Vertretung

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Schulprogramm

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Wochenplanung

In der Wochenübersicht wird angegeben, welche besonderen Termine in der jeweiligen Woche anstehen und wer wann fehlt. Sie ist im Lehrerzimmer an der Pinnwand ausgehängt und muss jeden Morgen von jeder Kollegin/ jedem Kollegen auf neue Einträge überprüft werden!

Wochenübersicht

Wochenübersicht Hier klicken bei Interesse! ( Die Eintragungen hier sind evtl. nicht tagesaktuell, da z.T. etwas per Hand tagesaktuell nachgetragen wird!)

Vertretungsunterricht

Zuständigkeit Planung

  • Die Zuständig für die Erstellung der Vertretungspläne und den Einsatz der Lehrkräfte im Sinne des Vertretungskonzeptes s.u. ist im Geschäftsverteilungsplan festgelegt!
  • Zuständig für die Beantragung von Poolkräften ist die Schulleitung.

Allgemein

Das Konzept zum Vertretungsunterricht hat die Zielsetzung der Sicherung von Lernzeit für die Schülerinnen und Schülern auch bei Lehrererkrankung oder Verhinderung von Lehrkräften aus dienstlichen oder sonstigen Gründen. (Siehe Material/ Links)

Sofern eine Lehrperson ausfällt und nicht zum Unterricht erscheinen kann,

  • meldet sie sich deshalb am Krankheitstag bitte bis spätestens 7:30 Uhr
  • oder am Vortag bis 21:00 Uhr telefonisch oder per SMS krank.
  • Die Verlängerung der Krankmeldung erfolgt möglichst bis 12 Uhr des Tages, an dem die Krankheitszeit verlängert wird.
  • Bei Fehlen aus dienstlichen Gründen sollte die Abwesenheit entsprechend möglichst frühzeitig gemeldet werden.
  • Kontaktdaten zur Krankmeldung: hier

→ Siehe auch Vorgehensweise bei Arbeits- und Dienstunfähigkeit].

Der Vertretungsunterricht erfolgt nach Möglichkeit durch eine VertretungslehrerIn. Dies kann eine LehrerIn aus dem eigenen Haus sein oder aber eine sogenannte "Poolkraft", die bei in der Regel längerfristigen Krankheiten angefordert werden kann, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer an der Schule ausfällt. Wird der Schule eine Poolkraft zugewiesen, übernimmt sie soweit möglich den Stundenplan der abwesenden Lehrkraft. Es müssen ihr alle notwendigen Informationen und Materialien zur Unterrichtserteilung zur Verfügung gestellt werden (s.u.).

Wird keine Poolkraft zugewiesen bzw. bei weiteren abwesenden LehrerInnen wird die Vertretung schulintern über den Vertretungsplan organisiert.

Vertretungsplan

Alle Veränderungen außerhalb des regulären Stundenplans werden auf dem Vertretungsplan notiert. Ebenso die Vertretung der Pausenaufsicht. Der Vertretungsplan wird bei Bedarf morgens erstellt und im Lehrerzimmer ausgehangen. Alle KollegInnen sind verpflichtet, vor Beginn des Unterrichts zu kontrollieren, ob sie vom Plan betroffen sind. Er wird von der KoordinatorIn für den Vertretungsunterricht nach folgenden Gesichtspunkten erstellt, um eine einseitige Belastung einzelner Klassen oder LehrerInnen zu vermeiden:

