Klassenpflegschaft
Konzept
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u. und unter Mitwirkungsgremien
- der entsprechenden schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung
Die schuleigene Wahlordnung und Geschäftsordnung sollten Sie unbedingt kennen!
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§ 62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Klassenpflegschaft
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist zwar nur beratendes Mitglied der Klassenpflegschaft, allerdings muss der Pflicht auf Information an die Eltern nachgekommen werden sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angestrebt werden. Deshalb ist die Anwesenheit und Mitgestaltung der Klassenpflegschaft nach Absprache mit dem Vorsitz durch die Klassenleitung dringend angezeigt. Eine alleinige Gestaltung des Klassenpflegschaftstreffens durch die Klassenleitung ist umgekehrt genauso wenig rechtens wie ratsam.
Die Zusammensetzung des Gremiums entnehmen Sie bitte der entsprechenden Zeile der Tabelle.
Mitwirkungsgremium* | Vorsitz (stimmberechtigt) | Mitglieder (stimmberechtigt) | Beratende (können Anträge stellen) | Bemerkungen | Schulaufsicht / Schulträger
|
---|---|---|---|---|---|
Klassenpflegschaft/ Elternabend | Klassenpflegschaftvorsitzende/r | Alle erziehungsberechtigte Eltern (nur eine Stimme pro Kind) | KlassenlehrerIn | Besonderheit: Zum erstes Treffen des 1. Schuljahres und der ersten Wahl lädt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer ein/ Verwandte oder Geschwister sind nicht Mitglieder | Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen
|
''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der
pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können. |
Aufgaben und Wünsche an die Klassenpflegschaft
Der Gesetzgeber im Schulgesetz bestimmt die Aufgaben folgendermaßen:
Wahlen
Das Schulgesetz sieht für die Klassenpflegschaft folgende Aufgaben vor:
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Bitte beachten Sie dringend die Vorgaben zu Wahlen im schulischen Gremien (s.o.)!
Aufgaben:
- Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern.
- Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule
- Information und Meinungsaustausch über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse
- Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
Schulspezifischer Inhalt
Schulprogramm
Konzept
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u. / Klick auf Buch
- der schuleigenen Geschäftsordnung sowie
- der entsprechenden schuleigenen Wahlordnung
Die schuleigene Wahlordnung und Geschäftsordnung sollten Sie unbedingt kennen!
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§ 62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Klassenpflegschaft
Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer ist zwar nur beratendes Mitglied der Klassenpflegschaft, allerdings muss der Pflicht auf Information an die Eltern nachgekommen werden sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angestrebt werden. Deshalb ist die Anwesenheit und Mitgestaltung der Klassenpflegschaft nach Absprache mit dem Vorsitz durch die Klassenleitung dringend angezeigt. Eine alleinige Gestaltung des Klassenpflegschaftstreffens durch die Klassenleitung ist umgekehrt genauso wenig rechtens wie ratsam.
Den Vorsitz, die Mitglieder und beratende Teilnehmer der Konferenz entnehmen Sie bitte der Tabelle im Link. (Auf das Buch klicken!)
Aufgaben und Wünsche an die Klassenpflegschaft
Der Gesetzgeber im Schulgesetz bestimmt die Aufgaben folgendermaßen:
Wahlen
Das Schulgesetz sieht für die Klassenpflegschaft folgende Aufgaben vor:
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Bitte beachten Sie dringend die Vorgaben zu Wahlen im schulischen Gremien (s.o.)!
Aufgaben:
- Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern.
- Information und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule
- Information und Meinungsaustausch über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse
- Beteiligung bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte
<br /> Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
zusätzlich wünschen sich die Lehrerinnen der GGS Don Bosco:
- einladen zur Klassenpflegschaftssitzung, sowie bei Treffen stets anwesend sein (Sie haben den Vorsitz)
- Organisation & Unterstützung von Klassenfesten und Schulfesten
- Ansprechpartner für Eltern
- Vermittler zwischen Elternschaft und Klassenlehrer
- Zusammenarbeit mit dem Förderverein
- Zusammenarbeit in und mit der Schulpflegschaft
Ergänzende Wahl und Geschäftsordung
Die GGS Don Bosco hat eine ergänzende Wahlordnung und Geschäftsordnung.
TOPs / Themen
Schuljahresanfang
►Mögliche Themen
- Begrüßung / evtl. Vorstellen
- Anwesenheitsliste
- Notfallnummerliste
- Protokollvergabe
- 1. Kl. Läusealarm / Meldepflichtige Krankheiten: u.a.: Masern, Mumps, Windpocken,Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten, Scharlach, Grippe (Influenza), Hepatitis A, Hepatitis B
- Telefonliste (nur Telefonnummern, die für andere Eltern zugänglich sein sollen)
- Absprachen zu Telefonkette
- Wahl der Pflegschaftsvorsitzenden
- Klassensituation und Stundenplan
- Keine Handies und Handyuhren!
