LRS & Dyskalkulie
Konzept
Angaben aus Tipps (Intrante der Stadt Köln)
Ablauf
Erstellung des Berichts der Schule aufgrund eines Antrags auf Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII wegen Rechtschreib-; Lese- oder Rechenschwierigkeiten.
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Das Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche stellt für sich alleine noch keine seelische Behinderung dar. Dies ist erst der Fall, wenn sich daraus seelische Störungen oder psychosomatische Reaktionen des Kindes oder Jugendlichen ergeben. Führen diese Reaktionen beim Kind oder Jugendlichen zu einer Beeinträchtigung einer aktiven und selbstbestimmten Gestaltung seines gesellschaftlichen Lebens, so kann eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen.
Die Feststellung einer drohenden Teilhabebeeinträchtigung ist Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Der Jugendhilfeträger ist alleine entscheidungsbefugt, benötigt für seine Entscheidung jedoch weitergehende Information von der besuchten Schule.
Befürchtet die Schule, nach Ausschöpfung aller schulischen Fördermaßnahmen, eine drohende Teilhabebeeinträchtigung aufgrund einer Lese-/Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche, sollte sie frühzeitig die entsprechende Fachberatung einschalten. Eine Übersicht der Fachberaterinnen und Fachberater finden Sie rechts im Downloadbereich. Sollte sich die Beeinträchtigung bestätigen, so stellen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe LRS/Rechenschwäche. Die Eltern können diesen Antrag auch unabhängig von der Schule stellen. Das Jugendamt informiert dann die Schule und das Schulamt über die Antragstellung und fordert von der Schule einen Bericht an (siehe Vordruck "Bericht Grundschule LRS Rechenschwäche").
Nach Aufforderung durch das Jugendamt muss der Bericht der Schule mit der entsprechenden Stellungnahme der Fachberatung, den letzten 3 Zeugnissen und dem Förderplan beim Schulamt innerhalb von 6 Wochen vorliegen.
Die Schulaufsicht nimmt dann die schulfachliche Bewertung vor und das Schulamt sendet die Unterlagen zum zuständigen Jugendamt zur abschließenden Entscheidung.
Eine schematische Darstellung des Ablaufs auf Eingliederungshilfe LRS und Dyskalkulie finden Sie im rechten Fenster unter "Ablauf Antragstellung" und eine ausführliche Beschreibung unter "Eingliederungshilfe Hinweise".
Ablauf des Verfahrens:
Ablauf Merkblatt
Stand 2020 - SL bitte im Intranet auf Aktuelle Versionen überprüfen
Hier klicken für die Handreichung: Eingliederungshilfe Stand2020.pdf - oder unter Material. Oder unter Material.
Fachberatung des Schulamtes
- Fachberatungsstelle Deutsch
- Fachberatungsstelle Mathematik
- Unter Material oder bei der Schulleitung - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)
- Bericht der Schule LRS/Dyskalkulie (29 kb)
- Unter Material oder bei der Schulleitung - (Wenn Sie selber Zugang zum Intranet haben unter Schulen/ individuelle Förderung)
Material
Hier finden Sie das Material - bitte klicken.
Synonyme / Suchseite
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