  • Allgemeine Lehrkräfte in Doppelbesetzung werden vorrangig zur Vertretung eingeteilt. Grundsätzlich bleibt die KlassenlehrerIn in ihrer eigenen Klasse. Bei Bedarf kann intern mit der Doppelbesetzung getauscht werden.
  • Die Förderschullehrerin wird nur in Ausnahmefällen und möglichst nur in der Klasse 1 aus der Doppelbesetzung zur Vertretung eingeteilt. Ihre Einteilung folgt nach Absprache.
  • Fördergruppen aus Parallelklassen oder im Rahmen der OGS können zu ganzen Klassen bzw. zu größeren Gruppen zusammengelegt werden.
  • Steht keine Lehrkraft zur Vertretung zur Verfügung wird eine Klasse der Stufe 1 oder 2 in der Regel auf die unteren beiden Stufen, eine Klasse der Stufe 3 oder 4 auf die oberen beiden aufgeteilt. Das Aufteilen mehrerer Klassen wird vermieden, evtl. werden dann die Stufen gewechselt.
  • Für das Aufteilen ist die NachbarkollegIn entsprechend des Aufteilplans zuständig. Fehlen Klassen, die Kinder aufnehmen sollen, können sie auf andere Stufen oder die Vorbereitungsklasse aufgeteilt werden.
  • Nach Möglichkeit wird eine Klasse nicht den gesamten Tag und Klasse 1 nicht zwischen Sommer- und Herbstferien aufgeteilt.
  • Bei Bedarf können die Kinder der Vorbereitungsklasse auf die fest zugewiesenen Klassen aufgeteilt oder mit einer anderen Klasse(nhälfte) zusammen unterrichtet werden.
  • Religionsgruppen können mit parallelen Gruppen zusammengelegt werden, evtl. findet statt Religion Unterricht im Klassenverband statt.
  • Mehrarbeit wird soweit möglich vermieden.
  • Sind Fehlzeiten im Voraus bekannt, können Unterrichtsstunden in der 5. oder 6. Stunde in Einzelfällen oder AGs abgesagt werden. Werden AGs kurzfristig abgesagt, wird eine Durchsage gemacht und die Klassenlehrerin klärt mit den Kindern, ob sie frühzeitig nach Hause gehen können. Nur in Ausnahmefällen informiert das Sekretariat die Eltern telefonisch.
  • Pausenaufsichten werden in alphabetischer Reihenfolge durch andere Lehrkräfte vertreten und auf einer Übersicht vermerkt. Teilzeitkräfte mit wenigen Stunden oder KollegInnen mit besonderen Aufgaben während der Pausen übernehmen eine reduzierte Anzahl an Aufsichtvertretungen.

VertretungslehrerInnen

Einsatz und Einweisung

Die VetretungslehrerInnen müssen Informationen erhalten über:

Stundenplan der zu vertretenden Klasse mit Besonderheiten

  • Sport
  • Schwimmen
  • Kirche

Angaben über Gruppen

  • mit Namen, Tag und Zeiten wie FöU, ER/KR, Ags, OGTS
  • Klassenlisten mit aktuellem Stand
  • Schlüssel für Klasse(n), Lehrerzimmer
  • Hinweis auf besondere Schlüssel, z.B. Turnhalle
  • Kopiercodes
  • Hinweise für Notfälle
  • Unterrichtszeiten der Schule mit Pausen und Besonderheiten, z.B. Kirche

Regeln und Rituale

  • Aufstellen? Wo?
  • Montagskreis?
  • Frühstücksregeln?
  • Differenzierungen?
  • Schüler mit Besonderheiten wie: Beeinträchtigungen? Verhaltensauffälligkeiten? Mit möglichen „Therapievorschlägen“?

Die Klasenlehrerin /der Klassenlehrer der Parallelklasse ist dafür zuständig, dass die Vertretungskraft die Informationen bzgl. behandelter Themen, Rituale, Schulordnung, Stundenplan u.a. erhält. Klassenbuch, Klassenlisten,Schulinterne Curricula, sowie die Angaben im QS Wiki sind zu beachten und zu vermitteln.

Schlüssel, Kopierkarte, Klassenliste erhält die Vertretungskraft im Sekretariat / von der Schulleitung. Bei längerer Vertertungstätigkeit erhält die Lehrkraft auch einen Gastzugang im QS Wiki.

Sicherung von Lernzeit

Im Vertretungsunterricht, vor allem wenn er mittel- oder längerfrsitig erfolgen muss, gelten die Grundsätze des schulinternen Curriclums. Die jeweilige Stufenkonferenz plant mit der Vertretungslehrkraft den Unterricht entsprechend des Curriculums. Ggf. wird eine gegenseitige Hospitation angeboten. Die Vertretungslehkräfte, die länger als eine Woche in einem Fach oder als Klassenleitung eingesetzt sind, nehmen verpflichtend an den jeweiligen Stufen- oder Fachkonferenzen teil.

Auch bei "ad hoc" Vertretungssituationen betreut die Stufenkonferenz die Vertretungskraft, durch zur Verfügungstellung von Unterrichtsmaterial.

Sollte eine Vertretung absehbar sein, bereitet die entsprechende Lehrkräft schriftlich eine Unterrichtsplanung vor und stellt vorab das Material dazu zur Verfügung. Ggf. wird ein differenzierter Wochenplan für die Schülerinnen und Schüler vorbereitet.  

 

 

Poolkräfte

Die Stadt Köln hat ein Kontingent an sogenannten "Poolkräften" zur Verfügung. Diese voll ausgebildeten und verbeamteten LehrerInnen werden bei Lehrerausfall an die Schule geschickt.

