokument entschlüsselt werden.

Für die Vorstatistik braucht man in T desk:

  • Internet Explorer
  • ASDPC
  • PDF Reader (öffnet sich automatisch)

Für die Statistik braucht man in T desk :

  • Schild
  • ASDPC

 

Möchte man von außen, d.h. vom Rechner aus etwas in T desk importieren, sollte man sich die Datei einfach per Email z.B. von der eigenen Emailadresse an seine städtische schicken. (vorname.nachname@stadt-koen.de)

 

Lehrer - Schüler Relation in Schips

 

Abkürzungen

  • DFG = Deutschfördergruppen (bisher Vorbereitungsklassen)
  • SoFa = Sozialpädagogische Fachkräfte
  • SEP = Schuleingangsphase
  • Eine DFG wird mit 14 Stunden, d. h. mit einer 0,5 Stelle veranschlagt.
  • GL, LES-Budget vs. pro Kopf Zuweisung

Alle Kinder werden bei den Grundstellen eingerechnet. Eine Sonderpädagogin 14 Stunden pro Zug, in Sozialräumen 1 Stelle pro Zug.

 

Grundbedarf

  • Grundbedarf: Die Bezirksregierung errechnet den Stellenbedarf nicht nach der AVO sondern nach:
  • Die AVO ist eine Verordnung, die festlegt, wie eine Schule bzl. Personal bewirtschaftet wird.

Bewirtschaftungsstelen (mit eingenen jährlich Wechselnden Schlüssel zur Lehrer- Schüler Relation)

+ Vorabzuweisung: Jede Schule erhält vorab 0,5 Stellen

+ Bedarfsdeckender Unterricht durch Referendarinnen = Referenadrin gibt selbststädnig Unterricht/ wird für die Schulen günstiger verrechnet.

+ Rundung


  • Grundbedarf mach AVO/ errechnet Stellenzuweisung nach Schüler- Lehrer Relation nach AVO Schlüsse
  • + / - ergibt sich immer im Vergleich zu diesen errechneten AVO Stellen

 

  • Der AVO Schlüssel ist zur Zeit: Grundschule 22,93 d.h. gilt: Anzahl SchülerInnen : 22,93 = Lehrerstellen nach AVO

 

Ausgleichsbedarf

Der "Ausgleichbedarf" legt fest, wie viele Stunden der Schule als Ausgleich für bestimmte Tätigkeiten zustehen.

  • Schulleitungsentlastung/ Fortbildung / wird aus den Angaben in der z.B. § 5 AVO errechnet

Sie beträgt neun Wochenstunden zuzüglich 0,6 Wochenstunden je Stelle bis zur 50. Stelle und 0,2 Wochenstunden für jede weitere Stelle. An Grundschulen erhöht sich die Leitungszeit um zusätzlich zwei Wochenstunden je Schule, an Hauptschulen um zusätzlich 0,1 Wochenstunden je Stelle.

Es gilt also: 9 Std + 0,6 Std * Anzahl Lehrerstellen + 2 Std (für Grundschulen)+ 1 Std (für den Offenen Ganztag)

 

Abordnungen des Schulamts/DAZ

Lehrkräfte die auf dem "Schulamtskonto" laufen, wie z.B. DAZ Lehrkräfte (Frau Kaya aan der GGS DOn Bosco) werden lediglich vom Schulamt abgeordnet.Sie werden deshalb NICHT in der Statistik der Schule angegeben. (Rücksprache mit Frau Hegemann Dez, 2016)

 

Vorstatistik Unterrichts- Personalbedarf

Teil 1: Schips Datei downloaden

1.) Einloggen in T Desk über einen Verwaltungs- PC


2.) Öffnen vom Internetexplorer im T desk (nicht lokal auf dem Rechner!)


3.) Gehen Sie mit dem Internetexplorer aus T Desk auf

NEU: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Administration/Anmeldung?Anwendung=/BiPo/ppschips

(Früher: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW/)

 

 


4.) Klicken Sie rechts auf : "Abholen der ASD-Vorgabedaten oder der Daten zur Unterrichtsversorgung Ihrer Schule. Weiter..."

