Schulsozialarbeit

Konzept

Schulprogramm

 

Konzept

Aufgabenbereiche

Allgemein

Schulsozialarbeit agiert im Kontext der Schule unter der Zielsetzung der Jugendhilfe. Sie fokussiert das Aufeinandertreffen von lebensweltlichen Bedingungen der Kinder mit den Bedingungen der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion. Der Leitgedanke der Schulsozialarbeit ist eine Bildungsbeteilung aller. Hierzu werden verschiedene Methoden angeboten, die unter Berücksichtigung der individuellen Lebenswelt eine soziale Ressourcenaktivierung anstrebt. Kooperation ist das Kerngeschäft der Schulsozialarbeit. Die Kooperation kann auf mehreren Ebenen gestaltet werden. Die höchste Ebene muss nicht erklärtes Ziel der Kooperation sein. Vielmehr sollte die Kooperationsebene auf die verschiedenen Kooperationspartner abgestimmt werden. Aus Kooperationen entstehen Netzwerke. Die Netzwerkarbeit öffnet in größerem Maße die Schule nach außen kann somit neue Ressourcen für sich nutzbar machen.

Aufgabenbereiche im Allgemeinen

Förderung des sozialen Lernens[Bearbeiten]

Sozialpädagogische Gruppenarbeit: Die sozialpädagogische Gruppenarbeit wird im Gruppenkontext zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des sozialen Lernens eingesetzt. Hierbei soll eine Kompetenzerweiterung und Ressourcenaktivierung stattfinden. Neue Handlungsstrategien werden aufgezeigt und im Sinne des Empowerment eingeführt .

Konfliktbewältigung: Der Kompetenzerwerb der Konfliktbewältigung ist eng mit dem Setting Sozialpädagogische Gruppenarbeit verknüpft. Anhand von Sozialtrainings wird eine Erweiterung des Soft Skill erlangt. Schulsozialarbeit unterstützt zudem bei dem Prozess der Konfliktlösungsfindung und kann vermittelnd tätig werden.

Offene Angebote: Die Schulsozialarbeit bietet außerhalb der Schulzeit freizeitpädagogische Angebote an, die ressourcenorientiert und adressatenorientiert nach den Maximen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gestaltet ist. Entscheidend ist das die Angebote für alle Schüler der Schule erreichbar, freiwillig und niedrigschwellig angelegt sind. Die Lebensweltbedingungen der Kinder stehen hierbei unter besonderer Berücksichtigung.

Individuelle Orientierung und Hilfe[Bearbeiten]

Sozialpädagogische Beratung/ „Einzelfall:“ Eine beraterische Unterstützung, innerhalb der Bildungseinrichtung, ist sowohl für Kinder, Eltern und Lehrer möglich. Eine Beratung für Kinder kann sowohl im Gruppensetting, mittels sozialer Gruppenarbeit, als auch in einer Einzelberatung erfolgen. Die Beratung für Eltern kann im Sinne der Erziehungskooperation Hilfe anbieten oder zur Erziehungsberatung vermitteln. Die Beratung von Lehrern erfolgt unter den Maximen der kollegialen Beratung.

Bildungsbedingungen[Bearbeiten]

Individuelle Förderung: In Fällen die über die Krisenhilfe der Schulsozialarbeit hinausgeht wird eine passgenaue, zielgerichtete Hilfe innerhalb eines Unterstützungssettings angeboten. In der Praxis bedeutet dies meist eine enge Kooperation mit dem ASD um die Hilfen zur Erziehung nach §27 – 36 des SGB VIII in Anspruch nehmen zu können. Zudem besteht eine Kooperation zwischen Schule und GSD um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII zu gewährleisten.

Kooperation mit Eltern: Die Schulsozialarbeit bietet beraterische Unterstützung in Bildungs- und Erziehungsfragen für Eltern und Personensorgeberechtigten an. Das Ziel der Kooperation ist die Mobilisierung der familiären Unterstützungsressourcen sowie ein partnerschaftlicher kooperativer Umgang zwischen Eltern und Schulsozialarbeit.

Schulbezogene Hilfen: Im Rahmen der Einzelfallhilfe und der sozialen Gruppenarbeit unterstützt die Schulsozialarbeit Kinder gezielt dabei die Schule und ihre Anforderungen zu bewältigen. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf Ressourcenaktivierung und Persönlichkeitsstärkung gelegt. Ein möglicher Schwerpunkt dieses Aufgabenfeldes wäre das Thema Schulabsentismusprävention und Schulverweigerung durch aktive oder passive Verweigerung.

Bildungs- und Teilhabepaket: Seit dem Jahr 2012 wird eine weitere Aufgabe von der Schulsozialarbeit übernommen. Im Rahmen der Elternberatung wird Unterstützung bei Anträgen die das Bildungspaket betreffen angeboten.

