Dienstliche Beurteilung

Konzept 

 

Informationen des Schulamtes (Intranet)

Dienstliche Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern im Beamtenverhältnis ist in den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung geregelt (Rd. Erl. des MSW vom 02.01.2003, BASS 21-02 Nr. 2). Form und Abwicklung müssen den Vorgaben entsprechen.Die Unterlagen für die 1. und 2. dienstliche Beurteilung sind auf dem Dienstweg über das Schulamt für die Stadt Köln an die Bezirksregierung Köln zu senden an:401/2, Frau Schmittzur Weiterleitung anBR Köln, Dez. 47.3.G.K 

 

Beizufügende Unterlagen

  • Dienstliche Beurteilung (2-fach)
  • Gespräch hat stattgefunden (2-fach, falls nicht im Dokument Dienstliche Beurteilung enthalten)
  • Aufstellung Fehlzeiten bei der 2. dienstlichen Beurteilung! (2-fach)

Bitte heften Sie die Ausfertigungen jeweils zusammen!Die/Der zu Beurteilende erhält eine Kopie der dienstlichen Beurteilung. 

 

Kriterien und Form der Beurteilung

Anlass der Beurteilung:

  • Erste dienstliche Beurteilung im Rahmen der Probezeit
  • Zweite dienstliche Beurteilung im Rahmen der Probezeit 

Bewährungsfeststellung:

Erste dienstliche Beurteilung:

Die/Der Beschäftigte hat sich in der bisherigen Probezeit
egg bewährt.
egg eingeschränkt bewährt.
egg nicht bewährt.

Zweite dienstliche Beurteilung:

Die/Der Beschäftigte hat sich in der Probezeit
egg in vollem Umfang bewährt.

Zusatzfeststellung:

egg Die/Der Beschäftigte hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet.

egg Die/Der Beschäftigte hat sich nicht bewährt.

egg Die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt werden.

 

Muster für die Dienstliche Beurteilung

https://www.schulministerium.nrw/themen/recht/dienstrecht/allgemeines-beamtenrecht-laufbahnrecht/beurteilungsrichtlinien-fuer

 

Richtlinien

https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2020-10/beurteilungsrichtlinien_vom_19.07.2017_gueltig_ab_01.01.2018.pdf

 

Weiter Informationen

Allgemein

Die dienstliche Beurteilung von Beamten wird aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs.2) abgeleitet, wonach jeder Deutsche einen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll, wenn seine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dazu vorhanden sind.

Die gesetzliche Grundlage für die dienstliche Beurteilung eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (LBG) festgelegt. Im § 14 LBG wird für die Probezeit vorgeschrieben, dass die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamten unter Anlegung eines strengen Maßstabs wiederholt zu beurteilen sind.

Im § 93 LBG heißt es, dass diese Beurteilungen mit einem Gesamturteil abzuschließen sind und einen Vorschlag für die weitere Verwendung enthalten sollen. Sie sind zu den Personalakten zu nehmen. "Dem Beamten ist Gelegenheit zu geben, von seiner Beurteilung vor Aufnahme in die Personalakten Kenntnis zu nehmen und sie mit dem Vorgesetzten zu besprechen. Eine Gegenäußerung des Beamten ist ebenfalls zu den Personalakten zu nehmen."

Dazu gibt es die LVO Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalenin der u.a. allgemine Aussagen zur Probezeit und zur Beurteilung finden. Sie gilt für alle Beamtinnen in NRW.

Dazu gibt es einen entsprechenden Erlass - die so genannten "Beurteilungsrichtlinien (neu ab 2018)" -, in dem die Verfahrensvorschriften für die inhaltliche und formale Durchführung der dienstlichen Beurteilung festgelegt sind.

 

FAQ zu den Beurteilungsrichtlinien

 Fragen und Antworten Link  FAQ-Beurteilungsrichtlinien.pdf

Schulspezifischer Inhalt

http://zentral.qs-wiki.de/index.php?title=Dienstliche_Beurteilung

Schulprogramm

Anmerkungen unsere Schule betreffend

Ablauf und Formblatt an der GGS Don Bosco

  • An der Schule gilt der "Ablauf" wie im Kasten oben beschrieben.
  • Bei einer anfallenden Dienstlichen Beurteilung in der Probezeit füllen Sie bitte dieses Formular aus dem blauen Kasten bis zur zweiten Seite am Computer aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die 114819@schule.nrw.de
  • Die Angaben sind neben anderen Faktoren Grundlage für die Beurteilung, d.h. geben Sie dringend alles an, was unter die angegebenen Punkte passt!