 


5.) Logen sie sich eine mit adminxxxx (x =Schulnummer) Passwort = bitte bei SL erfragen


6.) Klicken Sie in dem Portal auf Unterrichtsvorgaben / Information der Schulaufsicht


7.) Klicken Sie auf Informationen aus SchIPS, Modul Personalplanung: download


8.) Es öffnet sich ein Fenster,in dem Sie festlegen können, wo Sie die Datei speichern wollen. Merken Sie sich dringend, wo Sie die Date speichern!. Evtl. macht es Sinn, unter eigene Dateien in "T desk" einen Ordner "Statistik" anzulegen.

9.) Sie haben nun eine Datei mit dem Namen "SCHIPSxxxxDatum.pdfx" downgeloaded (xxx= Schulnummer). Diese Datei ist verschlüsselt, weil Sie Angaben zu den LehrerInnen Ihrer Schule enthält. Sie muss nun aufwendig entschlüsselt werden, das funktioniert nur mit einem bestimmten Programm genannt "ASDPC" und zwei "Entschlüsselungsschlüsseln".


10.) Downloaden Sie bitte ebenfalls die Dateien: Rückmeldevordruck im Exelformat (unter dem grauen Kasten) und "Hinweis zur Meldung".Merken Sie sich, wo Sie die Dateien abspeichern!


 

Teil 2: Entschlüsseln der Schipsdatei

1.) Öffnen Sie in T desk das Programm "ASDPC"

2.) Geben Sie den 4 Stelligen ASDPC Buchstabencode für Ihre Schule ein, damit sich das Programm öffnet.

3.) Klicken Sie auf "Anwendung starten" und dann auf "Erhebung amtliche Schuldaten"

4.) Es öffnet sich eine neue Seite im Programm/ Klicken Sie auf "Extras" / "Schips Datei" / Lehrereinstellungsdateien entschlüsseln

5.) Evtl. fragt Sie das Programm nun nach den "Schlüsseln" Dies sind zwei Dateien, die an ihrer Schule meist schon vor Jahren erzeugt wurden und nun abzurufen sind. Die erste Schlüsseldatei hat die Endung "pub" ,die zweite hat die Datenendung "sec".

Falls Sie nicht wissen, wo die Schlüssel sind:

a.) Fragen Sie denjenigen, der bisher die Vorstatistik gemacht hat, wo die Schlüssel sind. (In T desk bei der jeweiligen Person?/ auf dem Computer, mit dem die Vorstatistik in den Jahren vorher durchgeführt wurde?)

b.) Lassen Sie sich das Passwort zuschicken an Ihre Emailadresse vorname.nachname@stadt-koeln.de /also nach T desk. Öffnen Sie in T desk ihren Outlookzugang und speichern sie dann die zugeschickte Datei an einem Ort (z.B. im angelegten "Statistikordner" unter "Eigene Dateien" in T desk), den sie sich gemerkt haben.

c.) Falls Sie nicht an die Schlüssel kommen, beantragen Sie in ASDPC über Extras/ Schlüsselverwaltung neue Schlüssepaare! Dies dauert doch manchmal ein paar Stunden.

6.) Wenn Sie die Datei entschlüsselt haben, fragt ASDPC, wo die nun entschlüselte pdf Datei gespeichert werden aoll (aus einem pdfx wird ein pdf generiert!)

7.) Die nun gewonnene PDF Datei öffnet sich nun automatisch / alternativ in denOrdner aus Schritt Nr. 6 gehen und die neue pdf Datei öffnen mit dem pdf reader! Überprüfen sie das Datum in dem angezeigten pdf!

 

Eintragen Schülerzahlen in Schips

Hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Administration/Anmeldung?Anwendung=/BiPo/ppschips

 

Sonstige Bemerkungen/Emails

"Kinder mit dem Förderbedarf im Bereich Sprache, im Bereich Lernen oder im sozial-emotionalen Bereich zählen normal mit, daher ist für sie keine separate Spalte auf dem Erhebungsbogen vorgesehen. Die Pflichtstundenzahl eines Lehrers ergibt sich aus seinem Vertrag. Diese Stundenzahl kann von der Stundenzahl des erteilten Unterrichts abweichen. Angaben zu sozialpä-dagogischen Fachkräften sind erforderlich, wenn sie über das Schulamt finanziert werden. HSU-Lehrkräfte werden im Erhebungsbogen aufgezählt, wenn es sich bei der eigenen Schule um die Stammschule dieser Lehrkräfte handelt.Die Adresse, an die der Erhebungsbogen geschickt werden soll, steht auf dem Anschreiben selbst. Abgabetermin ist der 04.04.2014." (SL Konferenz Feb.2014)

