Jugendamt & Schulpsychologischer Dienst

Konzept

Schulprogramm

Konzept

Die GGS Don Bosco arbeitet nach den Vorgaben des Schulgesetzes eng mit dem Kooperationspartner Jugendamt zusammen.Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. (Dies ist umgehend bei der Schulleitung zu melden.) Die GGS Don Bosco entscheidet deshalb rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Auch bei Vernachlässigung der Schulpflicht nehmen wir umgehend Kontakt zur Jugendhilfe auf. Imfolgenden die Zustädnigkeiten des Porzer JUgendamtes und entsprechende Ansprechpartner, Formulare und Abläufe. Ansprechpartner ist auch immer die Schulsozialarbeiterin, als auch die Schulleitung.

Kooperation Jugendamt & GGS Don Bosco

Grundsätze der Zusammenarbeit

Kooperationserfordernis:

  • dieselben Kinder und Eltern
  • frühzeitig unterstützen, Hilfe geben und schützen

Rechtlicher Rahmen:

  • § 80 SchulG NRW, § 81 SGB VIII
  • § 5 Abs. 2 SchulG NRW, § 7 KJFöG NRW,
  • Kindesschutz nach §§ 42 Abs. 6 SchulG NRW und 8 a SGB VIII

Prinzipien

  • gemeinsames Verständnis der jeweiligen Aufgabe und Verantwortung entwickeln
  • elterliche Verantwortung wahren
  • Rahmen der Kooperation bestimmen
  • klare Abläufe für den Einzelfall bestimmen

Rahmen der Kooperation

  • Ansprechpartnerinnen werden verbindlich genannt
  • Transparenz der Kooperation,
  • auch in Bezug auf Eltern
  • Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten: Leitungsebene

Handelnde Personen an der GGS Don Bosco

  • Lehrerinnen und Lehrer und andere Fachkräfte, soweit sie Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter sind
  • Fachkräfte der Schulsozialarbeit
  • Mitarbeiter/-innen der OGS
  • päd. Fachkräfte des Trägers der freien Jugendhilfe sind über gesonderte Vereinbarungen eingebunden

 

Aufgabenverteilung Schule & Jugendamt

Aufgabe Jugendamt

  • Beratung, Vermittlung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung
  • auch „anonyme“ Beratung von Lehrkräften
  • grundsätzlich Beteiligung der Schule an der Hilfeplanung

Aufgabe GGS Don Bosco

  • Eltern werden auf Beratungs- und Hilfsmöglich-keiten hingewiesen
  • und evtl. bei Kontaktaufnahme zum JA unterstützt; gerade auch in Fällen erzieherischer Einwirkung und bei Schulversäumnissen
  • Inanspruchnahme von Beratung
  • Lehrer bringen Sichtweise und Kompetenz in Hilfeplanung ein

Aufgabe des Jugendamtes im Kindesschutz (nach § 8 a SGB VIII)

  • Feststellung, ob „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes“ bekannt sind; Abschätzung des Risikos
  • Beteiligung des Kindes/Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten
  • Hilfe anbieten
  • individuelle Schutzvereinbarung
  • evtl. Familiengericht anrufen
  • evtl. in Obhut nehmen

Aufgabe der GGS Don Bosco im Kindesschutz

  • Kindesschutz in der Schule nach § 42 Abs. 6 SchulG NRW ("Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.)
  • „jedem Anschein“ bedeutet
  • möglichst frühzeitige, „niederschwellige“ und „fehlerfreundliche“ Wahrnehmung
  • nachzugehen heißt:
  • - Beobachten; Überprüfen; Beraten
  • - Bewerten; Entscheiden
  • - Kind/Eltern einbeziehen
  • - Intervenieren; falls erforderlich Jugendamt informieren/konsultieren/einbeziehen
  • - Dokumentieren

Verfahren der Einschätzung

 

Dokumentation & personenbezogene Daten

  • Fakten, Bewertungen und Schlussfolgerungen werden dokumentiert
  • Schriftliche Mitteilungen
  • per Vordruck (s. Vorgabe)
  • grundsätzlich erfolgen jeweils Rückmeldungen
  • Datenschutzbestimmungen werden eingehalten;
  • (s. Arbeitshilfe des LVR) i. d. R. Schweigepflichtsentbindung

 

Jugendamt/ Aufbau und Zuständigkeit

 

GSD /Gefährdungsmeldungs- Sofort- Dienst

GSD heißt "Gefährdungsmeldungs- Sofort- Dienst" und ist für die Annahme von Meldungen zur Kindeswohlgefährdung zuständig, insbesondere bei Notfällen

Es gilt dann Meldung zu machen unter der Servicenummer 0221 / 221-97999. (24 Stunden)

  • Diese Nummer ist außerhalb der regulären Dienstzeit auf ein Mobiltelefon der Rufbereitschaft umgeleitet.
  • Bezirksrathaus Porz
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
  • 51143 Köln
  • Postfach 10 35 64 • 50475 Köln
  • Stadtplan
  • Telefon:0221 / 221-97999Telefax:0221 / 221-97281

Eingehende Faxe und E-Mails werden nur während den Dienstzeiten abgerufen!

oder hier:Kasten in groß

 

ASD / Allgemeiner Sozialer Dienst

ASD bedeutet "Allgemeiner Sozialer Dienst".