Netzwerkarbeit: Die Schulsozialarbeit vernetzt sich im Sozialraum der Schüler und Schülerinnen. Hierbei wird Kontakt zu Netzwerkpartnern aufgenommen und eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern kontinuierlich erweitert. 

Projekte und Kompetenztrainings an der Schule

Mehr zu den Projekten unter dem jeweiligen Artikel:

INVIA und Rahmenkonzept

INVIA als Träger

Der Kölner Verband IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit wurde 1898 gegründet. Ihren Ursprung fand der Verband in der Bahnhofsmission. „Der Verband entstand in der Zeit der Industriealisierung, in der viele junge Mädchen und Frauen vom Land in die Stadt gingen um Arbeit zu finden. Sie kamen am Bahnhof an und waren oft mittel- und orientierungslos und benötigten Hilfe: Beratung, seriöse Stellenvermittlung, Wohnunterkunft und Schulung. Katholische Frauen aus Adel und Bürgertum ergriffen in sozialer Verantwortung Partei für Mädchen und junge Frauen der unterprivilegierten Schichten. Sie erkannten die Situation alleinreisender, Arbeit suchender Mädchen nicht nur als persönliche, sondern als gesellschaftlich bedingte Notlage. Sie suchten nach Wegen und Organisationsformen der individuellen Hilfe und Unterstützung, aber auch nach Möglichkeiten der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme.“ IN VIA ist ein eigenständiger Fachverband, im Caritasverband (Dachverband). Dieser verfügt über einen eigenen Vorstand und Aufsichtsgremien. Die Verbandsstruktur umfasst zudem vier Fachbereiche:

1.Verwaltung 2.Ausbildung und Arbeitsmarktintergration 3.Internationale Projekte und Jugendwohnen 4.Jugendhilfe und Schule

Die Schulsozialarbeit, als Teil des Fachbereiches Jugendhilfe und Schule, wird ab dem Jahr 2012 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes aufgestockt.

IN VIA

Weitere Hintergrundinformationen erhalten sie in der "Konzeption der kommunalen Schulsozialarbeit in Köln]" (Stand 2011)

Krankmeldungen und Dienstzeiten

  • Dienstplan muss grundsätzlich eingehalten werden. Die Arbeitszeiten decken, wenn nichts anderes mit der Schulleitung und der Fachberatung vereinbart wurde, die Schulzeiten ab. Das heißt, Arbeitsbeginn ist spätestens 8:00 Uhr an der Schule, wenn nichts anderes festgelegt wurde. Arbeitsort ist die Schule. Die Schulsozialarbeiter*innen sollen sich bei Dienstantritt in der Schule anwesend melden. Das ist vor allem bei den Kolleg*innen wichtig, deren Büro etwas abgelegener ist.
  • Dienstliche Termineaußerhalb der Schule sind lückenlos mit genauen Anfangs- und Endzeiten der Schulleitung mitzuteilen und zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation soll mit der Schulleitung vereinbart werden.
  • Urlaub, unbezahlter Urlaub, Mehrstunden ab 4 Stunden sollen in den Ferien und an schulfreien Tagen beantragt und genommen werden. Ausnahmen können nur nach Absprache mit der Schulleitung und der Fachberatung auf Antrag gewährt werden.
  • Homeofficekann ausschließlich während der Schließungszeiten der Schule, oder wenn aus anderen schulischen oder wichtigen persönlichen Gründen nicht in der Schule gearbeitet werden kann, bei der Fachberatung beantragt werden. Der/ die Mitarbeiter*in muss im Homeoffice per Mail und per Telefon jederzeit erreichbar sein.
  • Krankheitszeiten, Arzttermine oder andere Gründe fürAbwesenheit vom Dienst müssen vor Dienstantritt per Mail bei der Fachberatung gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass habe ich die Kolleg*innen angewiesen ab sofort immer die Schulleitungen in cc zu setzen. Andere Absprachen zur Form der Abmeldung (telefonisch, per whats app etc. ), die mit Ihnen getroffen wurden, bleiben davon unberührt.
  • Ich bitte Sie, die Arbeitszeitnachweise der Mitarbeiter*innen abzuzeichnen.

Material

Hier finden Sie das Material:

  • Flyer zum Thema Schulsozialarbeiter(in)
  • Konzept der Stadt Köln

Kontakt und Sprechstunden

Siehe Personal

Weblinks

Konzept kommunale Schulsozialarbeit Stadt Köln

Deutscher Kinderschutzbund

Kinderschutzbund Köln

Zartbitter

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kinderrechte

Kinderrechtskonvention

Offizielle Termine Schulsozialarbeiterin

siehe auch Jahresplanung

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