 

Email 09 März 2015

"hiermit möchten wir Ihnen vorab folgende Informationen zur anstehenden Haupterhebung der Amtlichen Schuldaten (ASD) mitteilen:

1) Ab der kommenden Erhebung werden zur Zuwanderungsgeschichte der Schülerinnen und Schüler weniger Informationen benötigt. Der Zeitpunkt des Zuzugs und die Anzahl der nicht in Deutschland geborenen Elternteile werden nicht weiter erhoben. Die Erhebung beschränkt sich zukünftig auf folgende Aspekte:

  • Schüler/-in nicht in Deutschland geboren und zugezogen
  • Schüler/-in mit mindestens einem nicht in Deutschland geborenen Elternteil
  • Schüler/-in mit nichtdeutscher Verkehrssprache in der Familie

Wenn bei einer Schülerin/einem Schüler mehrere dieser Aspekte zutreffen, ist jeder Aspekt anzugeben. Wie bisher wird in den Amtlichen Schuldaten dann von einer Zuwanderungsgeschichte ausgegangen, wenn mindestens einer dieser Aspekte zutrifft.

Falls Ihre Statistikdaten in einem Schulverwaltungsprogramm mit entsprechender Schnittstelle nach dem alten Muster vorliegen, können diese weiterhin verwendet werden. ASDPC generiert aus den Daten automatisiert die entsprechenden Informationen. Falls Sie ausschließlich die benötigen Informationen vorhalten möchten, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Schulverwaltungsprogramms.

2) Ab der kommenden Erhebung wird auf die Erfassung des Aussiedlerstatus verzichtet. Die Aussiedlerinnen bzw. Aussiedler müssen nun nicht weiter als solche gekennzeichnet werden. Betroffen sind die Belege KLD, SCD012, Abiturprüfungsergebnisse und Altersstruktur."

 

Vorstatistik 2015

In der Vorstatistik des Schulamtes soll in der Zeile LES Kinder ausdifferenziert werden welchen Förderbedarf die Kinder haben (L,SB,ES!)! Jörg Milbradt hat zusätzlich eine Extra-Abfrage bei allen GL Schulen aus dem offiziellen Verteiler gemacht, um feststellen zu können wie viele LES Kinder an den Schulen sind und wie viele Lehrerstellen diese Schulen haben für die LES Kinder.

 

Eintragung bei Flüchtlingskinder

 

Fehlermeldungen Schipsrückmeldung

(Email vom 10.11.2015)

Rubrik „Stellenbedarf / Anrechnungsstunden“

Hier werden in SchIPS / „Unterrichtsversorgung“ im „Überblick mit Personalliste“ oberhalb der Personalliste die Mehr- und Ausgleichsbedarfe aufgeführt. Fehlermeldungen mit namentlicher Auflistung der betr. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht notwendig.

 

Rubrik „Stellenbesetzung / Personalausstattung / Personalliste / Rückgabe Vorgriffstunde“

a.) Individuelle Stundenermäßigungen

(z.B. Fachleiter, Personalrat) werden automatisch bedarfserhöhend berücksichtigt.

b.) Schwerbehindertenermäßigung, Altersermäßigung

Für bestimmte Sachverhalte sind Pauschalsätze, die auf der Basis von Landesdurchschnittswerten bestimmt wurden, in den Relationen zur Berechnung der Grundstellenzahl enthalten. Das sind z. B. die Pflichtstundenermäßigungen aus Altersgründen oder wegen einer Schwerbehinderung. Diese Tatbestände reduzieren nicht die Stellenbesetzung oder Personalausstattung einer Person, bedürfen also keiner Angabe.

c.) Vertretungsunterricht

"FlexMittel-Kräfte" (als Vertretung für langfristige Erkrankungen oder Mutterschutz) dürfen keine Stellenbesetzung und Personalausstattung haben, d.h. sie werden in der Personalliste nicht aufgeführt, da die Lehrkräfte, die vertreten werden, weiterhin an Ihrer Schule geführt und somit in der Stellenbesetzung und Personalausstattung mitgezählt werden.

