Teilzeit

Konzept

 

Informationen des Schulamtes (Intranet)

Teilzeit /Beurlaubung

 

Teilzeitbeschäftigung ist eine Freistellungsmöglichkeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Sie wird nur auf Antrag gewährt. Er ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Sechs Monate vor Ablauf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung muss eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Verlängerung der Teilzeitbeschäftigung oder eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung gewünscht wird.

Beginn einer voraussetzungslosen/sonstigen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich der 01.08. und Beginn einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen der 01.02. oder 01.08., sowie direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist und/oder Elternzeit.
Das Ende ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31.01.
Eine vorzeitige Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder die vorzeitige Rückkehr zur Vollbeschäftigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
 
Beurlaubung allgemein/ Teilzeitbeschäftigung in der Beurlaubung
Beamtete und unbefristet eingestellte Lehrkräfte haben die Möglichkeit, sich aus familienpolitischen oder aus sonstigen Gründen beurlauben zu lassen.
Die Beurlaubung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Beginn zu stellen. Der Beginn einer Beurlaubung aus familiären Gründen ist der 01.02. oder 01.08. eines Schuljahres, sowie direkt im Anschluss an eine Mutterschutzfrist und/oder Elternzeit. Der Beginn einer Beurlaubung aus sonstigen wichtigen Gründen ist grundsätzlich der 01.08. eines Schuljahres.
Das Ende der Beurlaubung ist grundsätzlich der letzte Tag der Sommerferien oder der 31.01. eines jeden Jahres. Aus organisatorischen und haushaltsrechtlichen Gründen (z. B. wegen der Beschäftigung einer Aushilfskraft) muss die Dauer der Beurlaubung ohne Bezüge kalendermäßig festgelegt werden.
 
Da Teilzeit- und Beurlaubungsanträge auf dem Dienstweg einzureichen sind, sollten sie für einen Beginn ab dem neuen Schuljahr spätestens am 01.12. des Vorjahres beim Schulamt vorliegen.
 
Ausführliche Informationen über Teilzeitbeschäftigung und die verschiedenen Beurlaubungen bieten die jeweiligen Merkblätter. Die Voraussetzungen und Anträge finden Sie im Downloadbereich /gelber Ordner.
 

Merkblätter

 

Anträge

 

Einsatz von Lehrkräften in Teilzeit - Handreichung

 
 
 

Schulspezifischer Inhalt

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Schulprogramm

Anmerkungen unsere Schule betreffend

  • Sammlung für Ermäßigung wegen Teilzeit:
  • Testung Schulneulinge
  • Fortbildung an einem freien Tag
  • Einschulung an einem freien Tag
  • Material siehe im blauen Kasten

ACHTUNG: Auch für Teilzeitkräfte gilt bei Einsatz in der ersten Stunde folgende dienstliche Verpflichtung:

  • Anwesenheit in der Schule ab 7.55 Uhr

Teilzeit- Anträge

"Teilzeit-Anträge: Wankelmütige Kollegen, die kurzfristig Änderungen wünschen, können damit rechnen, dass diese nicht mehr genehmigt werden. Eine einmal genehmigte TZ wird von der Bezirksregierung nicht abgeändert. Dies mögen die Schulleiter bitte in den Lehrerkonferenzen an das Kollegium weitergeben." (Quelle: SL Konferenz Februar 2014)

 

Kategorien

Suchbegriffe: Teilzeit/ Teilzeitkräfte / Teilzeitlehrer / Teilzeitlehrerin / Mutterschutz / Elterzeit

 

 

 

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