- meldepflichtige Krankheiten!
- Sportbrillen
- 1. Kl.: Hitzefrei-Regelung
- 1. Kl.: Bericht über die Eingewöhnungsphase (Umstellung für die Kinder, lange Unterrichtszeiten, OGS, Kinder bitte früh ins Bett ...)
- Unterrichtsinhalte
- Lehrwerke auslegen
- Feste Sprechstunden angeben
- OGS-Regelungen (Wie kommen sie nach dem Unterricht von der Schule in die OGS)
- Lernkontrollen und Bewertung bzw. Benotung
- Fördern und Fordern
- Helferliste (s. Download) Schon für die Feste eintragen lassen!
- Leseeltern
- Schulbücherei
- Feste und Feiern / Studientage etc. (Jahresplanung!)
- evtl. allg. Infos zu Sekretariat / Sprechzeiten / Homepage / Pinnwand Information
- Büchergeld: Bitte eventuelle Bescheinigungen im Büro abgeben! (Sozialhilfeempfänger zahlen nur 8 Euro Kopiergeld, wer einen Kölnpass hat, hat evtl. Anspruch auf Einschulungshilfe)
- Klassenkasse / Ausflüge / evtl. Klassenfahrt
- Fotograf
- Materialliste für Eltern, falls etwas fehlt
- Elternvertrag
- Sprechtage
- Vera (Klasse 3),
- Infoabende (4. Klassen)
- Mobile Verkehrsschule (3./ 4. Schuljahr)
- Abschlussworte
- (Tops zu den Klassenpflegschaften der einzelnen Stufen siehe Material)
► In den ersten 20 Minuten stellen sich rotierend die wichtigen Akteure in der Schule vor. Sie müssen von der Klasse 1 zum Elternabend eingeladen werden.
- 1. Kl. Bereichspolizist
- 1. Kl.: Förderverein stellt sich vor
- 1. Kl.: Sonderschullehrerin stellt sich vor
- 1. Kl.: Schulsozialarbeiterin stellt sich vor
- 1. Kl.: Vorstellrunde (Eltern stellen sich vor)
Schuljahresende
- Unterrichtsinhalte im zweiten Halbjahr
- Vera (Klasse 3)
- Zeugnis / Noten oder Berichtszeugnisse (Klasse 2/3/4) / Wann wird man versetzt?
Feste
- Sommerfest / Schulfest / Projektwoche
Organisatorisches
- Klassenfahrt / Ausflug Zoo usw. (Klasse 3/4)
- Toilettensituation (immer wieder)
(Tops zu den Klassenpflegschaften der einzelnen Stufen siehe Material)
Material
Hier finden Sie das Material:
z.B.:
- Blanko Protokoll
- Blanko Helferliste
- Themenliste (Ergänzung zu der oberen Aufzählung)
- Wahl und Geschäftsordnung GGS Don Bosco
u.a.
Links
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Suchbegriffe: Elternabend / Elternpflegschaft / Klassenpflegschaft / Klassenpflegschaftsvorsitz / Klassenpflegschaftsvorsitzende / Klassenpflegschaftsvorsitzender / Elternpflegschaftvorsitzende / Elternpflegschaftvorsitzender / Elternpflegschaftvorsitz
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" style="width:100%">Index für Inklusion<div class="mw-collapsible-content">Hier stehen Anregungen für die Gestaltung einer Inklusiven Schule, die dieses Konzept betreffen. Es gilt immer: "Wo kann man dies in unserer Schule erkennen? Oder sollten wir uns erneut Gedanken machen?":'
- Werden Menschen bei dem ersten Kontakt mit der Schule freundlich empfangen? (A 1.1.)
- Sind Informationen über die Schule für alle zugänglich und verständlich, z. B. in verschiedenen Sprachen bzw. in einfacher Sprache, in Braille, auf Kassette, in Großdruck? (A 1.1.)
- Sind ÜbersetzerInnen für Gehörlose oder Menschen anderer Muttersprachen verfügbar? (A 1.1.)
- Heißt die Schule alle Eltern in den Mitwirkungsgremien willkommen, z.B. Eltern von Migrant/-innen, Fahrenden oder Asylbewerber/-innen, Kinder mit Beeinträchtigungen und aus verschiedenen sozialen Milieus? (Ergänzung zu A.1.1.)
- weitere Ergänzungen möglich
Quelle:Index für Inklusion</div> </div>
Material
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
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Im Referenzrahmen Schulqualität NRW ist in Form von Qualitätskriterien zusammengeführt, was unter guter Schule verstanden werden kann.
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