Schulpflegschaft

Konzept

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Mitwirkungsgremien an der Schule arbeiten im gesetzlichen Rahmen

  1. des Schulgesetztes s.u./Link orange markiert
  2. der schuleigenen Wahl & Geschäftsordnung sowie

Die meisten der rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei allen Mitwirkungsgremien gleich vorgegeben. Abweichungen werden angegeben.

Die Teilnahme an der Konferenz gehört zu den dienstlichen Aufgaben und Pflichten (§62 (3)) einer Lehrerin u. eines Lehrers.

Zusammensetzung der Schulpflegschaft

Den Vorsitz, die Mitglieder und beratende Teilnehmer der Konferenz entnehmen Sie bitte der Tabelle.

 

Mitwirkungsgremium*Vorsitz (stimmberechtigt)Mitglieder (stimmberechtigt)Beratende (können Anträge stellen)BemerkungenSchulaufsicht /
Schulträger

 

Schulpflegschaft Schulpfleschaftsvorsitzende/r Klassenpflegschaftsvorsitzende SchulleiterIn Stellvertretung der Klassenpflegschaft dürfen zusätzlich beratend teilnehmen, sind demnach jedoch nicht stimmberechtigt. StellvertreterInnen dürfen jedoch in den Vorsitz oder in einer der -bis zu drei- Stellvertreterposten gewählt werden und sind dann Mitglied. Schulaufsichtsbehörde kann teilnehmen

 

''*'' An Offenen Ganztagsschulen vereinbart die Schule mit ihren Kooperationspartnern besondere Regelungen zur Mitwirkung der

pädagogischen Betreuungskräfte dieser Partner. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

Pädagogisches und sozialpädagogisches Personal / SchulsozialarbeiterInnen müssen im Landesdienst stehen, um stimmberechtigt mitwirken zu können.

Aufgaben und Rechte der Schulpflegschaft

Wahlen

Wahl von Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Aufgaben und Rechte

Die Schulpflegschaft hat folgende Aufgabengebiete sowie Rechte:

Vertretung der Elterninteressen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Recht auf Antragsstellung an die Schulkonferenz Recht auf Einberufung einer Versammlung aller Eltern Recht auf Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten der Schule Zusammenwirken auf örtlicher und überörtlicher Ebene (z.B. Stadtschulpflegschaft Köln) und Vertreten der Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht

Anmerkungen unsere Schule betreffend

Ergänzende Wahl und Geschäftsordnung

Die Schule hat eine ergänzende Wahl- und Geschäftsordnung zu den Ausführungen oben.

Sie ist zu beachten und die/der Vorsitzende u. Vertretung sind darüber zu informieren, siehe schuleigene Wahl & Geschäftsordnung.

Themenauswahl

Die Themenwahl ergibt sich auch den jährlichen TOPs der Schulkonferenz, sowie aktuellen Themen zur Schulentwicklung und nach Eingaben aus der Lehrerkonferenz und den Klassenpflegschaften

►Beispiele aus den vergangenen Jahren:

  • Vorstellung aktueller Personalsituation
  • Vorstellung aktueller Schulentwicklungsthemen und Ergebnisse aus Evaluationen
  • Vorstellung von Erziehungskonzepten zur Förderung des Gewaltfreien Lernens
  • Kooperation mit Vereinen und Musikschule
  • Eltern - Planungsgruppen zu sozialen Themen & Festen und Feiern
  • Evaluation der Themen aus den bisherigen Planungsgruppen
  • Schulweg & Parken vor der Schule
  • Toilettenhygiene

Beschlüsse und Protokolle

Beschlüsse siehe unter Beschlüsse

Protokolle siehe unter Material unten.

Material


Hier finden Sie das Material - bitte klicken.

Synonyme / Suchseite

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