Schulkonferenz
Konzept
Arbeit und Zusammensetzung der Schulkonferenz an der GGS Don Bosco
Schulprogramm
Konzept
Die Zuständigen laut Geschäftsverteilungsplan richten sich bitte nach der hier erläuterten gesetzlichen Bestimmungen. Die Teilnahme an den Schulkonferenzen ist Pflicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen
- des Schulgesetztes s.u./Link orange markiert
- der schuleigenen Geschäftsordnung sowie
- der entsprechenden schuleigenen Wahlordnung
Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.
Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§62 (3) einer Lehrerin u. eines Lehrers.
Zusammensetzung der Schulkonferenz
Den Vorsitz, die Mitglieder und beratende Teilnehmer der Konferenz entnehmen Sie bitte der Tabelle/ auf Buch klicken.
Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz
1. Schulprogramm
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
4. Festlegung der beweglichen Ferientage
5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
7. Organisation der Schuleingangsphase
8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5)
13. Information und Beratung (§ 44)
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4)
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Abs. 2)
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1)
17. Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9)
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2)
19. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5)
20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 67 Abs. 1 und 2),
21. besondere Formen der Mitwirkung (§ 75)
22. Mitwirkung beim Schulträger (§ 76)
23. Erlass einer Schulordnung,
24. Ausnahmen vom Alkoholverbot (§ 54 Abs. 5)
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1)
26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8)
Mitglieder
Vorsitz: Brauhardt (Schulleitung)<p style="margin-bottom:.0001pt; text-align:justify">Sechs Lehrkräfte: Siehe Geschäftsverteilungsplan (in Lehrerkonferenz gewählt)</p> <p style="margin-bottom:.0001pt; text-align:justify">2019: </p>
Ulbrich | Helm | Lammers | Steinkemper | Kaya |
<p style="margin-bottom:.0001pt; text-align:justify">Sechs Eltern: Siehe hier (in Schulpflegschaft gewählt)</p> <ol start="3"></ol>
Termine und Themen
Die Schulkonferenz muss den Schulhaushalt drei Monate nach Ende des Haushaltsjahres zur Abstimmung vorgestellt werden. Deshalb ist eine Schulkonferenz im März notwendig. Hier müssen dann auch bereits die "beweglichen Ferientage" abgestimmt werden.
Es bietet sich an, eine zweite Schulkonferenz ca. im September einzuberufen, da ein halbjährlicher Turnus gewährt ist und evtl. Neuwahlen getätigt werden müssen.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Jahresplanung.
Schulkonferenz im März
Nachfolgend die üblichen Tagesordnungpunkte der letzten Schulkonferenz zum Schuljahresende:
TOP
- Formalien (Begrüßung, Protokollführung, Anwesenheitsliste, Genehmigung der letzten Protokolle, evtl, Abänderung Tagesordnung)
- Teilnahme Kinder der Randstunde und abgehende 4. Klässler der OGS
Ressourcenmanagement:
- Bücherbestellung für das kommende Schuljahr und Kopiergeld
- Schulhaushalt (Vorstellung und Rechenschaft) Achtung: Drei Monate nach Ende des Haushaltsjahres! D.h. bis Ende März!)
- Festlegung der beweglichen Ferientage (8 Wochen vor Sommerferien!!)
Termine in diesem und im kommenden Schuljahr
- Studientag
- Tag der offenen Tür
- Flohmarkt
- Martinsfest
- Adventsbasar/ Laternenausstellung
(* VERA (Vorstellung einiger Aufgaben im März nicht möglich)
- Nachbesprechung der bisherigen Feste und Veranstaltungen im laufenden Schuljahr
Zirkus / Schulfest/ Projektwoche
- Verschiedenes
Schulkonferenz im September
- SICHER SCHWIMMEN (nachmittags genehmigen)
- Vera (Ergebnisse präsentieren)
Achtung: Zur Vorstellung der Vera Ergebnisse sollte ein Mitglied der vierten Jahrgangsstufe anwesend sein evtl. Tausch
- Genehmigung der Jahresplanung (Termine festlegen)
- Ferienbetreuung OGS und Randstunde in den Herbstferien
- Organisation der Feste:
Tag der Offenen Tür /Elternkaffee
Sankt Martin
Adventsbasar
Nikolausfeier
Karnevalszug
- Verschiedenes:
a.) Stand der Baumaßnahmen
b.) Personalsituation (u.U.)
Beschlüsse und Protokolle
Beschlüsse siehe unter Beschlüsse
Protokolle siehe unter Material unten.
Material
Hier finden Sie das Material:
- Infobrief Wahl und Geschäftsordung
- Einladung Blanko
- Protokoll Blanko
- Protokolle der letzten Konferenzen
Links
- ABC der Elternmitwirkung/ Broschüre des Ministeriums zum Download.
- ABC der Elternmitrwirkung Broschüre des Ministeriums zum Bestellen (Eltermitwirkung als Sucbegriff eingeben)
Kategorien
Material
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