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) wollen mit Ihren Beratungs - und Leistungsangebot dazu beitragen, für junge und alte Menschen positive Lebensbedingungen zu erhalten oder zu schaffen.

Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten werden von Ihnen beraten. Sie unterstützen bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen oder familiären Problemen und Konflikten.

Der ASD gewährt Minderjährigen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch.

Kinder und Jugendliche können sich ohne Wissen der Eltern an den ASD wenden.

ASD-Angebote

Beratung und Vermittlung bei Hilfsangeboten, zum Beispiel bei:

- Trennung und Scheidung

- Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht

- Sorgerecht

- Schwierigkeiten zwischen Eltern und Kindern

- schulischen Probleme

- Gewalterfahrung

- Drogengebrauch

- finanziellen Problemen

- Vernachlässigung

- Sexuellem Missbrauch

- Misshandlungen

Schulbegleitung

Siehe unter Schulbegleitung.

 

Schulabsentismus

Neue Regelung seitens des Schulamts bezüglich des Vorgehens bei Schulabsentismus

weitergehend für Einhaltung der Schulpflicht zuständig

Reihenfolge bei vorliegendem Schulabsentismus

  • Dokumentation des Fehlens
  • Absprachen mit Schülern und Elterngespräch
  • Bogen der Dokumentation (Wann/Was wurde getan?)
  • Elterngespräch mit Jugendamt
  • Überlegung: Wie kann es weitergehen?
  • Vereinbarungen / Unterstützungsangebote

<u>Bußgeld</u>

 Zuständigkeit der Überwachung der Schulpflicht obliegt der Schule

 Mehr zum Thema Bußgeld unter Schulpflicht und Ordnungswidrigkeit

Anhörung bei Schulabsentismus durch die Schulen

(nicht mehr wie gehabt durch das Schulamt)

  • bei SuS bis 13 Jahre: Anhörung der Eltern
  • bei SuS ab 14 Jahren: Anhörung der SuS direkt

bei Bußgeldbescheid:

bis zu 5000€ / Sozialstunden oder Zwangshaft

Problematik: sporadischer Schulabsentismus

(Fehlen ca. 1 mal die Woche wegen Halsschmerzen o.ä.)

Möglichkeiten:

- ärztliches Attest ab dem 1. Schultag

- schulärztliche Untersuchung (Beauftragung hierfür muss vom Schulamt kommen)

- Zuführung durch die Polizei, wenn Kinder während der Schulzeit auf der Straße  angetroffen werden

Ursachen und Problematik

(1) Eltern kümmern sich nicht                 

(2) Eltern wissen nicht, dass ihre Kinder nicht in der Schule ankommen

Die „Kultur“ des Schulabsentismus fängt in der Grundschule an, wenn es keinen interessiert, ob die SuS kommen oder nicht!

Möglichkeiten

Unterstützung der Eltern, die sich nicht durchsetzen können 

  • Gespräche
  • Tagesstruktur 
  • deutliche Ansprachen
  • Zuführung
  • Bußgeld
  • und in Härtefällen könne auch Zwangsarrest helfen

→ Schule braucht für sich eine Haltung zu dem Thema: klare Linie, klares Konzept

Transparenz auch für das Kollegium mit Fachlehrkräften etc. z.B. durch EDV-Programm

 Neuerungen in Bezug auf das Verfahren der Eingliederungshilfen

  • Zusammenarbeit von Jugendamt, Schulamt und Sozialamt
  •  Schulfachliche Fragebögen werden zur beschleunigten Bearbeitung direkt an die Schulen geschickt.
  •  Die ausgefüllten Bögen werden von den Schulen direkt an das Schulamt geschickt:

 [mailto:eingliederungshilfe.schulamt@stadt-koeln.de eingliederungshilfe.schulamt@stadt-koeln.de]

Kindeswohlgefährdung

Formular zur Meldung unter Material unten!

 

Kinderschutz in der Schule/ Handreichung

 

Kinderschutz & Missbrauch /Polizei NRW

 

Trauma bei Kindern

 

 

Schulpsychologischer Dienst

 

 

Material

Hier finden Sie das Material:

  • Formular Jugendamt im Wordformat
  • "Kinderschutz in der Schule" der Stadt Köln
  • Flyer Schulmüdigkeit (vom Jugendwerk Köln/ JWK gGmbH – Jugendwerk Köln)

Telefonnummern Jugendamt / Gruppenleitung

Siehe Kontaktadressen

Links

Zartbitter e.V.

Infoseite der Stadt Köln

Deutscher Kinderschutzbund

Anlaufstellen in NRW

 

Rechtliche Hintergründe

SchulG NRW § 42

(6) Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.

 

 

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