Eine "Poolkraft" muss allerdings beantragt werden und es gibt nur eine geringe Anzahl von Lehrkräften in diesem Pool, so dass nicht immer jemand zur Verfügung steht. Der Antrag sollte jedoch jedes Mal gestellt werden, wenn der Ausfall einer Lehrkraft abzusehen ist, bzw.eine längere Krankheit einer Leherin /eines Lehrers (auch Schulleitung) vorliegt.

Zuständig für die Beantragung von Poolkräften ist die Schulleitung (in Absprache mit der Zuständigen Lehrkraft für Vertretungspläne).

Nachfrage und Einsatz der Poolkräfte

Wird eine Vertretung benötigt, faxt man der Koordinatorin (Frau Heiser s. unten) das Formular „Vertretungsanforderung“ zu (Material). Es wird dann umgehend per Email/ Anruf geantwortet, ob eine Poolkraft frei ist.

Fax 0221/3377379-19

Wichtig: Bitte umgehend benachrichtigen, wenn der Einsatz der Poolkraft nicht mehr von Nöten ist!

Wenn die Poolkraft länger als eine Woche bleibt, bittet Frau Heiser spätestens am Donnerstag um Rückmeldung über die aktuelle Vertretungssituation mit Blick auf den weiteren Vertretungsbedarf.

"Bei der Meldung von Vertretungsbedarf auf dem Poolformular vermerken, dass man trotz Bemühens keinen Vertretungsunterricht mit eigenen Kräften aufrechterhalten kann. Benachbarte Schulen sollen auch bei Vertretungsbedarf die Möglichkeit der „Nachbarschaftshilfe“ prüfen." ( SL Konferenz vom 14.03.2014/ Protokoll)

 

Bewertung und Dokumentation der Pollkräftearbeit

"Frau Heiser bittet die Kurzkommentare per Mail zu schicken und ihr bitte mitzuteilen, welche Fächer und wo die betreffende Poolkraft unterrichtet hat. Wenn sie in der Einsatzzeit an der eigenen Schule an einer besonderen Konferenz oder Fortbildung teilgenommen hat, sollte dies auch in dem Kurzkommentar aufgenommen werden." (SL Konferenz Feb. 2014)

Rechtliche Rahmenbedingungen/ Arbeitgeber und Arbeitszeugnis

  • Das Schulamt der Stadt Köln stellt als untere Schulaufsichtsbehörde die Verträge aus - nicht die Schule oder der Schulleiter.
  • Das Schulamt legt fest, wie lange der Vertrag ausgeschrieben wird. Die Schulleitung hat Vorschlagsrecht, mehr aber nicht! Das Schulamt legt häufig Verträge über mehrere Monate fest, selten über Jahre. Häufig endet der Vertrag dann vor Ferien.
  • Das Schulamt faxt den Vertrag an die Schule oder an Sie persönlich und Sie faxen oder schicken den Vertrag zurück. Dies kann über das Sekretariat geschehen.

 

Arbeitsbescheinigung für angestellte Lehrkräfte

Arbeitszeugnis für angestellte Lehrkräfte

  • Die Schulleitung darf KEIN Arbeitszeugnis ausstellen. Dies macht das Schulamt, dieses beauftragt den Schulleiter mit einem Leistungsbericht als Grundlage für das Arbeitszeugnis.
  • Um z.B. Unterrichtsarbeit bewerten zu können, muss Schulleitung Unterricht gesehen haben. Laden Sie ein!
  • Stellen Sie den Antrag auf ein Arbeitsszeugnis bitte spätestens 2 Wochen vorher!

Material

Schulleitungs -Checkliste bei Vertretung

Hier finden Sie das Material:

z.B.:*Vertretungsanforderung Schulamt/ KooridantorIn (blanko oder für die Schule mit Adresse ausgefüllt)

 

Adressen

Kontaktadressen Schulleitung zur Krankmeldung per Telefon/ sms

Beantragung Poolkraft

<u>SAB 4 und SAB 5 (unser SAB)</u>

Susanne Heiser – Rektorin K Olpener Str. – [mailto:111739@schule.nrw.de 111739@schule.nrw.de] Rufnr.: 3377379-12

<u>SAB 1, SAB 2 und SAB 3</u>

Silke Schmolke – Rektorin MG Am Pistorhof- [mailto:186636@schule.nrw.de 186636@schule.nrw.de] Rufnr.: 2979083-101

 

 

Links

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Kategorien

Suchwörter: Vertretungsunterricht, Vertretung, Pool Poolkraft, Feuerwehrleherrin, Vertretungslehrerin, Vertretungslehrer

 

 

 

Material


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