Bei Ersatzkräften für Lehrkräfte, die sich in Elternzeit befinden, ist das anders. Die Lehrkraft in Elternzeit und die Vertretungskraft bilden sozusagen ein "Pärchen". Die Lehrkraft in Elternzeit hat weiterhin eine Stellenbesetzung, aber keine Personalausstattung. Die entsprechende Ersatzkraft hat dafür eine Personalausstattung, aber keine Stellenbesetzung.

d.) Wiedereingliederungsmaßnahmen, BEM

Lehrkräfte in Wiedereingliederungsmaßnahmen werden wie erkrankte Lehrkräfte behandelt, d.h. ihre Stellenbesetzung und Personalausstattung an Ihrer Schule bleibt unverändert.

e.) Namensänderung

Eine Änderungsmitteilung in SchIPS ist nicht notwendig. Es muss jedoch ein Auszug aus dem Familienbuch dem Schulamt eingereicht werden.

f.) Herkunftssprachlicher Unterricht

Die Lehrkräfte werden aus buchungstechnischen Gründen auf dem Schulaufsichtskonto geführt und erscheinen daher nicht in Ihrer Übersicht.

g.) Bedarfsdeckender Unterricht (BDU)

Bei dem ausgewiesenen Wert handelt es sich um einen pauschalen Wert. Die tatsächlichen Verhältnisse bei der einzelnen Schule werden für die pauschale Berechnung nicht berücksichtigt. Die Anrechnungsstellen des bedarfsdeckenden Unterrichts der Lehramtsanwärter ergeben sich für das Land NRW aus den jeweiligen Schulkapiteln. Der ausgewiesene Wert ist anteilig berechnet und kann somit von Ihrer ASD-Meldung abweichen. Maßgeblich ist bei der Anrechnung auf den Grundbedarf jedoch der pauschalierte BDU-Abzug.

h.) Außerschulische Lernorte

Die Abordnungen werden im Rahmen der Rundungsgewinne berücksichtigt.

i.) Sabbatjahr

Für den Zeitraum der Freistellung im Sabbatjahr werden die Lehrkräfte auf einer sog. „Leerstelle“ geführt. Sie sind deshalb für diesen Zeitraum nicht in der Personalliste der Schule enthalten.

j.) ASD Schülerzahlen

Schülerzahlen der ASD-Erhebung und der Schnellmeldung nach Schuljahresbeginn können in SchIPS nicht geändert werden. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das IT.NRW, Servicestelle für Schulen im IT.NRW, E-Mail: support@schule.nrw.de, Tel.: 0211 / 9449 6969, Fax: 0211 / 9449 8344

 

Schuk

Fachberater

SAB 5: Thomas Mumm / Thomas.mumm@stadt-koeln.de / 02203/203027-13

 

Material

Hier finden Sie das Material:

z.B.:

  • Befragungen

u.a.

Material hinzufügen

Hier (nur für Steuerungsgruppe)

 

 

Links

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrerversorgung/FAQ-Lehrerversorgung/FAQ1/index.html

http://www.gew-nrw.de/fileadmin/download/Untergliederungen/Wuppertal/Kurz_und_knapp/Anrechnungsstunden.pdf

Login:

NEU: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Administration/Anmeldung?Anwendung=/BiPo/ppschips

(Früher und zum teil immer noch mit einigen Funktionen: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW/)

 

 

Kontaktadressen

fachberater SCHUK SAB 5:

Thomas Mumm 

Montag, 11:45-14:45 Uhr und

Donnerstag, 10:00- 12:00 Uhr

Sie erreichen mich zum Thema SCHUK in der Schule zu den oben genannten Zeiten unter 02203/203027-13

Sie können mich auch per Mail kontaktieren: [mailto:thomas.mumm@stadt-koeln.de thomas.mumm@stadt-koeln.de]

 

<u>Fachberaterin Frau Alers: </u>Frau Alers ist seit diesem Schuljahr mit 6 WST als Fachberaterin für die Schulstatistik (SCHUK) im Schulamt beauftragt, Schulleitungen bei Fragen zu Eingaben in SCHUK zu unterstützen.

  • Kontakt: [mailto:Julia.Alers@stadt-koeln.de Julia.Alers@stadt-koeln.de]
  • Rufnummer: (0221) 221 29 272.
  • Telefonische Erreichbarkeit: Mo 15 – 18 Uhr und Di 8.00 – 12.00 Uhr

 

 

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