Bildungs- und Teilhabepaket

Konzept

Schulprogramm

Konzept

Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes

Die Eltern, denen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zustehen werden umfassen von unserer Schulsozialarbeiterin zu dem Thema beraten. Wir wollen allen Kindern der GGS Don Bosco ermöglichen, an Bildungsveranstlungen teilzunehmen. 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II als willkürlich beanstandet.

Die Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren.

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Vereinsmitgliedschaften).

Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.

Mehr dazu auch hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/FamilieBildung/Bildungs--und-Teilhabepaket/index.html

Bildungs- und Teilhabepaket

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Verweis auf Datei 2016-02-10_Anschreiben_Schulleiter-innen.pdf (Siehe auch Materialordner)


 

Lernförderung

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Verweis auf Datei 2016-02-12_Kostenvoranschlag_Lernförderung_neu.pdf (Siehe auch Materialordner)

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Verweis auf Datei 2016-02-12_Zusatzfragebogen_Lernförderung_neu.pdf (Siehe auch Materialordner)

 

mögliche Nachfolgerin für Charlotte Schlagheck: Maya Westfeld (0175-40584592)

 

Nachfrage zum Stand des Antrags

Allgemein

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit leider mit einem Eingang auf dem Konto erst ca. 3-4 Wochen nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides bzl. Bildungspaket zu rechnen ist, da die Gutscheine leider noch einige Zeit auf dem Postweg von den Bewilligungsbehörden zur Geschäftsstelle Bildungspaket (BuT) benötigen und selbst nach schneller Bearbeitung in der Geschäftsstelle Bildungspaket die Anweisung der Gelder zu den Banken und Sparkassen entsprechende Zeit in Anspruch nimmt. Wir arbeiten auf verschiedenen Ebenen an einer Beschleunigung dieses Verfahrens, sind aber leider nicht in der Lage, diese Aspekte aus verfahrenstechnischen Gründen ausschließlich selbst zu beeinflussen.

Wir würden Sie daher bitten, von vorherigen Nachfragen abzusehen, sofern die zeitlichen Rahmenbedingungen Ihnen dies erlauben.

 

Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor

Sollte ein Antrag gestellt worden sein, eine Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor, ist die Anfrage nach dem Stand des Antrags an die jeweilige Bewilligungsbehörde zu richten. Dies bedeutet:

bei Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II:

Hotline des Jobcenters Köln zu kontaktieren:

0221 / 96443401.

Bei Empfängern von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag richten Sie ihre Anfrage bitte an:

Call-Center unter der Rufnummer 221-0 Hier wird man Sie mit dem richtigen Ansprechpartner im Amt für Soziales und Senioren verbinden.

Bewilligungsbescheid liegt vor

Wenn der Antrag bereits bewilligt wurde und ein entsprechender Bescheid vorliegt, können Sie sich im

Amt für Schulentwicklung, Geschäftsstelle Bildungspaket unter der Rufnummer 0221 / 221-21173 oder vorzugsweise unter bildungpaket@stadt-koeln.de

erkundigen, wann die Zahlung auf dem Konto eingehen wird.

Teilhabepaket

Sofern Fragen zu Auszahlungen zu Teilhabe auftreten, was voraussichtlich bei Ihnen im schulischen Bereich kaum der Fall sein sollte, ist der Ansprechpartner:

nicht sportbezogen

Sportamt zu sportbezogenen Angeboten: (Frau Meiswinkel, Tel.221-31219 )

 

sportbezogen:

Jugendamt (Frau Kuhl, Tel. 221-25241 und Frau Schmitt, Tel.25484) zu allen nicht-sportbezogenen Anträgen.

 

 

Material

Hier finden Sie das Material, Adressen und weiterführende Links

Anträge 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/FamilieBildung/Bildungs--und-Teilhabepaket/index.html

Kategorien

  • Hier sind die Zuordnungen zum QA Tableau NRW als Kategorie abzulesen.

 

 

 

Material


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

 

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