Kolloquiumsthemen an der GGS Don Bosco

Das Kolloquium ist ein Gespräch, in dem Alltagsfragen und Fallbeispiele erörtert werden, aber keine einzelnen Paragrafen. Immer mit dem Blickpunkt steht: Wie würden Sie sich verhalten? Häufig haben diese Situationen Bezug zu rechtlichen Vorgaben (Aufsicht, Elternmitwirkung, Beschwerden, Sanktionierung bei Fehlverhalten u.a.) Deshalb ist es für jede Lehrkraft so wichtig, sich mit den hier vorgeschlagenen Inhalten zu beschäftigen, um auch hier "fit" für den Alltag zu sein.

Auch nach dem Kolloquium steht das QS Wiki und die Schulleitung mit Rat und Tat zur Seite, ein Grundwissen sollte sich jede Lehrerin/jeder Lehrer selber anlesen.

Bitte suchen Sie sich jeweils 3 Themen aus dem unteren und 3 Themen aus dem oberen Themenkreis aus.

Im zweiten Kolloquium im Rahmen der zweiten Dienstlichen Beurteilung suchen Sie sich jeweils sechs weitere Themen aus (wieder nach der Verteilung: 3-3).

 

 

 

 

Literatur und Leseempfehlungen

Schul- und Dienstrecht

  • Mitwirkung - Tabelle: Gremien / Vorsitz / Mitglieder beachten (Teilkonferenzen sind zu vernachlässigen)
  • AOSF - Das Lesen des blauen Kastens reicht

Es reicht, wenn Sie die jeweiligen Ausführungen auf der Seite (auch im blauen Kasten lesen).

Die Erlasse, Verordnungen u.a. müssen Sie nicht lesen!

Ausnahme:

Allgemeine Dienstordnung ADO - (§ 5 - 19 zumindest gelesen haben). Klicken Sie auf das Bild oben zum Download.

Interne Vereinbarungen

  • Schulinterne Curricula - Was ist das? Wo sind sie zu finden in der Schule? Wie nutzen Sie diese? / Noch sind sie nicht hier abzurufen!

Gesprächsführung mit Eltern

Siehe Filme unter Elternsprechtag

Fachwissenschaft / Didaktik / Erziehung

  • Stumpenhorst / Rechtschreibdidaktik

Wie funktioniert lernen?

  • Was ist der konstruktive Moment in Ihrer gezeigten Stunde / in Ihrer Unterrichtsreihe?
  • Wie können sie konstruktive Phasen in den verschiedenen Fächern und Curricula einbringen?

Tipps

  • Machen Sie sich Gedanken: Wie gestalten Sie Ihren Unterricht, um eine möglichst häufige "individuelle Förderung" jedes Kindes zu gewährleisten? (Mathematik/Deutsch u.a.)
  • Was kennzeichnet gute Aufgaben im Mathematikunterricht? Wie bringen Sie solche Aufgaben in den Unterricht mit ein?
  • Die blauen Kästen sind Zusammenfassungen zum jeweiligen Themengebiet, so dass man nicht zahlreiche Erlasse u.a. lesen muss. Die blauen Kästen stehen für über 20 Schulen in Köln zur Verfügung.

Postweg der "Dienstlichen Beurteilung"

Die "Dienstliche Beurteilung muss in einfacher (neu) Ausfertigung von der Schulleitung auf dem Dienstweg (Adresse siehe unten) geschickt werden. Das Schulamt schickt die Unterlagen weiter an die Bezirksregierung. Neben der Beurteilung muss jeweils das Formular "Beratungsgespräch verzichtet " beigelegt werden, wenn dieses nicht durchgeführt wurde. Bei beiden Beurteilungen müssen jeweils die zwei schriftlichen Unterrichtsplanungen beigelegt werden. Bei der zweiten Dienstlichen Beurteilung müssen auch noch zusätzlich die Krankheitsfehltage der / des zu Beurteilenden gemeldet werden.

 

 

Beurteilung für angestellte Lehrkräfte

 

Dienstweg

  • 401/2
  • Frau Schmitt
  • zur Weiterleitung auf dem Dienstweg
  • BR Köln, Dez. 47.3.G.K

Schulamt für die Stadt Köln 'als untere, staatliche Schulaufsichtsbehörde für die Grund-, Haupt- und Förderschulen

  • Personalangelegenheiten GS
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • 50679 Köln
  • Tel.: 02 21 – 2 21 – 2 91 89
  • Fax: 02 21 – 2 21 – 2 92 53

E-Mail: <u>[mailto:marialuise.schmitt@stadt-koeln.de marialuise.schmitt@stadt-koeln.de]</u><u5:p></u5:p>

 

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